3956/J XXIV. GP
Eingelangt am 11.12.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten DI Deimek
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend den Österreichischen Corporate Governance Kodex
Der Österreichische Corporate Governance Kodex (ÖCGK) stellt bei Einhaltung einen Maßstab für gute Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle am österreichischen Kapitalmarkt dar. Seit der Änderung des Unternehmensrechtsgesetztes aus dem Jahr 2008 sind alle börsennotierten Unternehmen verpflichtet, einen Corporate-Governance-Bericht aufzustellen, in dem Abweichungen vom ÖCGK begründet werden müssen.
Die Einhaltung gewisser Bedingungen des Kodex ist Voraussetzung für den Verbleib bzw. die Aufnahme von Unternehmen in das Prime-Market-Segment der Wiener Börse. Dieser Status trägt tendenziell zu erhöhtem Wert der Aktie bei, da Anleger von geringerem Risiko für ihr veranlagtes Kapital ausgehen können sollten.
Die aktuelle Anpassung des ÖCGK stellt angeblich eine Reaktion auf die Finanzkrise dar. Die meisten Bestimmungen des Kodex stellen allerdings nur Kann-Bestimmungen dar.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
ANFRAGE