3959/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.12.2009
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ANFRAGE

des Abgeordneten DI Gerhard Deimek

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

 

betreffend die Privatisierung der Warschauer Börse

 

Es ist die Aufgabe der EU-Wettbewerbskommission, die Entstehung von Oligopolen, Kartellen und Monopolen zu verhindern. Diese würden durch ihre Marktmacht negative Folgen für die Konsumentenpreise haben. Nötigenfalls dürfen Übernahmen und Zusammenschlüsse untersagt werden.

Die Warschauer Börse ist eine der letzten in Europa, die sich noch im Staatsbesitz befinden. Bis zum Jahresende soll sie privatisiert werden. Polen hat nur vier Bieter als mögliche Erwerber der Mehrheitsbeteiligung zugelassen. Neben der Deutschen Börse waren dies die Londoner Börse, das Börsenbündnis New York Stock Exchange Euronext sowie das Konsortium der US-Technologiebörse Nasdaq und der skandinavische Börsenbetreiber OMX. Die Wiener Börse wurde vom Schatzministerium von vornherein kategorisch mit der Begründung ausgeschlossen, dass diese in zu starker Konkurrenz zur Warschauer Börse stehe. Der Marktwert der 376 notierten Unternehmen liegt momentan bei 235 Milliarden US-Dollar. Im gegebenen Zusammenhang erscheint die Handlungsweise des Schatzministers als mit geltendem europäischen Recht unvereinbar.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

 

ANFRAGE

 

1.      Halten Sie die Handlungsweise des Schatzministers als mit geltendem europäischen Recht vereinbar?

 

2.      Wenn ja, aufgrund welches juristischen Standpunktes?

 

3.      Wenn nein, wie hat sich das BMEIA für die Interessen der Wiener Börse eingesetzt?

 

4.      In wie vielen und welchen Fällen wurden Übernahmen durch österreichische Firmen von Institutionen der Europäischen Union beanstandet?

 

5.      In wie vielen und welchen Fällen hat das BMEIA interveniert?

 

6.      Welchen Einfluss hatte die Intervention auf die jeweiligen Fälle und wie lautete die endgültige Entscheidung?