3912/J XXIV. GP
Eingelangt am 10.12.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Bgm. Gerhard Köfer und
Kollegen und
Kolleginnen
An den Bundesminister für Finanzen betreffend Umgang mit Bewerbungsunterlagen
Wie Mitte
September bekannt wurde, ersteigerte ein Schreibwarenhändler in
Deutschland im
Internetauktionshaus
eBay 500 gebrauchte Bewerbungsmappen ohne Inhalt. Tatsächlich
enthielten die Mappen dann aber persönliche Daten wie Bewerbungsfotos,
Lebensläufe und
Zeugnisse von Hunderten Menschen, die sich bei einer Frankfurter Firma beworben
hatten.
Dass vor
einem schlampigen Umgang mit Personendaten auch Regierungen nicht gefeit sind,
beweist
das Jahr 2007. Damals sorgte die britische Regierung mit Datenskandalen
für
Schlagzeilen: Im staatlichen Gesundheitsdienst gingen Tausende
Patienteninformationen
verloren, Datenträger mit Angaben über 7,25 Millionen Familien
verschwanden in der
Hauspost auf dem Weg von der Steuerbehörde zur
Rechnungsprüfungsstelle und schließlich
gingen die Daten von rund drei Millionen Führerscheinkandidaten verloren.
Bezogen
auf den eingangs erwähnten Vorfall in Deutschland ergibt sich für die
Unterfertigten
folgende
Anfrage:
1.
Was geschieht mit Bewerbungsunterlagen, die aufgrund einer
Stellenausschreibung
auf
dem Postweg ans Ministerium geschickt wurden/werden, nach dem jeweiligen
Auswahlverfahren? (Falls Lagerung: Wie lange und für wen zugänglich?
Falls
Entsorgung: Werden die Unterlagen nur im „normalen“ Altpapier
entsorgt oder
werden
sie vernichtet - sprich geschreddert? Bei Vernichtung: Erfolgt diese im Haus
oder
findet diese ausgelagert statt? Bei ausgelagerter Vernichtung: Von wem wird
diese durchgeführt u. wer kontrolliert die ordnungsgemäße
Vernichtung?)
2.
Was geschieht mit Bewerbungsunterlagen, die aufgrund einer
Stellenausschreibung
per Email ans Ministerium geschickt wurden/werden, nach dem Auswahlverfahren?
(Bleiben
die Daten gespeichert? Wenn ja, wie lange? Bei Vernichtung: Wer führt
diese durch u. wer kontrolliert, dass diese ordnungsgemäß erfolgt
ist?)
3.
Was geschieht mit Unterlagen, die im Rahmen einer Initiativbewerbung
auf dem
Postweg ans Ministerium geschickt wurden/werden nach deren Durchsicht? (Falls
Lagerung: Wie lange und für wen zugänglich? Falls Entsorgung: Werden
die
Unterlagen nur im „normalen“ Altpapier entsorgt oder werden sie
vernichtet - sprich
geschreddert? Bei Vernichtung: Erfolgt diese im Haus oder findet diese
ausgelagert
statt? Bei ausgelagerter Vernichtung: Von wem wird diese durchgeführt u.
wer
kontrolliert die ordnungsgemäße Vernichtung?)
4.
Was geschieht mit Unterlagen, die im Rahmen einer Initiativbewerbung per
Email ans
Ministerium
geschickt wurden/werden nach deren Durchsicht? (Bleiben die Daten
gespeichert? Wenn ja, wie lange? Bei Vernichtung: Wer führt diese durch u.
wer
kontrolliert, dass diese ordnungsgemäß erfolgt ist?)
5.
Ist der Umgang mit Bewerbungsunterlagen in verbindlichen Richtlinien
für
MitarbeiterInnen
des Ministeriums festgelegt? (Wenn ja, wie lauten diese?)