3980/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.12.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Graf, Dr. Rosenkranz, Neubauer

und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend BVT-Expertise zum Aufenthaltsrecht

 

Im Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments wurde in der 15. Sitzung am 25.11.2009 Mag. Peter Gridling – Direktor des BVT – mit einem Schreiben vom 14.10.2008 folgenden Inhaltes konfrontiert:

 

„Hinsichtlich des Aufenthaltsrechts ist festzuhalten, dass Mussajew eine Erstniederlassungsbewilligung bis April 2009 und Koshlyak eine bis Jänner 2009 besitzt. Wie bei Alijew wurden die Aufenthaltstitel durch die BH Horn ausgestellt. Derzeit liegen dem BVT keine Gründe vor, die vorzeitig aufenthaltsbeendigende Maßnahmen rechtfertigen würden. Da die gesetzlichen Voraussetzungen, wie ausreichendes Vermögen zum Aufkommen des Unterhalts und dergleichen, vorhanden sind, würde nach Auffassung des BVT auch ein Rechtsanspruch auf Verlängerung der Niederlassungsbewilligung bestehen.

 

Des Weiteren würde den Personen auch die Möglichkeit der Beantragung von Asyl

offenstehen, welches aufgrund der durch die kasachischen Behörden gesetzten

Verfolgungsmaßnahmen wohl anzuerkennen wäre. Der positive Asylstatus würde für

die Betroffenen sogar noch einen stärkeren Rechtstitel zum Verbleib in Österreich

darstellen.“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.     Ist es richtig, dass die BH Horn eine Erstniederlassungsbewilligung für Alnur Mussajew ausgestellt hat?

 

2.     Wenn ja wann genau, wann ist diese abgelaufen?

 

3.     Wenn ja, wurde diese verlängert?

 

4.     Wurde ein Antrag auf Niederlassung von Alnur Mussajew von der BH Horn abgelehnt?

 

5.     Wenn ja, wann und mit welcher Begründung?

 

6.     Ist es richtig, dass die BH Horn eine Erstniederlassungsbewilligung für Vadim Koshylak ausgestellt hat?

 

7.     Wenn ja wann genau, wann ist diese abgelaufen?

 

8.     Wenn ja, wurde diese verlängert?

 

9.     Wurde ein Antrag auf Niederlassung von Vadim Koshylak von der BH Horn abgelehnt?

 

10. Wenn ja, wann und mit welcher Begründung?

 

11. Wie wurde von Alnur Mussajew der Nachweis für sein ausreichendes Vermögen erbracht?

 

12. Wie wurde von Vadim Koshylak der Nachweis für sein ausreichendes Vermögen erbracht?

 

13.  War die Einschätzung des BVT richtig, dass Alnur Mussajew Rechtsanspruch auf Verlängerung der Niederlassungsbewilligung hatte?

 

14. Wenn ja, hat dieser diesen in Anspruch genommen?

 

15.  War die Einschätzung des BVT richtig, dass Vadim Koshylak Rechtsanspruch auf Verlängerung der Niederlassungsbewilligung hatte?

 

16. Wenn ja, hat dieser diesen in Anspruch genommen?

 

17. Hat Alnur Mussajew jemals in Österreich um Asyl angesucht?

 

18. Hat Alnur Mussajew jemals in anderen EU-Staaten um Asyl angesucht?

 

19. Hat Vadim Koshylak jemals in Österreich um Asyl angesucht?

 

20. Hat Vadim Koshylak jemals in anderen EU-Staaten um Asyl angesucht?

 

21. Von welcher Person wurde das oben zitierte Schreiben verfasst und was waren die Beweggründe dieses zu verfassen?