4242/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.01.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Drohungen & Tätlichkeiten gegenüber Richtern, Staatsanwälten und

sonstigen Mitarbeitern der Justizbehörden (nichtrichterliches Personal)"

Mit der AB 1481/XXIV.GP vom 22.05.2009 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.

In dieser AB haben Sie allerdings auf die Frage nach Änderungen bei den Personenkontrollen folgendes mitgeteilt: „Die Personenkontrollen werden in ihrer derzeitigen Form beibehalten". Nun soll es - nach dem tragischen Vorfall in Korneuburg - doch zu Änderungen kommen.

Rechtsanwälte - aber auch Gerichtspersonen - machen seit Jahren auf Sicherheitsmängel in Gerichtsgebäuden aufmerksam. Der Mord an der Rechtspflegerin in Hollabrunn forderte eine Überarbeitung der Sicherheitsvorschriften bei den Gerichten - insbesondere bei den kleinen Gerichten - geradezu heraus. Auch in mehreren anderen Staaten kam es zu Amokläufen in Gerichtsgebäuden. In Deutschland beispielsweise erschoß im Landgericht Landshut ein 60Jähriger in einer Prozeßpause seine Schwägerin und beging dann Selbstmord.

Mit der Frage der Sicherheit bei Gerichten hat sich auch der VwGH 2009 auseinandergesetzt.

Die Entscheidung des VwGH ist aber deswegen erschreckend, weil aus ihr klar hervorgeht,

dass die Justizverwaltung für Sicherheitsmängel verantwortlich ist. Die zentrale Aussage auf

Seite 16 im letzten Absatz der VwGH-Entscheidung lautet wörtlich:

Vielmehr sind nach dem Willen des Gesetzgebers die in § 3 GOG vorgesehenen

Sicherheitskontrollen und die Beachtung der § 1 Abs. 2 und 3 GOG vorgesehenen

Maßnahmen derart zu gestalten, dass die Sicherheit aller in den Gerichtsräumlichkeiten

aufhältigen Personen gewahrt wird".

Das ist aber nie geschehen, es war von der Justizverwaltung offenbar auch nie ernsthaft

beabsichtigt.

Aus systematischen Gründen werden daher ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2009 zu erhalten.


Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.             In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2009 Richter, Staatsanwälte oder sonstigen Mitarbeiter der Justizbehörden (nichtrichterliches Personal) bedroht (Aufschlüsselung nach LG Sprengel bzw. StA sowie Berufsgruppen)?

2.      Was waren jeweils die Gründe dafür?

3.             Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden deswegen erstattet und wie wurden diese erledigt?

Zu wie vielen Verurteilungen kam es in diesem Jahr (Aufschlüsselung nach LG Sprengel bzw. StA sowie Berufsgruppen)?

4.             In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2009 Richter, Staatsanwälte oder sonstigen Mitarbeiter der Justizbehörden (nichtrichterliches Personal) tätlich angegriffen?
Wie viele wurden dabei verletzt (Aufschlüsselung nach LG Sprengel bzw. StA sowie Berufsgruppen)?

5.             Was waren jeweils die Gründe dafür?

6.             Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden deswegen in diesem Jahr erstattet und wie wurden diese erledigt?

Zu wie vielen Verurteilungen kam es in diesem Jahr (Aufschlüsselung nach LG Sprengel bzw. StA sowie Berufsgruppen)?

7.             In wie vielen Fällen wurden in diesem Jahr 2009 versucht, Richter, Staatsanwälte oder sonstigen Mitarbeiter der Justizbehörden (nichtrichterliches Personal) zu bestechen (Aufschlüsselung nach LG Sprengel bzw. StA sowie Berufsgruppen)?

8.             Wie viele Personen mussten in diesen Jahren aufgrund der geschilderten Fallkonstellationen (Fragen 1 -7) in Haft genommen werden?

9.             Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden in diesem Jahr deswegen erstattet und wie wurden diese erledigt?


Zu wie vielen Verurteilungen kam es in diesem Jahr (Aufschlüsselung nach LG Sprengel bzw. StA sowie Berufsgruppen)?

10.  Gibt es einen internen Erlass des BMJ, im dem geregelt ist, welche Maßnahmen bei Bestechungsversuchen gegenüber Richtern, Staatsanwälten oder sonstigen MitarbeiterInnen zu ergreifen sind?

Wenn ja, wie lautet dieser?

11.      An welchen Gerichtsgebäuden in Österreich gab es mit Stichtag 31.12.2009 keine Sicherheitskontrollen durch ein geeignetes Sicherheitsunternehmen (Auflistung der Gerichtsgebäude)?

12.      An welchen Tagen ist zurzeit privates Wachpersonal für Personenkontrollen bei den österreichischen Gerichten eingesetzt?

In welchem Zeitraum finden täglich diese Personenkontrollen statt (Von - Bis)?

13.  Wie sind die Personenkontrollen durch privates Wachpersonal bei den Gerichten organisiert?

Wie vielen Personen mussten 2009 der Zutritt verwehrt werden?

14.  Wie oft mussten gefährliche Gegenstände (z.B. Waffen etc.) durch das private Wachpersonal 2009 beschlagnahmt werden?

Welche gefährlichen Gegenstände wurden dabei beschlagnahmt?

15.      Welche Schlussfolgerungen müssen seitens des Ressorts nach dem Mord im BG Hollabrunn zu den Sicherheits- und Personenkontrollen bei den Gerichten gezogen werden?

16.  Warum hat der OLG-Präsident am BG Hollabrunn kein geeignetes Sicherheitsunternehmen vertraglich mit Sicherheitskontrollen beauftragt?


17.      Werden Sie in Zukunft eine Regelung vorsehen, dass bei Eingangskontrollen bei Gerichtsgebäuden systematische Aufzeichnungen über die Anzahl der kontrollierten Personen, Anzahl und Namen der Personen denen der Zutritt verwehrt wurde sowie über abgenommene Gegenstände?

Wenn nein, warum nicht?


18.      Wie beurteilen Sie die zitierte VwGH-Entscheidung?
Welche Schlußfolgerungen ziehen Sie daraus?

19.      Werden Sie die Allgemeine Richtlinie für Sicherheitsstandards in Gerichtsgebäuden grundsätzlich überarbeiten?

Wenn ja, was soll geändert werden?