4164/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.12.2009
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Anfrage

 

des Abgeordneten Kunasek

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Direktzugverbindung Graz-Linz

 

 

Die ÖBB verfolgte die Absicht, die Direktverbindung des Personenverkehrs auf der Zugstrecke zwischen Graz und Linz einzustellen. Als Bedingung für die Aufrechterhaltung wurden finanzielle Zuwendungen der Bundesländer Oberösterreich und Steiermark gefordert, was die Länder schließlich akzeptierten.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.      Auf welche Höhe belaufen sich die finanziellen Zuwendungen des Landes Oberösterreich?

 

2.      Ist diese Summe jährlich zu zahlen?

 

3.      Wenn nein, wie oft muss das Bundesland Oberösterreich Zahlungen leisten?

 

4.      Auf welche Höhe belaufen sich die finanziellen Zuwendungen des Landes Steiermark?

 

5.      Ist diese Summe jährlich zu zahlen?

 

6.      Wenn nein, wie oft muss das Bundesland Steiermark Zahlungen leisten?

 

7.      An wen leisten das Land Oberösterreich und Steiermark diese Zahlungen?

 

8.      Leistet der Bund in Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der Direktzugverbindung Graz – Linz ebenso Zahlungen und wenn ja, in welcher Höhe, wie oft und an wen?

 

9.      Gibt es eine schriftliche Vereinbarung betreffend die Aufrechterhaltung der Direktzugverbindung Graz – Linz und wenn ja, wer hat die Vereinbarung getroffen und welchen konkreten Inhalt hat sie?

 

10. Welche Bundesländer leisten ebenso wie beispielsweise die Länder Oberösterreich und Steiermark für die Aufrechterhaltung der Direktverbindung Graz - Linz Zahlungen zur Aufrechterhaltung welcher Strecken?