4033/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.12.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend saubere Trennung von dienstlichen Aufgaben und privaten Vorteilen

 

 

Für den öffentlichen Dienst gelten – zurecht – besondere Bestimmungen über die Unbefangenheit und die Vereinbarkeit zwischen dienstlichen Aufgaben und privaten Interessen. Unabhängig von den Regelungen des Beamtendienstrechts und des Korruptionsstrafrechts sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Organe des Staates (wie etwa Spitzenbeamte oder Staatskommissäre) auf eine saubere Trennung dieser Bereiche achten und jeden Eindruck unsauberer Vermischungen vermeiden.

 

Die saubere Trennung zwischen dienstlichen Aufgaben und privaten Interessen umfasst selbstverständlich nicht nur die direkte Zuwendung von Sachgütern (zum Beispiel Geschenkannahme oder Geldannahme), sondern auch sonstige vermögenswerte Leistungen. So würde beispielsweise ein Haus- oder Wohnungsumbau bei einem Spitzenbeamten oder Staatskommissär durch abkommandierte Bedienstete eines Unternehmens, über das er die Aufsicht zu führen hat, diesem eine Menge Geld ersparen und entsprechend Fragen der Vereinbarkeit dringend nahelegen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.      Teilen Sie die Auffassung, dass bei Aufsichtsbehörden wie zB der Eisenbahnaufsicht eine saubere Trennung zwischen dienstlichen Aufgaben und privaten Vergünstigungen erfolgen muss?

 

2.      Teilen Sie die Auffassung, dass auch bei Spitzenbeamten und Staatskommissären eine saubere Trennung zwischen dienstlichen Aufgaben und privaten Vergünstigungen erfolgen muss?

 

3.      Hielten Sie einen Haus- oder Wohnungsumbau bei einem Spitzenbeamten oder Staatskommissär durch abkommandierte Bedienstete eines Unternehmens, über die dieser zugleich die Aufsicht zu führen hat, für eine unsaubere Vermischung zwischen dienstlichen Aufgaben und privaten Interessen? Wenn nein, warum nicht?

 

4.      Falls Sie einen Haus- oder Wohnungsumbau bei einem Staatskommissär durch abkommandierte Bedienstete eines Unternehmens, über die dieser zugleich die Aufsicht zu führen hat, für eine unsaubere Vermischung zwischen dienstlichen Aufgaben und privaten Interessen halten – welche a) dienstrechtlichen, b) strafrechtlichen Schritte wären hier einzuleiten?