3912/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.12.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Bgm. Gerhard Köfer und
Kollegen und Kolleginnen

An den Bundesminister für Finanzen betreffend Umgang mit Bewerbungsunterlagen

Wie Mitte September bekannt wurde, ersteigerte ein Schreibwarenhändler in Deutschland im
Internetauktionshaus eBay 500 gebrauchte Bewerbungsmappen ohne Inhalt. Tatsächlich
enthielten die Mappen dann aber persönliche Daten wie Bewerbungsfotos, Lebensläufe und
Zeugnisse von Hunderten Menschen, die sich bei einer Frankfurter Firma beworben hatten.

Dass vor einem schlampigen Umgang mit Personendaten auch Regierungen nicht gefeit sind,
beweist das Jahr 2007. Damals sorgte die britische Regierung mit Datenskandalen für
Schlagzeilen: Im staatlichen Gesundheitsdienst gingen Tausende Patienteninformationen
verloren, Datenträger mit Angaben über 7,25 Millionen Familien verschwanden in der
Hauspost auf dem Weg von der Steuerbehörde zur Rechnungsprüfungsstelle und schließlich
gingen die Daten von rund drei Millionen Führerscheinkandidaten verloren.

Bezogen auf den eingangs erwähnten Vorfall in Deutschland ergibt sich für die Unterfertigten
folgende

Anfrage:

1.              Was geschieht mit Bewerbungsunterlagen, die aufgrund einer Stellenausschreibung
auf dem Postweg ans Ministerium geschickt wurden/werden, nach dem jeweiligen
Auswahlverfahren? (Falls Lagerung: Wie lange und für wen zugänglich? Falls
Entsorgung: Werden die Unterlagen nur im „normalen“ Altpapier entsorgt oder
werden sie vernichtet - sprich geschreddert? Bei Vernichtung: Erfolgt diese im Haus
oder findet diese ausgelagert statt? Bei ausgelagerter Vernichtung: Von wem wird
diese durchgeführt u. wer kontrolliert die ordnungsgemäße Vernichtung?)

2.              Was geschieht mit Bewerbungsunterlagen, die aufgrund einer Stellenausschreibung
per Email ans Ministerium geschickt wurden/werden, nach dem Auswahlverfahren?
(Bleiben die Daten gespeichert? Wenn ja, wie lange? Bei Vernichtung: Wer führt
diese durch u. wer kontrolliert, dass diese ordnungsgemäß erfolgt ist?)

3.      Was geschieht mit Unterlagen, die im Rahmen einer Initiativbewerbung auf dem
Postweg ans Ministerium geschickt wurden/werden nach deren Durchsicht? (Falls
Lagerung: Wie lange und für wen zugänglich? Falls Entsorgung: Werden die
Unterlagen nur im „normalen“ Altpapier entsorgt oder werden sie vernichtet - sprich
geschreddert? Bei Vernichtung: Erfolgt diese im Haus oder findet diese ausgelagert
statt? Bei ausgelagerter Vernichtung: Von wem wird diese durchgeführt u. wer
kontrolliert die ordnungsgemäße Vernichtung?)


4.              Was geschieht mit Unterlagen, die im Rahmen einer Initiativbewerbung per Email ans
Ministerium geschickt wurden/werden nach deren Durchsicht? (Bleiben die Daten
gespeichert? Wenn ja, wie lange? Bei Vernichtung: Wer führt diese durch u. wer
kontrolliert, dass diese ordnungsgemäß erfolgt ist?)

5.              Ist der Umgang mit Bewerbungsunterlagen in verbindlichen Richtlinien für
MitarbeiterInnen des Ministeriums festgelegt? (Wenn ja, wie lauten diese?)