4320/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.01.2010
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Anfrage
der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Mag. Johann Maier
und Genossinnen
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Überbuchungen im Flugverkehr
Immer mehr häufen sich in letzter Zeit Beschwerden, dass Fluglinien trotz einer strengeren EU Verordnung, Fluggästen ihren oft seit Monaten gebuchten und auch reservierten Flug wegen Überbuchungen verweigern. „Verschieben Sie halt den Urlaub“, „Überbuchungen, das ist gang und gebe in unserem Metier“, „Pech gehabt“ oder „morgen geht ja eh ohnehin wieder ein Flug“. So respektlos, um nicht zu sagen skandalös werden Konsumentinnen und Konsumenten behandelt.
Was bleibt, ist Frust pur, wenn alle anderen in den Flieger steigen, aber anscheinend immer mehr Passagiere am Boden bleiben müssen. Verspätung, technische Probleme, schlechtes Wetter - es gibt viele Gründe, warum ein Passagier mit einem fix gebuchten Ticket nicht vom Fleck kommt. All das ist ärgerlich, aber solange es dafür plausible Erklärungen gibt, akzeptabel.
Anders jedoch die Situation, wenn, wie in letzter Zeit vermehrt feststellbar, Überbuchungen der Fluglinien Grund für solche Vorkommnisse sind. Denn was nützt diese Profitgier der Airlines den Passagieren, wenn diese schlussendlich von ihrer oft lange vorher geplanten „Traumreise“ zu Hause bleiben müssen und mit „Peanuts“ abgespeist werden?
Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. Wie viele Überbuchungen österreichischer und ausländischer Airlines hat es in den Jahren 2007, 2008 und 2009 gegeben?
2. Werden solche Überbuchungen regelmäßig vorgenommen?
3. Wenn ja, wie hoch liegt der Prozentsatz pro Maschine?
4. Aus welchen Überlegungen werden von den Fluglinien Überbuchungen vorgenommen?
5. Werden solche Überbuchungen auch bei Passagieren die über First Class oder Business Class Tickets verfügen vorgenommen?
6. Gibt es bevorzugte Strecken, an denen Überbuchungen vorgenommen werden?
7. Werden diese Überbuchungen auch zu Haupturlaubszeiten vorgenommen?
8. Wie viele Passagiere waren an den Flughafen Wien Schwechat, Graz, Linz und Klagenfurt in den Jahren 2007, 2008, 2009 davon jeweils betroffen?
9. Nach welchen Kriterien werden bei Überbuchungen schlussendlich die vorhandenen Sitzplätze vergeben?
10. Bekommen jene Passagiere, die den Flug NICHT antreten können, den Preis für ihr bereits bezahltes Ticket rückerstattet?
11. Kommt es vor, dass für ein und denselben Sitzplatz 2 Mal kassiert wird?
12. Warum sind bereits getätigte Sitzplatzreservierungen der Fluglinien
gegenüber den KonsumentInnen nicht verbindlich ?
13. Wie und in welcher Höhe werden die betroffenen Konsumentinnen
und Konsumenten entschädigt?
14. Wer haftet bei Pauschalreisen für den möglicherweise darüber
hinaus gehenden und nachweislich eingetretenen materiellen
Schaden?
15. Gibt es über diesen Betrag hinaus auch Entschädigungen für entgangene Urlaubfreuden (Immaterieller Schadenersatz)?
16. Wenn ja in welcher Höhe ?
17.Wenn nein: Ist daran gedacht in Österreich eine ähnliche Regelung wie in der Bundesrepublik Deutschland einzuführen?