3971/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.12.2009
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Vilimsky, Dr. Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an die Frau Bundesministerin für Inneres

betreffend radiologische Untersuchungen zum Zweck der Altersdiagnose

 

 

Aus den Materialien zum Fremdenrechtsänderungsgesetz 2009 ist den Erläuterungen zu § 15 Abs. 1 Z 6 folgendes zu entnehmen:

„(…) Ein Röntgenbild zur Bestimmung des Knochenalters und eine Panoramaschichtaufnahme des Gebisses in Kombination mit einer körperlichen Untersuchung stellen absolut taugliche Mittel zur Altersschätzung dar, was auch durch die europäischen Entwicklungen auf diesem Gebiet bestätigt wird. So geben Gesetze

in Belgien, den Niederlanden, Estland, Finnland, Frankreich, Litauen, Portugal, Schweden und der Schweiz den dortigen Behörden die Möglichkeit, verpflichtende oder freiwillige radiologische Untersuchungen zum Zweck der Altersdiagnose anzuordnen. (…)“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1.     Welche Staaten in Europa haben eine freiwillige radiologische Untersuchung zum Zweck der Altersdiagnose im Asylrecht?

2.     Welche Staaten in Europa haben eine verpflichtende radiologische Untersuchung zum Zweck der Altersdiagnose im Asylrecht?

3.     Wie ist die verpflichtende radiologische Untersuchung zum Zweck der Altersdiagnose im Detail in diesen Staaten geregelt?

4.     Können Sie diese Gesetze übermitteln? (Bitte um Beilage zur Anfragebeantwortung)