4192/J XXIV. GP
Eingelangt am 11.01.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Gesundheit
Seit 1970 ist die Sexualerziehung an den österreichischen Schulen (ab der Grundschule) Pflicht. Allerdings sieht das Bildungssystem keinen umfassenden Aufklärungsunterricht vor. Der Erlass „Sexualerziehung in den Schulen“, dessen allgemeine Grundsätze bereits 40 Jahre alt sind, setzt voraus, dass die Eltern die Aufklärung zu Hause übernehmen. Die Schule sollte das vorhandene Wissen der SchülerInnen lediglich ergänzen, vertiefen oder gegebenenfalls berichtigen. Dabei sind die Eltern in der Pubertät nicht immer die ersten Ansprechpersonen.
Der Sexualkundeunterricht geht oft an den Bedürfnissen der Jugendlichen vorbei. Viele SchülerInnen beziehen ihr Wissen über Sexualität daher zu einem Großteil aus den Medien (Magazine, Bücher, Internet und Pornos) oder aus Gesprächen im Freundeskreis. Irrtümer und Gerüchte zum Thema Verhütung halten sich hartnäckig und viele Mädchen haben Angst vor ungewollter Schwangerschaft. Dazu kommt oft mangelndes Wissen über die Vorgänge im eigenen Körper und über die Funktion und das Aussehen der Geschlechtsorgane.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: