4320/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.01.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Mag. Johann Maier

und Genossinnen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Überbuchungen im Flugverkehr

Immer mehr häufen sich in letzter Zeit Beschwerden, dass Fluglinien trotz einer strengeren EU Verordnung, Fluggästen ihren oft seit Monaten gebuchten und auch reservierten Flug wegen Überbuchungen verweigern. Verschieben Sie halt den Urlaub“, „Überbuchungen, das ist gang und gebe in unserem Metier“, Pech gehabt“ oder morgen geht ja eh ohnehin wieder ein Flug“. So respektlos, um nicht zu sagen skandalös werden Konsumentinnen und Konsumenten behandelt.

Was bleibt, ist Frust pur, wenn alle anderen in den Flieger steigen, aber anscheinend immer mehr Passagiere am Boden bleiben müssen. Verspätung, technische Probleme, schlechtes Wetter - es gibt viele Gründe, warum ein Passagier mit einem fix gebuchten Ticket nicht vom Fleck kommt. All das ist ärgerlich, aber solange es dafür plausible Erklärungen gibt, akzeptabel.

Anders jedoch die Situation, wenn, wie in letzter Zeit vermehrt feststellbar, Überbuchungen der Fluglinien Grund für solche Vorkommnisse sind. Denn was nützt diese Profitgier der Airlines den Passagieren, wenn diese schlussendlich von ihrer oft lange vorher geplanten Traumreise“ zu Hause bleiben müssen und mit Peanuts“ abgespeist werden?

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

Anfrage

1.            Wie viele Überbuchungen österreichischer und ausländischer Airlines hat es in den Jahren 2007, 2008 und 2009 gegeben?

2.            Werden solche Überbuchungen regelmäßig vorgenommen?

3.            Wenn ja, wie hoch liegt der Prozentsatz pro Maschine?

4.     Aus     welchen     Überlegungen     werden     von     den     Fluglinien Überbuchungen vorgenommen?


5.               Werden solche Überbuchungen auch bei Passagieren die über First Class oder Business Class Tickets verfügen vorgenommen?

6.               Gibt     es     bevorzugte     Strecken,     an     denen     Überbuchungen vorgenommen werden?

7.               Werden     diese     Überbuchungen     auch     zu     Haupturlaubszeiten vorgenommen?

8.               Wie viele Passagiere waren an den Flughafen Wien Schwechat, Graz, Linz und Klagenfurt in den Jahren 2007, 2008, 2009 davon jeweils betroffen?

9.               Nach welchen Kriterien werden bei Überbuchungen schlussendlich die vorhandenen Sitzplätze vergeben?

10.  Bekommen jene Passagiere, die den Flug NICHT antreten können, den Preis für ihr bereits bezahltes Ticket rückerstattet?

11.  Kommt es vor, dass für ein und denselben Sitzplatz 2 Mal kassiert wird?

12. Warum sind bereits getätigte Sitzplatzreservierungen der Fluglinien

gegenüber den KonsumentInnen nicht verbindlich ?

13. Wie und in welcher Höhe werden die betroffenen Konsumentinnen

und Konsumenten entschädigt?

14. Wer haftet bei Pauschalreisen für den möglicherweise darüber

hinaus gehenden und nachweislich eingetretenen materiellen

Schaden?

15. Gibt es über diesen Betrag hinaus auch Entschädigungen für entgangene Urlaubfreuden (Immaterieller Schadenersatz)?

16. Wenn ja in welcher Höhe ?

17.Wenn nein: Ist daran gedacht in Österreich eine ähnliche Regelung wie in der Bundesrepublik Deutschland einzuführen?