3944/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.12.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Kosten Albertina

 

Albertina-Wassereinbruch kostet 2,1 Millionen
Durch den Wassereinbruch in den Tiefspeicher, bei dem rund 400 Liter Wasser eingedrungen sind, werden der Albertina  insgesamt mehr als 1,6 Mio. Euro an Kosten entstehen. Die bauliche Sanierung kostete zusätzlich 550.000 Euro.

Die seit Dienstag, laufende Rücklagerung der Sammlung in den sanierten Tiefspeicher soll Anfang Jänner 2010 abgeschlossen sein.

 

Depot wird künftig alle 20 Jahre abgedichtet
Das Depot werde künftig alle rund zwei Jahrzehnte "kontrolliert geräumt" werden müssen, um den Bestand der Abdichtung zu sichern beziehungsweise zu erneuern, sagte Schröder. Für Burghauptmann Wolfgang Beer ist dies nicht nötig: "Man kann alles drinnen lassen", so Beer. Schröder würde "aus heutiger Sicht" dennoch "keine Baumaßnahmen über der Sammlung" erlauben, dies sei jedoch Entscheidung der künftigen Direktoren. Wer für die Kosten aufkommt, ist noch unklar.

 

Die Kosten seien derzeit als Ausgabe im Budget der Albertina verbucht "als offene Forderung an die Republik Österreich". Ob sich die Republik die Zusatzkosten am Klagsweg zurückzuholen gedenkt, darüber konnte Schröder "derzeit nichts sagen. Wir wissen nicht, wer diese Kosten tragen wird." Diese Aufwendungen schlüsseln sich in rund 300.000 Euro für Investitionen, 528.000 Euro Personalkosten und 338.000 Euro "diverse Sachkosten" auf, heißt es.

 

Durch den Austausch der betroffenen Kassetten, in denen die Kunstwerke gelagert werde, und die nunmehrige Rücklagerung ins Depot werden weitere rund 450.000 Euro anfallen, so Schröder. Es wurden sowohl die "Fehlstellen", an denen Wasser eingedrungen ist, saniert als auch eine zusätzliche Isolierschicht eingefügt, so Beer über die Sanierungsmaßnahmen.


Die 200.000 Euro, die die reinen Sanierungsmaßnahmen gekostet haben, von den ursprünglich am Bau des Tiefspeichers beteiligten Baufirmen zurückzubekommen sei "kein Problem".

Bezüglich der Forderungen der Albertina seien "die Juristen gerade dabei zu klären, in welcher Form man allenfalls an die Firmen herantritt". (ORF on).“

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur nachfolgende

 

 

Anfrage:

 

  1. Welchen Gesamtbetrag umfassen die bisher aufgelaufenen Kosten im Zusammenhang mit dem Wassereinbruch in die Sammlung Albertina am 23.06.2009 und den weiteren Wassereintritten?
  2. Welchen Gesamtbetrag umfassen die zukünftig prognostizierten Kosten im Zusammenhang mit dem Wassereinbruch in die Sammlung Albertina am 23.06.2009 und den weiteren Wassereintritten?
  3. Was kosten die baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit den Fragen 1. und 2.?
  4. Bis wann wird die tatsächliche „Rücklagerung“ der Bestände der Albertina in den Tiefenspeicher abgeschlossen sein?
  5. Was wird die tatsächliche „Rücklagerung“ der Bestände der Albertina in den Tiefenspeicher tatsächlich kosten?
  6. Warum soll nach den Plänen der Albertina nur alle 20 Jahre eine Überprüfung der Dichtung des Tiefenspeichers vorgenommen werden?
  7. Warum hält die Burghauptmannschaft eine Überprüfung der Dichtung des Tiefenspeichers für unnötig?
  8. Wer wird die Gesamtkosten aus dem Wassereinbruch, der Sanierung, der Übersiedlung und der Rückübersiedlung bzw. der vorlaufenden Kosten tragen (Albertina, Burghauptmannschaft, Dritte) ?