4339/J XXIV. GP
Eingelangt am
29.01.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend „gestohlene bzw. als verlustig erklärte e-cards im Jahr 2009“
Mit der AB
1177/XXIV.GP vom 05.05.2009 wurden die Fragen der Abg. Mag. Maier und
GenossInnen zur
Anfrage „gestohlene bzw. als verlustig erklärte e-cards im Jahr 2008“
beantwortet.
Aus
systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die
aktuellen Zahlen
und Informationen
für das Jahr 2009 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Gesundheit nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen
bekannt, wie viele e-cards im Jahr 2009 bis 31 .Dezember 2009 als gestohlen
gemeldet
wurden (Aufschlüsselung auf Krankenkassen)?
2.
Ist Ihnen bekannt, wie viele e-cards im Jahr 2009 bis 31 .Dezember 2009
als verlustig
(verloren)
gemeldet wurden (Aufschlüsselung auf Krankenkassen)?
3.
Welche Verfahrensschritte wurden durch die Krankenkassen eingeleitet,
wenn ein
Karteninhaber
seine e-card verloren hatte?
Halten Sie Ihre Antwort in der AB 1177/XXIV.GP weiterhin aufrecht?
4.
Erfolgte 2009 jeweils sofort eine Verlustmeldung durch den
Karteninhaber?
Wenn
nein, mit welchen Konsequenzen war dies für diese verbunden?
Halten Sie Ihre Antwort in der AB 1177/XXIV.GP weiterhin aufrecht?
5.
Wie unterscheidet sich eine neu ausgegebene Karte von der
ursprünglichen, als verlustig,
gestohlen
oder defekt gemeldeten e-card?
Halten Sie Ihre Antwort in der AB 1177/XXIV.GP weiterhin aufrecht?
6.
Ist Ihnen bekannt, wie viele e-cards bis 31 .Dezember 2009 als defekt
erklärt wurden bzw.
tatsächlich
defekt waren (Aufschlüsselung auf Krankenkassen)?
7.
Welche Verfahrensschritte wurden durch die Krankenkassen eingeleitet,
wenn ein
Karteninhaber
seine Karte als defekt gemeldet hatte?
Halten Sie Ihre Antwort in der AB 1177/XXIV.GP weiterhin aufrecht?
8. Wie viele
e-cards mussten wegen Diebstahl, Verlust oder Defekt 2009 neu ausgestellt
werden?
Mit welchen Kosten war dies verbunden?
9. Ist Ihnen bekannt,
ob andere Personen als die Karteninhaber im Jahr 2009 mit gestohlenen
oder als verlustig erklärten
e-cards Leistungen aus dem Gesundheitssystem erschlichen
haben?
Wenn ja, um wie viele Missbrauchsfälle handelte es sich dabei?
Um welche Formen von Missbrauchsfällen handelte es sich dabei?
Wie hoch war jeweils der Schaden?
Wurden bzw. werden Schadenersatzansprüche an diese Personen bzw. die Karteninhaber gestellt?
10. Ist Ihnen bekannt, ob es im Jahr 2009 zu Missbrauchsfällen gekommen ist, bei welchen der rechtmäßige Karteninhaber einer anderen Person seine e-card „geborgt“ hat, damit diese Person rechtswidrig Leistungen aus dem Gesundheitssystem erhalten kann?
Wenn ja, um wie viele Missbrauchsfälle handelte es sich dabei?
Um welche Formen von Missbrauchsfällen handelte es sich dabei?
Wie hoch war jeweils der Schaden? Wurden oder werden Schadenersatzansprüche an
diese Person bzw. die Karteninhaber gestellt?
11. Wie wurden
derartige Missbrauchsfälle mit e-cards (Fragen 9 und 10) den
Sozialversicherungsträgern bekannt?
12. Sind die Missbrauchsfälle mit e-cards im Vergleich zu Missbrauchsfallen früherer Jahre mit Krankenscheinen weiterhin zurückgegangen?
Wenn ja, wie ist dies zu erklären?
13. Sind durch die Verwendung des e-card-Systems im Jahr 2009 signifikante Änderungen bei Missbrauchsfallen (z.B. Vorgangsweisen) eingetreten?
Wenn ja, welche?
14.
Welche Gegenmaßnahmen wurden seitens Ihres Bundesministeriums und
des
Hauptverbandes bislang gegen den bekannt
gewordenen e-card Missbrauch gesetzt?
Welche sind für 2009 geplant?
15.
Sind im Jahr 2009 Missbrauchsfälle auch im internationalen Bereich
bekannt geworden
(Europäische Krankenversicherungskarte)?
Was
ergab die Beobachtung dieser Missbräuche?
Mussten Gegenmaßnahmen gesetzt werden?
Wenn ja, mit welchen Staaten?
16. In welchen
EU-Mitgliedsstaaten gab es 2009 Probleme mit der Anerkennung der
Europäischen
Krankenversicherungskarte?
Welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
17. Wie ist der Stand
der Erweiterung des Projekts der internationalen computerlesbaren
Krankenversicherungskarte?
Wann wird diese EU-weit realisiert sein?
18. Wie kann ein Teilnehmer am e-card-System (z.B. ein Praktischer Arzt) erkennen, dass eine Karte als verlustig oder gestohlen gemeldet wurde?
Halten Sie Ihre Antwort in der AB 1177/XXIV.GP weiterhin aufrecht?
19. In wie vielen
Fällen wurde 2009 online in der Arztordination festgestellt, dass kein
Versicherungsschutz besteht?
Wie
viele derartige Fälle wurden dem Hauptverband bzw. den
Sozialversicherungsträgern
zur Kenntnis gebracht?
20. In wie vielen Fällen
war dies 2009 auf defekte Karten oder nicht funktionierende
Lesegeräte zurückzuführen?
In
wie vielen Fällen lag der Grund für die Nichtfunktion außerhalb
des Einflusses der
Sozialversicherungsträger?
21. Welche
Personengruppen verfügen mit Stichtag 01.01.2010 in Österreich noch
über keine
e-card?
22. Wann sollen
die Sozialhilfeempfänger tatsächlich in die soziale
Krankenversicherung (e-
card) aufgenommen werden und eine e-card
erhalten?
23. Wann werden alle Krankenanstalten an das e-card-System angeschlossen sein?
24. Soll aus
Sicht des Ressorts die Musterkrankenordnung der Sozialversicherungsträger
geändert werden oder hat sich diese aus
Sicht des Ressorts bewährt?
Welche Änderungen wurden 2009 durchgeführt?