4383/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.01.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend SV-Nummer als Strichcode auf der e-card

 

 

Im Jahr 2010 werden 4,6 Millionen e-cards ausgetauscht, d.h. neu ausgegeben, und unter anderem eine erweiterte Anwendung in Krankenhäusern ermöglicht. Gleichzeitig soll es künftig auch einen Aufdruck im Brailleschrift geben, was insbesondere für Blinde und Sehbehinderten eine deutliche Erleichterung darstellt.

 

Der Aufdruck in Brailleschrift kann aber nur ein Zwischenschritt hin zu einer weiteren Verbesserung der e-card hin zu einer größeren Bedienerfreundlichkeit sein.

 

Der Österreichische Apothekerverband schlägt nun vor, gleichzeitig mit dem Austausch der Karten, die Sozialversicherungsnummer als Strichcode auf der e-card darzustellen. Das hätte den Vorteil, dass die 51 Millionen Kassenrezepte, die pro Jahr über die österreichischen Apotheken abgewickelt werden, rasch erfassbar wären. Die Verwaltung der Rezepte könnte auf diese Art und Weise ohne großen Aufwand vereinfacht werden.

 

Der Österreichische Apothekerverband sieht im Strichcode für die Sozialversicherungsnummer einen weiteren Schritt hin zu einer optimalen Erfassung notwendiger Daten. Jede Apotheke in Österreich ist mit einem Scanner ausgestattet, der einfache Balkenstrichcodes lesen kann.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

Anfrage

 

 

1.      Ist die Aufnahme der SV-Nummer als Strichcode auf der e-card geplant?

 

2.      Wenn ja, ab wann?

 

3.      Wenn ja, welche Vorteile gibt es dadurch einerseits für die Patienten, andererseits für die österreichischen Apotheken bzw. die Krankenversicherungsanstalten?

 

4.      Wenn nein, weshalb wird darauf verzichtet?

 

5.      Wen nein, aus welchen Gründen können Sie den von der Österreichischen Apothekerkammer angeführten positiven Aspekte nichts abgewinnen?