3928/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.12.2009
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ANFRAGE

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Öffentlichkeitsarbeit 2009

 

Jede Bundesregierung muss sich auch an ihrem Umgang mit Steuergeldern für Öffentlichkeitsarbeit messen lassen.

 

Diesbezüglich hat die letzte Bundesregierung schon Markierungen gesetzt: mit 35 Millionen Euro im Jahr 2008 übertraf sie sogar den Rekord von Schwarzblau im Jahr 2006 mit 34 Millionen Euro.

 

Öffentlichkeitsarbeit ist notwendig – allerdings braucht es klare Richtlinien, die Öffentlichkeitsarbeit von Propaganda,  simpler Personen- oder Parteiwerbung oder Jubelbotschaften abgrenzt und unterscheidbar macht.

 

Die letzte Bundesregierung hat es  verabsäumt, sich – wie angekündigt – Richtlinien für die Öffentlichkeitsarbeit zu geben.

Jetzt haben die Koalitionsparteien mit einem Entschließungsantrag einen neuen Anlauf unternommen, um derartige Richtlinien herbeizuführen. Leider werden in der Entschließung der Koalitionsparteien nicht alle Empfehlungen des Rechnungshofs übernommen und auch keine Modalitäten im Falle von Beschwerden oder Verstößen gegen die Richtlinien eingefordert.

 

Die Empfehlungen des Rechnungshof, die ja schon älteren Datums sind, konnten sich auch nicht mit der unserer Ansicht nach bedenklichen Praxis einzelner Ressorts in den letzten Jahren beschäftigen, einzelne Medien ganz gezielt mit Werbeaufträgen und Medienkooperationen zu fördern.

 

In der Vergangenheit wurde von einzelnen Ressorts in den Anfragebeantwortungen zu den Jahresausgaben für Öffentlichkeitsarbeit auf Anfragebeantwortungen bzw. Anfragen anderer Abgeordneter zu einzelnen Monaten oder Zeitabschnitten verwiesen, wodurch bestimmte Zeitabschnitte unter den Tisch fielen bzw. ausgespart blieben und somit die Anfragen nur unvollständig beantwortet wurden.

 

Wir ersuchen Sie deshalb dringend, die Fragen nicht durch (Teil-) Verweis auf andere Anfragen zu beantworten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.   Wie hoch ist der Gesamtbetrag (inkl. USt), der von Ihrem Ressort bzw. nachgelagerten Dienststellen im Jahr 2009 für Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Informationsarbeit (inkl. Ausgaben für Agenturen) ausgegeben wurde?

 

2.   Für welche Medien (inkl. audiovisuelle Medien) wurden 2009 von Ihrem Ressort  bzw. nachgelagerten Dienststellen Inserate geschaltet? Bitte die Beträge detailliert mit USt ausweisen!

 

3.   Wie hoch war die Gesamtsumme aller medialen Einschaltungen im Jahr 2009 (inkl. USt )?

 

4.   Für welche Medien (inkl. audiovisuelle Medien) wurden 2009 Druckkostenbeiträge bzw. Zahlungen für Medienkooperation geleistet (bitte die Beträge detailliert mit USt ausweisen)?

 

5.   Wie hoch waren die Ausgaben für Inserate, Druckkostenbeiträge und Medienkooperationen, die im Jahr 2009 von Ihrem Ressort jeweils für

a)  die „Kronenzeitung“ (inkl. Bundesländerausgaben)

b)  die Zeitung „Österreich“ (inkl. Bundesländerausgaben)

c)  die Gratiszeitung „Heute“

aufgewendet wurden (inkl. USt)?

 

6.   Haben Sie bzw. Ihr Ressort im Jahr 2009 Beiträge an andere Ressorts bzw. Institutionen für Öffentlichkeit- bzw. Informationsarbeit bezahlt oder gemeinsam mit anderen Ressorts Öffentlichkeitsarbeit gemacht? Wenn ja,

      a) an welches Ressort bzw. mit welchem Ressort

b) wofür

c) mit welchen Gesamtkosten für Ihr Ressort?

 

7.   Hat Ihr Ressort 2009 von anderen Ressorts bzw. Institutionen für Öffentlichkeits- bzw. Informationsarbeit  Kostenbeiträge erhalten? Wenn ja, von wem und wofür?

 

8.   Gibt es Vereinbarungen oder Verträge zwischen Ihrem Ressort und nach- bzw. ausgelagerten Dienststellen oder Betrieben, die Ihrem Ressort unterstehen, die Öffentlichkeitsarbeit im Jahr 2009 betreffend?  Wenn ja, mit welchem Inhalt?