3956/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.12.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten DI Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend den Österreichischen Corporate Governance Kodex

 

Der Österreichische Corporate Governance Kodex (ÖCGK) stellt bei Einhaltung einen Maßstab für gute Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle am österreichischen Kapitalmarkt dar. Seit der Änderung des Unternehmensrechtsgesetztes aus dem Jahr 2008 sind alle börsennotierten Unternehmen verpflichtet, einen Corporate-Governance-Bericht aufzustellen, in dem Abweichungen vom ÖCGK begründet werden müssen.

Die Einhaltung gewisser Bedingungen des Kodex ist Voraussetzung für den Verbleib bzw. die Aufnahme von Unternehmen in das Prime-Market-Segment der Wiener Börse. Dieser Status trägt tendenziell zu erhöhtem Wert der Aktie bei, da Anleger von geringerem Risiko für ihr veranlagtes Kapital ausgehen können sollten.

Die aktuelle Anpassung des ÖCGK stellt angeblich eine Reaktion auf die Finanzkrise dar. Die meisten Bestimmungen des Kodex stellen allerdings nur Kann-Bestimmungen dar.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

ANFRAGE

 

  1. Welche Aktiengesellschaften sind in den letzten fünf Jahren in das Prime-Market-Segment der Wiener Börse aufgenommen worden?

 

  1. Welche Aktiengesellschaften sind in den letzten fünf Jahren aus dem Prime-Market-Segment der Wiener Börse gestrichen worden?

 

  1. Aus welchem Grund sind diese Streichungen jeweils erfolgt?

 

  1. Welche Firmen des Prime-Market-Segments erfüllen alle Bestimmungen des ÖCGK?

 

  1. Welche Firmen erfüllen nicht alle C-Regeln des ÖCGK?

 

  1. Wie wird dieses Vorgehen seitens der betroffenen Firmen jeweils gerechtfertigt?

 

  1. Welche Firmen erfüllen nicht alle R-Regeln des ÖCGK?

 

  1. Wie wird dieses Vorgehen seitens der betroffenen Firmen jeweils gerechtfertigt?

 

  1. Welche Firmen erfüllen nur die L-Bestimmungen des ÖCGK?

 

  1. Wie wird dieses Vorgehen seitens der betroffenen Firmen jeweils gerechtfertigt?

 

  1. Welchen zusätzlichen Anlegerschutz bietet der ÖCGK, wenn Firmen nur die L-Bestimmungen erfüllen?

 

  1. Halten Sie einen Kodex auf großteils freiwilliger Basis für ausreichend?

 

  1. Wenn ja, warum?

 

  1. Wenn nein, wann und wie gedenken Sie, zumindest die C-Bestimmungen verbindlich zu machen?