4347/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.01.2010
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Anfrage

der Abgeordneten Ursula Haubner, Stefan Markowitz

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

 

betreffend Dienstaufsichtsbeschwerde[1]

 

Nach den Angaben der o. a. Dienstaufsichtsbeschwerde suchten die Leiterin der Abteilung III/3 im BMUKK, Mag. Andrea Götz, und Frau Mag. Elisabeth Weiser am Freitag, dem 18.12.2009 die Volksschule des Montessori-Schulvereins in 1210 Wien auf. Frau Mag. Götz führte dort u. a. eine Befragung der Anwesenden durch, bei der sie „In einem Schulraum der Volksschule (…) vor allen Schülern die diensthabende Lehrerin, Frau Sandra Vasic, [fragte] wer sie sei und was sie hier mache. Diese antwortete, dass sie hier ihren Dienst tue. Daraufhin stellte Frau Magister Götz in Anwesenheit aller Kinder lautstark fest, dass Frau Vasic hier nicht berechtigt sei zu unterrichten.“[2] Weiters verlangte Mag. Götz Einsicht in Bücher, Unterlagen und Zeugnisse von Schülern und unterbrach eine laufende Mathematikpräsentation in einer vierten Klasse mit der Frage, ob die unterrichtende Pädagogin eine Lehrberechtigung habe. Mag. Götz machte sich während ihres Aufenthalts Notizen und verlangte danach von den Anwesenden, diese zu unterschreiben. Insgesamt hinterließ nach Angaben der gegenständlichen Dienstaufsichtsbeschwerde der Auftritt von Mag. Götz und Mag. Weiser einen nachhaltig negativen Eindruck bei den Schüler/innen und deren Eltern.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

Anfrage:

1.      Ist Ihnen die gegenständliche Dienstaufsichtsbeschwerde bekannt?

2.      Erfüllten Mag. Götz und Mag. Weiser mit ihrem Besuch einen Dienstauftrag?

a.      Wenn ja,

                                                   i.      auf welche rechtliche Grundlage bezog sich der Auftrag,

                                                 ii.      wie lautete der Auftrag konkret,

                                                iii.      aufgrund welcher Informationen wurde der Auftrag von wem erteilt, welche Informationen bzw. Erkenntnisse hat die Erledigung des Auftrags erbracht und

                                               iv.      welche Konsequenzen wurden bzw. werden aus den Ergebnissen gezogen?

 

b.      Wenn nein,

                                                   i.      auf welcher rechtlichen Grundlage basierte der „Lokalaugenschein“,

                                                 ii.      welcher Zweck sollte damit im Sinne der österreichischen Schulgesetze erfüllt werden und

                                                iii.      welche Konsequenzen wurden bzw. werden aus den so gewonnen Erkenntnissen bzw. Informationen von Seiten Ihres Ressorts gezogen?

 

3.      Ist Mag. Andrea Götz mit den didaktischen Konzepten der Montessorischulen hinreichend vertraut?

4.      Welche Abteilungen in Ihrem Ressort waren bzw. sind insgesamt mit dem gegenständlichen Fall befasst?

5.      Welche weiteren Schulbehörden wurden hinzugezogen?

6.      In welcher Funktion und in wessen Auftrag war Mag. Elisabeth Weiser am gegenständlichen Besuch beigezogen?

7.      Entspricht es den Tatsachen, dass sich Mag. Andrea Götz vor Ort ihre Notizen habe unterschreiben lassen?

a.      Wenn ja,

                                                   i.      welcher Zweck wurde damit im Sinne der österreichischen Schulgesetze erfüllt,

                                                 ii.      welche rechtliche Relevanz haben solche Notizen,

                                                iii.      welche Relevanz im Sinne der österreichischen Schulgesetze hat die Beglaubigung der Notizen durch die Unterschrift von Mag. Elisabeth Weiser?

 

8.      Entspricht die in der gegenständlichen Dienstaufsichtsbeschwerde dargestellt Vorgehensweise von Mag. Andrea Götz aus Ihrer Sicht den Bestimmungen der österreichischen Schulgesetze? Wenn nein, welche Konsequenzen werden Sie aus Ihrer Erkenntnis ziehen?

9.      Wurde von Seiten Ihres Ressorts auf die gegenständliche Dienstaufsichtsbeschwerde bereits reagiert?

a.      Wenn ja, welche Konsequenzen ergaben bzw. ergeben sich daraus für die Beteiligten?

b.      Wenn nein, warum nicht?

 



[1] Eingeschrieben eingebracht an SC Mag. Wolfgang Stelzmüller im BMUKK am 21.12.2009

[2] gegenständliche Dienaufsichtsbeschwerde