3974/J XXIV. GP
Eingelangt am 11.12.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Mitfinanzierung der In-vitro-Fertilisationen durch den IVF-Fonds
Das Bundesgesetz, mit dem ein Fonds zur Finanzierung der In-vitro‐Fertilisation eingerichtet wird, ist seit nunmehr fast 10 Jahren in Kraft.
Die Mittel des beim Gesundheitsministerium angesiedelten IVF‐Fonds werden durch Überweisungen aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen, der Krankenversicherungsträger, der Krankenfürsorgeeinrichtungen und der privaten österreichischen (und in Einzelfällen auch ausländischen) Versicherungsunternehmen aufgebracht.
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen wie aufrechte Ehe oder eheähnliche Lebensgemeinschaft, Vorliegen einer medizinischen Indikation samt vorliegender Facharztdiagnose sowie entsprechendes Alter werden 70 % der Kosten für Maßnahmen der In‐vitro‐Fertilisation für höchstens vier IVF‐Versuche getragen, was zu einer finanziellen Entlastung von betroffenen Paaren mit Kinderwunsch führt. Weiters muss sowohl für die Frau als auch für den Mann ein Nachweis über die Leistungszuständigkeit entweder der gesetzlichen Krankenversicherung, einer Krankenfürsorgeeinrichtung, einer privaten österreichischen Krankenversicherung oder einer privaten (idR ausländischen) Krankenversicherung (bei Nachweis des Einverständnisses zur Übernahme von 50 % der Kosten) vorgelegt werden.
Grundsätzlich werden durch den IVF-Fonds die Kosten für vier Versuche übernommen; die Kostenübernahme für mehr als vier Versuche setzt voraus, dass zumindest eine Schwangerschaft durch Methoden der IVF erfolgreich herbeigeführt werden konnte. Wird einer der Versuche erfolgreich beendet und eine Schwangerschaft nach den Kriterien des IVF‐Fonds‐Gesetzes herbeigeführt, lebt ab diesem Versuch der volle Anspruch auf Kostentragung für vier Versuche wieder auf.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende
Anfrage
1. Wie viele In-vitro‐Fertilisationen wurden in Österreich jeweils in den letzten 5 Jahren durchgeführt?
2. Wie viele In-vitro‐Fertilisationen wurden dabei bei Frauen mit österreichischer Staatsbürgerschaft durchgeführt?
3. Wie viele In-vitro‐Fertilisationen wurden dabei bei Frauen mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft, die jedoch die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz erfüllen, durchgeführt?
4. Bei wie vielen dieser Frauen waren auch die Ehemänner bzw. Lebenspartner nicht-österreichischer Staatsangehörigkeit?
5. Wie viele In-vitro‐Fertilisationen wurden jeweils in den letzten 5 Jahren durch den IVF-Fonds mitfinanziert?
6. Wie viele In-vitro‐Fertilisationen können pro Jahr durch den IVF-Fonds maximal mitfinanziert werden?
7. Wie viele der jeweils in den letzten 5 Jahren durch den IVF-Fonds mitfinanzierten In-vitro‐Fertilisationen wurden bei Frauen österreichischer Staatsbürgerschaft durchgeführt?
8. Wie viele der jeweils in den letzten 5 Jahren durch den IVF-Fonds mitfinanzierten In-vitro‐Fertilisationen wurden bei Frauen nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft, die jedoch die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz erfüllen, durchgeführt?
9. Bei wie vielen dieser Frauen waren auch die Ehemänner bzw. Lebenspartner nicht-österreichischer Staatsangehörigkeit?
10. Wie lange haben diese Frauen nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft vor der ersten durch den IVF-Fonds finanzierten In-vitro‐Fertilisationen im Schnitt in Österreich gelebt bzw. die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz erfüllt?
11. Wie viele Ansuchen auf Mitfinanzierung von In-vitro‐Fertilisationen durch den IVF-Fonds werden allein aufgrund von Geldmangel des Fonds abgelehnt bzw. verschoben?
12. Wie viele Frauen über 40 Jahren wurde in den letzten 5 Jahren eine in-vitro Fertilisation durchgeführt?
13. Wie viele Versuche brauchen Frauen durchschnittlich bis eine Schwangerschaft eintritt?
14. Welche Änderungen in Bezug auf die Zahl von Ansuchen auf Mitfinanzierung von in-vitro-Fertilisationen durch den IVF-Fonds erwarten Sie durch die Streichung des § 4 Abs. 4, Ziffer 3 und Schaffung des neuen § 4 Abs. 4a und aus welchen Gründen wird es dazu kommen?
15. Welche Änderungen in Bezug auf die Zahl von Ansuchen auf Mitfinanzierung einer in-vitro-Fertilisation durch den IVF-Fonds erwarten Sie durch den neuen § 4 Abs. 6?