4319/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.01.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Dringliche
Anfrage
gemäß
§ 93 Abs. 2 GOG-NR
des Abgeordneten KO Strache
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend die Errichtung einer Asyl - Erstaufnahmestelle Süd.
Laut „Krone“ vom 27. Jänner
2010 stiftet Innenministerin Maria Fekter neue Verwir-
rung um die Errichtung für ein drittes „Asyllager“: „Innenministerin
Fekter, die vor ei-
nem Monat die wilde Debatte um ein drittes Asylzentrum mitten im
burgenländischen
Wahlkampf losgetreten hatte, berief sich damals auf die steigende Zahl von
Asylwer-
bern. Es habe vor allem aus Afghanistan und Tschetschenien einen
verstärkten
Flüchtlingsstrom gegeben. Es war von rund 1400 Anträgen im Monat die
Rede.
Plötzlich soll nun alles ganz anders sein. (...). Laut aktuell vorgelegten
Berechnun-
gen würden bis Ende Jänner nur noch 760 Anträge auf Asyl in
Österreich gestellt
werden. (...). Ein weiteres Aufnahmelager wäre dadurch bis auf weiteres
nicht mehr
unbedingt notwendig. (...).“
Vor diesem Hintergrund erweist
sich die Vorgehensweise der Frau Bundesminister
für Innere Angelegenheiten rund um die Errichtung einer „Erstaufnahmestelle
Süd“
als völlig unschlüssig.
In einer Pressekonferenz zum Thema
„Erstaufnahmestelle Süd - eine Chance für
Ihre Gemeinde“ präsentierte Bundesministerin Fekter am 24. Juni 2009
Folder und Broschüren für eine Ausschreibung an Gemeinden sich für die Erstaufnahmestelle
Süd zu
bewerben. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres
ist zu le-
sen: „(...)“Das
Innenministerium beschreitet bei der Standortsuche einen neuen
Weg. In einem objektiven und transparenten Vorgang werden Gemeinden eingela-
den mit dem BM.I Kontakt aufzunehmen, wenn sie sich für die Errichtung der EAST
in ihrem Gemeindegebiet interessieren“, präzisierte die Ministerin. (...)“.
Es wird mit der wirtschaftlichen
Umwegrentabilität solch einer Erstaufnahmestelle
sowie einem Mehr an Sicherheit und der
Sicherung des Schulstandortes geworben.
Die Bürgermeister der Kärntner Gemeinden Neuhaus und Bad
Eisenkappel zeigten
Anfang Juli 2009 Interesse an der
Erstaufnahmestelle, wurden jedoch von den jewei-
ligen Gemeinderäten und Bürgen sofort wieder auf den Boden der
Realität geholt
und das Interesse wieder verneint. Es muss
davon ausgegangen werden, dass diese
Erfahrungen mit der direkten Demokratie die Frau Bundesminister dazu
bewogen
haben, die Realisierung des Projektes intransparent und ohne Bürgerbeteiligung
durchdrücken zu
wollen.
Der
Gemeinderat der Gemeinde Eberau beschließt in seiner Sitzung
25. September
2009 eine Verordnung
mit der der digitale Flächenwidmungsplan geändert wird.
Die
Bürger von
Eberau werden durch die Gemeindenachrichten, Jahrgang: 19, Aus-
gabe: 30.09.2009, informiert:
„Informationen über die letzten Gemeinderatssitzungen
Gemeinderatssitzung vom 25.09.2009:
Die 4. Änderung des digitalen Flächenwidmungsplanes wurde einstimmig genehmigt.
Wesentliche Änderungen betreffen:
- Kinder- und Wassererlebniswelt Gaas/Moschendorf
- Hundesportplatz,
Tourismusprojekt und Bauland-Erweiterung in Kroatisch
Ehrensdorf
- Rastplatz an der Weinstraße Kulm (Nähe Holzlagerplatz)
- „Bauland-Mischgebiet“ - Widmung am Grenzübergang Eberau-Szentpeterfa
- „Bauland-Wohngebiet“ - Erweiterung in Eberau (Dammgasse)
- „Bauland-Mischgebiet“ -
Widmungen in Kulm im Bereich Ziegelofen und „Meierhof“
(...)“.
Von
Abg. Ing. Norbert Hofer, FPÖ, wurde am 22. Oktober 2009
an Bundesministerin Dr. Fekter die parlamentarische Anfrage 3437/J, XXIV. GP,
be-
treffend „geplantes Asylzentrum in Pinkafeld“ eingebracht.
Folgende Fragen wurden gestellt:
1. Ist für Sie der
Standort Pinkafeld zur Errichtung eines Erstaufnahmezentrums
für Asylwerber von Interesse?
2. Haben Sie bereits Gespräche wegen des Standortes Pinkafeld geführt?
3. Wenn ja, mit wem?
4.
Wie viele Asylwerber können am Standort Pinkafeld,
Turba-Kaserne
untergebracht werden?
5. Welche Adaptierungsmaßnahmen in die Infrastruktur wären notwendig?
6. Welche Kosten sind damit verbunden?
7.
In welcher Form wollen Sie im Zusammenhang mit der Errichtung eines
neuen
Erstaufnahmezentrums
mit der Bevölkerung in einen Dialog eintreten?
Die Antwort
der Bundesministerin für Inneres datiert vom 22.12.2009. An diesem
Tag
beantwortete die
Bundesministerin für Inneres Dr. Fekter die
parlamentarische An-
frage 3437/J, XXIV. GP, von Abg. Ing. Norbert Hofer
betreffend geplantes Asylzent-
rum in Pinkafeld in der Anfragebeantwortung
3471/AB, XXIV. GP, mit folgenden Wor-
ten:
„Die Frist für Gemeinden, ihr Interesse an einer
Erstaufnahmestelle zu bekunden,
endete am 1. September 2009. Bis dahin hatten alle Gemeinden der Bundesländer
Burgenland, Kärnten und Steiermark die Möglichkeit, ihr Interesse beim Bundesmi-
nisterium für Inneres
bekannt zu geben beziehungsweise ihr bereits bekundetes Inte-
resse zu widerrufen. Im Zuge dieser Interessentensuche zur EAST Süd haben aus
allen drei in Frage kommenden Bundesländern
jeweils mehrere Gemeinden mit dem
Bundesministerium
für Inneres Kontakt aufgenommen und
ihr grundsätzliches Inte-
resse an der Errichtung der neuen
Erstaufnahmestelle - zumeist bereits mit Bezug
auf konkrete Grundstücke - bekundet.
Auf Wunsch
der Gemeindevertreter wurde mit allen Gemeinden bis zur endgültigen
Entscheidung Vertraulichkeit vereinbart. Aus diesen Gründen wird um
Verständnis
gebeten, dass
von einer weitergehenden Beantwortung der Fragen Abstand ge-
nommen wird.
Im Burgenland beschließt der Landtag am 29. Oktober 2009 eine
Novelle zum Rau-
mordnungsgesetz, mit der zukünftig der
Bau einer Erstaufnahmestelle im Burgenland
verhindert werden kann. Die ÖVP stellte einen Vertagungsantrag. In
Kraft trat das
Gesetz am 1.1. 2010. Am 24. November beschließt die Burgenländische Landesre-
gierung die Genehmigung der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde
Eberau vom 25. September 2009 mit der der
digitale Flächenwidmungsplan geändert
wird (GNr. 84/1,
84/2, 84/3, KG Kulm, in „Bauland
- gemischtes Baugebiet“).
Im burgenländischen Raumplanungsgesetz heißt es in § 14, Abs. 3 lit. f:
„Als gemischte Baugebiete sind
solche Flächen vorzusehen, auf denen Wohngebäu-
de samt den
dazugehörigen Nebenanlagen und sonstige
Gebäude und Betriebsan-
lagen, die überwiegend den wirtschaftlichen,
sozialen oder kulturellen Bedürfnissen
der Bevölkerung dienen und keine das örtlich zumutbare Maß übersteigende Ge-
fährdung oder
Belästigung der Nachbarn oder eine übermäßige
Belastung des Stra-
ßenverkehrs verursachen, errichtet
werden dürfen.“
Das Grundstück wurde laut Medienberichten von „Betriebsgebiet“ auf „Bau-
land/Mischgebiet“ umgewidmet. Nun soll daraus wieder ein Betriebsgebiet
werden.
Der Raumplanungsbeirat hat damit auf die
nach eigenen Aussagen fragwürdige Vor-
gangsweise reagiert.
Burgenland-ORF.at berichtete am 7.1.2010 folgendes:
„Der Bürgermeister
habe wider besseres Wissen nicht nur den Gemeinderat, son-
dern auch die Abteilung Raumordnung in der Landesregierung nicht
informiert, wel-
che Bautätigkeit eigentlich auf dem betreffenden
Areal geplant gewesen sei. Dem
zuständigen Sachbearbeiter in der
Raumordnungsabteilung sei zudem noch erklärt
worden, man wolle Wohnungen bauen.“
Am 2.12.2009 wurden zwei Kaufverträge für drei Grundstücke
84/1 (EZ 564 GB
31026), 84/2 (EZ 565 GB 31026), und 84/3
(EZ 571 GB 31026) in Eberau/Kulm vom
Käufer Christian Herbert Hochreiter
unterzeichnet. Die Verkäufer der Grundstücke
84/1 und 84/2 unterzeichneten ebenfalls am
2.12.2009 den Kaufvertrag. Die Verkäu-
fer des Grundstückes 84/3 unterzeichneten den zweiten
Kaufvertrag erst am
3.12.2009. Alle Grundstücke waren zum Zeitpunkt des Kaufes
an unterschiedliche
Personen verpachtet. Hochreiter zahlt für alle drei Grundstücke
knapp 180.000,- €.
Der Bürgermeister von Eberau Strobl stellte
schon am 2.12.2009 zwei Amtsbestäti-
gungen, eine für die
Grundstücke 84/1 und 84/2 sowie eine für das
Grundstück 84/3,
mit Unterschrift und
Siegel aus, dass die Grundstücke
weder land- noch forstwirt-
schaftlich genutzt werden und im Flächenwidmungsplan
als Bauland-Mischgebiet
ausgewiesen sind.
Noch am
selben Tag wurde das Bauansuchen für eine Erstaufnahmestelle mit den
erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde in
Eberau abgegeben, um
eine Baubewilligung zu bekommen.
Das
Landesamtsblatt mit der Genehmigung der Verordnung des Gemeinderates der
Gemeinde Eberau vom 25. September 2009 mit der der digitale Flächenwidmungs-
plan geändert wird (GNr. 84/1, 84/2, 84/3, KG
Kulm, in „Bauland - gemischtes Bau-
gebiet“), wird durch die Burgenländische Landesregierung am 4. Dezember 2009
ausgegeben und versandt.
Obgleich das Gesetz vom 29. Oktober 1990 über Verlautbarungen im Burgenland
(Bgld. Verlautbarungsgesetz 1990) besagt, dass die verbindliche Kraft von
Verlaut-
barungen nach Ablauf des Tages an dem das Stück des Landesgesetzblattes oder
Landesamtsblattes das die Verlautbarung enthält, herausgegeben und versendet
wird eintritt, stellt der ÖVP-Bürgermeister von Eberau Strobl schon am
2.12.2009,
also noch vor der Kundmachung am 4.12.2009
im Landesamtsblatt, eine Amtsbestä-
tigung über eine Widmung der Grundstücke als Bauland-Mischgebiet aus. Die
– mitt-
lerweile von der BH Güssing kassierte - Baubewilligung
stellt er am 18. Dezember
2009 aus.
Hochreiter
vertritt laut „News“ das Bau-und Architekturbüro „Hauswirth
und Partner“
und die Ziviltechnikerfirma „Marius Consulting“.
Angeblich gibt es keine Stellungnah-
men von Anrainern. ÖVP-Bürgermeister Strobl
informiert die Gemeinderäte, welche
aber noch zum
Stillschweigen verpflichtet werden.
Am 19.
Dezember 2009 präsentierte Bundesministerin Fekter Eberau als
Standort für
die
Erstaufnahmestelle Süd: „ Der Bürgermeister hat den Baubescheid bereits
aus-gestellt, wodurch man nicht mehr vom neuen Raumordnungsgesetz betroffen ist“.
(...). „Wir waren schneller als die Verhinderer“, frohlockte
Fekter.“ So
berichtete die
„Kleine
Zeitung“ vom 10. Jänner 2010.
Unmittelbar darauf regte sich
Widerstand sich in Eberau. Die Kronenzeitung vom
20.12.2009 berichtete, dass der Ortsvorsteher von Kulm, der ÖVP-Gemeinderat
Laky, zurückgetreten
sei, da ihm angeblich gesagt wurde, dass auf diesem Grund-
stück Wohnungen entstehen sollen: „ Ich wurde getäuscht.“
In weiterer Folge kündigt der Bürgermeister von Eberau eine Volksbefragung
über
die Erstaufnahmestelle an. Am 21. März soll eine
Volksbefragung in den drei Bezir-
ken Güssing, Oberwart und Jennersdorf zur Erstaufnahmestelle
Eberau stattfinden.
Am 22.12.2009 zitierte die
Kronenzeitung weitere ÖVP-Gemeinderäte:
(...)“Die Vorgangsweise ist nicht einzusehen, es hat seitens des Bürgermeisters kei-
ne Information zu dem Ganzen gegeben, wir wurden vor vollendete Tatsachen ge-
stellt. Das ist nicht akzeptabel und in
keinster Weise zu entschuldigen“, meinte etwa
der ÖVP-Gemeinderat Franz Schreiner. Auch sein
Kollege Alfred Ranftl hält die Vor-
gangsweise „natürlich nicht für in Ordnung“.
(...)
Stefan Bock von der ÖVP legte
sein Mandat nach der „Überrumpelungsaktion“
durch
Strobl zurück: „Wir haben im Gemeinderat am
Freitag davon erfahren und dann eine
Maulkorbpflicht bekommen. (...)
Burgenland-orf.at
vom 22.12.2009 berichtete über einen weiteren ÖVP-Gemeinderat:
„(...) Vom Bürgermeister sei er enttäuscht. Dieser habe den Gemeinderat
hintergan-
gen und sei sich offenbar seines Handelns
nicht bewusst gewesen, kritisiert Temmel
seinen Parteifreund Strobl. (...)“
In der
Gemeinderatssitzung vom 31. Dezember 2009 wurde vom Gemeinderat von
Eberau einstimmig die
Erstaufnahmestelle Eberau abgelehnt.
Der Klubobmann der ÖVP erklärte im Ö1 Mittagsjournal vom 05.01.2010 folgendes:
„Webhofer Klaus (ORF):
Herr Kopf,
zwei Themen, die seit Wochen die Schlagzeilen dominieren und natürlich
auch die ÖVP stark betreffen: Hypo-Bank und Eberau.
Beim Asylerstaufnahmezent-
rum hat die
Innenministerin weder die lokale Politik noch die Kollegen Regierungs-
mitglieder und schon gar nicht die Bevölkerung in
ihre Pläne eingeweiht. Macht man
so Politik?
Kopf Karlheinz (ÖVP)
Das ganze
Thema zeigt eine riesen Problematik auf. Wir haben eine menschenrecht-
liche Verpflichtung, eine völkerrechtliche
Verpflichtung mit der Aufnahme von Asylan-
ten zu erfüllen. Und das Verhalten der Politiker - ob das der Herr Bundeskanzler
ist,
ob das der Herr Landeshauptmann des
Burgenlandes ist oder auch zum Beispiel der
aus dem Burgenland stammende
Verteidigungsminister- zeigt ja eigentlich, dass
man offenbar anders nicht mehr zu Genehmigungen kommen kann, weil sofort
alle
im Floriani-Prinzip agieren und schreien, nicht bei uns, zünde das Haus des Nach-
barn an und zeigen in diesem Fall nach Kärnten.
Webhofer Klaus (ORF)
Muss man dann Geheimpolitik betreiben? Ist das nicht ein ungeschicktes Vorgehen?
Kopf Karlheinz (ÖVP)
Ungeschickt ist es nicht, weil in Wahrheit das Verhalten
der genannten Personen der
Ministerin ja Recht gibt. Sie hat offenbar es so eingeschätzt, dass sie
sonst zu keiner
gültigen Baugenehmigung dort kommen wird
(...)“.
Die SPÖ erklärte am 7. Jänner 2010
das Ergebnis der Volksbefragung zur Erstauf-
nahmestelle in Eberau als bindend anerkennen zu wollen. Die ÖVP, vor
allem Vize-
kanzler Pröll, sieht keine Notwendigkeit für eine Volksbefragung.
Im Zeit im
Bild 2 Interview vom 07.01.2010 mit Marie-Claire Zimmermann
Sagte Pröll folgendes:
„(...) Weil
ich sage, wir sind gewählt um zu entscheiden
und nicht um ständig mit
Volksabstimmungen,
Volksbefragungen zu liebäugeln. (...) Okay, jetzt Vorort, dort,
Burgenland hat sich entschieden Volksbefragung zu machen, auch die Gemeinde
selbst. Sie werden das dann zu bewerten
haben. Aber das darf nicht zum Mittel der
Politik generell werden. (...)“.
Die
„Tiroler Tageszeitung am Sonntag“
Nr. 9 vom 10.01.2010 berichtete folgendes:
„(...) H. ist aber ohnehin nur ein
Treuhänder - und zwar für den „Wiener Stadterweite-
rungsfonds. Als Relikt der Monarchie wird dieser Fonds vom Innenministerium
ver-waltet. 1857 gegründet, um den Ausbau der Wiener Ringstraße voranzutreiben, ver-
fügt die Einrichtung heute kaum mehr
über Immobilienbesitz. Der Fonds
wurde für
den Grundstückskauf ausgewählt, weil das Innenministerium selbst
nicht als Käufer
auftreten kann. H. als Treuhänder diente der Verschleierung, ließ Fekter die Aktion
Eberau doch unter strengster Geheimhaltung vorbereiten.
H. hat
als Architekt das Projekt auch geplant. Die Vergabe an ihn sei freihändig,
ohne Ausschreibung erfolgt, so Fekters
Sprecher zur TT. Dies entspreche allen Vor-
schriften, liege der Auftragswert doch unter der Schwelle von 100.000 Euro. Der
ei-
gentliche Bau solle später dann von der
Bundesimmobiliengesellschaft durchgeführt
werden - mit allen Ausschreibungen. Im Dezember musste aber alles schnell
gehen,
um dem Inkrafttreten eines Landesgesetzes zuvorzukommen,
das ein Asylzentrum
verhindern
soll. (...)“.
Die Zeitung „Die Presse am
Sonntag“ vom 10.01.2010 berichtete über ein Interview
mit Bundesminister Darabos:
„War es der falsche Ort oder die falsche Vorgangsweise?
Beides war falsch. Zur
Vorgangsweise: Ich bin der sogenannte Spiegelminister. Wir
haben uns darauf geeinigt, dass wir
wichtige Vorhaben abgleichen. Das ist in diesem
Fall nicht passiert. Ich bin erst nach dem Rückflug vom Truppenbesuch in Bosnien
verständigt worden, da war die
Entscheidung bereits getroffen.
Also nicht nur die Bevölkerung ist übergangen
worden, sondern auch der Koalitions-
partner.
So kann man
das sagen. Es ist nicht verpflichtend, das Spiegelressort einzubinden,
aber es wäre sinnvoll gewesen. Ich hätte der Frau
Innenminister schon damals sa-
gen können, dass dies sicherlich kein glücklicher
Standort ist. Neben dem Kollegen
Berlakovich
bin ich wahrscheinlich der Einzige, der die Gemeinde auch kennt“.
Am
12.12.2009 berichtete die Zeitung „Die Presse“,
dass sich Bundesministerin Fek-
ter und Bundesminister Darabos geeinigt hätten, die Suche nach
einem Standort für
eine
Erstaufnahmestelle neu zu beginnen. Bis Ende Jänner sollen Ergebnisse und Lösungen vorliegen.
Vizekanzler Pröll hält nach wie vor den
Standort Eberau für eine
mögliche Lösung.
In diesem Zusammenhang ergeht an die Bundesministerin für Inneres folgende
Dringliche Anfrage
1. Ist es richtig, dass die Errichtung einer dritten Erstaufnahmestelle für Asylan- ten „im Süden Österreichs“ im Regierungsübereinkommen zwischen SPÖ und ÖVP vereinbart ist?
2. Erachten Sie die Errichtung einer weiteren Erstaufnahmestelle für erforder- lich?
3. Welche Bundesländer kommen für Sie für die Errichtung einer solchen Erst- aufnahmestelle in Betracht?
4. Wann haben Sie sich für die Errichtung einer Erstaufnahmestelle in Eberau entschieden?
5. Auf welcher Entscheidungsgrundlage wurde diese Entscheidung getroffen?
6. Wurde der Bürgermeister der Gemeinde Eberau in die Entscheidungsfindung eingebunden? Wenn ja, wann?
7. Wurden der Gemeindevorstand und der Gemeinderat der Gemeinde Eberau eingebunden? Wenn nein, warum nicht?
8. Wurde der Bezirkshauptmann in Güssing in die Entscheidungsfindung einge- bunden? Wenn nein, warum nicht?
9. Wurde der Landeshauptmann des Burgenlandes in die Entscheidungsfindung eingebunden? Wenn nein, warum nicht?
10. Wurden andere Mitglieder oder Dienststellen der Burgenländischen Landesre- gierung in die Entscheidungsfindung eingebunden? Wenn nein, warum nicht?
11. Wurde ihr Koalitionspartner in die Entscheidungsfindung eingebunden? Wenn nein, warum nicht?
12. Wurde der Menschenrechtsbeirat in die Entscheidungsfindung einbezogen? Wenn nein, warum nicht?
13. Warum haben Sie den angenommenen Entschließungsantrag des Nationalra- tes vom 12. März 2009, wonach bei der Errichtung des Kompetenzzentrums für aufenthaltsbeendende Maßnahmen ebenso wie bei der geplanten Errich-tung einer zusätzlichen Erstaufnahmestelle die betroffenen Gemeinden und Länder sowie der Menschenrechtsbeirat in die Entscheidungsfindung einzu- binden sind, missachtet?
14. Welche Gemeinden haben sich für die Errichtung einer Erstaufnahmestelle beworben?
15. Wurden die Bürger in den Gemeinden, welche sich für die Errichtung einer Erstaufnahmestelle beworben haben, über diese Bewerbung informiert?
16. Welche Gründe sprachen gegen die anderen Gemeinden, vor allem gegen je- ne vier Gemeinden aus der Steiermark, welche sich um die Erstaufnahmestel- le beworben haben?
17. Wer außer Ihnen war an den Verhandlungen und Besprechungen für das Pro- jekt Erstaufnahmestelle Süd in Eberau beteiligt?
18. Zu welchen Konditionen, bzw. unter welchen rechtlichen Rahmenbedingun- gen sollte die Nutzung der, für die Erstaufnahmestelle vorgesehenen Liegen- schaften in Eberau erfolgen?
19. Welche Firma wurde mit der Planung des Projekts Erstaufnahmestelle Süd -Eberau, mit dem Kauf der Grundstücke und der gesamten Abwicklung des Projekts Erstaufnahmestelle Süd - Eberau beauftragt?
20. Warum wurde zum Kauf der Grundstücke ein „Strohmann“ herangezogen?
21. Warum hat Herr Hochreiter als Treuhänder für den „Wiener Stadterweiterungs-fonds“ die Grundstücke erworben?
22. Warum hat es bei diesem Projekt keine Ausschreibung und kein Vergabever- fahren nach dem Bundesvergabegesetz gegeben?
23. Warum wurden von Herrn Hochreiter die notwendigen Unterlagen für die Bau- genehmigung eingereicht, wenn der eigentliche Bau später von der Bundes- immobiliengesellschaft durchgeführt hätte werden sollen?
24. Um welchen Preis hätte der Bund/die Bundesimmobiliengesellschaft diese Grundstücke vom Eigentümer kaufen oder pachten sollen?
25. Werden Sie das Ergebnis der Volksbefragung im Burgenland zur Erstaufnah- mestelle als bindend betrachten?
26. Welche Gemeinden und Liegenschaften kommen nach Ihrer neuerlichen Su-che nach einem Standort für eine Erstaufnahmestelle Süd, welche bis Ende Jänner Ergebnisse bringen sollte, in Betracht?
27. Halten Sie eine Volksbefragung zur Einrichtung einer Erstaufnahmestelle in solchen Gemeinden für angebracht?
In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG dringlich zu behandeln und dem Erstanfragesteller die Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.