4008/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.12.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Rosenkranz

und Kollegen

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Geheimniskrämerei bei der Hauptfeststellung der Einheitswerte in der Landwirtschaft.

 

Ein entscheidender Faktor für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und somit auch für das Einkommen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ist der Einheitswert. Er bildet die Bemessungsgrundlage für die wesentlichen Steuern, Abgaben und Beiträge wie zum Beispiel Grundsteuer, Grundsteuerzuschläge und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.

 

Im Jahr 2010 ist eine Hauptfeststellung, die im Ergebnis zu einer Änderung der Einheitswerte führen wird, gesetzlich vorgesehen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.    Warum erfolgt keine Information an die Betroffenen über die vorgesehene Hauptfeststellung der Einheitswerte für land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Österreich, die ja bereits 2010 in Kraft treten soll?

 

2.    Wie wird sich die neue Hauptfeststellung der land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte auf die einzelnen Betriebsarten in der Landwirtschaft auswirken?

 

2.1  Wie auf Grünlandbetriebe im Berggebiet?

2.2  Wie auf Ackerbaubetriebe?

2.3  Wie auf Direktvermarktungsbetriebe?

2.4  Wie auf Weinbaubetriebe?  

 

3.    Wie ist der derzeitige Stand der Hauptfeststellung der Einheitswerte in der Land- und Forstwirtschaft?

 

4.    Wie werden sich die Einheitswerte in der Land- und Forstwirtschaft gegenüber der letzten Hauptfeststellung ändern?

 

5.    Welche rechtlichen Möglichkeiten hat ein Landwirt, der mit den Ergebnissen der Bewertung nicht einverstanden ist?

 

6.    Sind die jeweiligen Landwirtschaftskammern in den Bundesländern in die Hauptfeststellung der Einheitswerte eingebunden?

 

7.    Wenn ja, wie wird sich die Landwirtschaftskammer als Interessensvertretung der Bauern verhalten, wenn sie in die Hauptfeststellung der Einheitswerte eingebunden ist, der Landwirt aber mit der Bewertung nicht einverstanden ist?

 

8.    Wie und wann werden die Landwirte konkret über die bevorstehende Änderung der Einheitswerte informiert?

 

9.    Wie wird die dramatische Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft bei der Neubewertung der Einheitswerte berücksichtigt?

 

10.   Mit Ende 2010 läuft die Pauschalierungsverordnung (LuF PauschVO 2006)  für die Land- und Forstwirtschaft aus. Wie sieht die Pauschalierungsverordnung nach 2010  aus?

 

11.  Stimmen die Berechnungen der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Kärnten (siehe Anhang), wonach Grünlandbetriebe massive Einheitswert-Erhöhungen zu erwarten haben?

 

12.  Wenn ja, warum kommt es bei diesen Betrieben zu diesen massiven Erhöhung?

 

13.  Wenn nein, wie kommt es zu derartigen Berechnungen?

 

 


 

ANHANG: