3970/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.12.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Herbert

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Probleme im PAZ

 

Die Zeitung „Der Standard" vom 11.04.2009 berichtete folgendes: 

„Mann und Kinder aus der Schubhaft wieder entlassen

   Wien - Nach Berichten in ORF und Standard über einen 34-jährigen afghanischen Asylwerber, der seit Dienstag mit drei Kindern in Wien in Schubhaft saß, wurden diese Freitagmittag aus dem Polizeianhaltezentrum Roßauer Lände entlassen. Mann und Kinder (die Kleinste ist vier) wurden in eine Flüchtlingspension in Bad Vöslau (NÖ) gebracht.(…)

Für Empörung hatte der Umstand gesorgt, dass Kinder eingesperrt waren. Das ist in Österreich seit Jahren nicht Usus, doch rein rechtlich laut Anhalteordnung möglich - sogar ohne Eltern. Allerdings dürfen unter 16-Jährige nur in Schubhaft genommen werden, "wenn eine ihrem Alter entsprechende Unterbringung und Pflege gewährleistet ist". (…)“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.      Inwieweit sind im PAZ angehaltene Eltern(teile) verantwortlich, wenn diese ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen?

2.      Können sich Kinder von im PAZ befindlichen Angehaltenen frei außerhalb des Haftraumes bewegen?

3.      Können dies auch die anderen Angehaltenen?

4.      Wenn ja, warum?

5.      Wenn ja, ist dies nicht ein Sicherheitsrisiko?

6.      Können Exekutivbeamte, welche im PAZ Dienst versehen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn ein Kind zu schaden kommt?

7.      Wie sieht die rechtliche Verantwortung der Exekutivbeamten aus, wenn es zu einer Verletzung des Kindes kommt?

8.      Wie sieht die rechtliche Verantwortung der Exekutivbeamten aus, wenn es zu einer Ansteckung von anderen Häftlingen durch kranke Kinder kommt?

9.      Haben die im PAZ Dienst versehenden Exekutivbeamten eine spezielle Ausbildung im Umgang mit solchen Kindern?


10. Kann es sein, dass solche Kinder im offenen Vollzug Kontakt mit anderen kranken oder infektiösen Angehaltenen haben?

11. Wenn ja, wie sieht hier die rechtliche Verantwortung aus, wenn sich Kinder anstecken?

12. Wer ist verantwortlich, sollte es zu einem Missbrauch von einem Kind kommen?

13. Ist spezielle Nahrung für die Kinder im PAZ vorgesehen?