4432/J XXIV. GP
Eingelangt am 01.02.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend das Wegwerfen von Lebensmitteln
In Österreich werden rund 16% der für den menschlichen Konsum verfügbaren Mengen an Obst und Gemüse entsorgt statt gegessen. Bei Brot muss bis zu 20% der Produktion entsorgt werden. In der weiterverarbeitenden Industrie und im Handel kommt es zu Lagerüberschüssen, die der Absatzmarkt nicht aufnehmen kann. Klassische Gründe für die Entsorgung von genießbaren Lebensmittelprodukten im Bereich Verarbeitung und Handel sind Überproduktion, Lagerüberschüsse, Fehletikettierungen, Unter- oder Übergewicht der Produkte, Transportbeschädigungen, Sortimentswechsel, Verpackungsneugestaltung oder Saisonwarenproduktion. Hierbei geht es um Lebensmittel, die zum Zeitpunkt ihrer Entsorgung noch genießbar sind. Anstelle einer Entsorgung der Produkte sollte jedoch über eine Weiternutzung außerhalb des regulären Marktes (Weitergabe an soziale Einrichtungen) nachgedacht werden. Nur ein Bruchteil dieser Mengen wird derzeit an bedürftige Personen kostenlos weitergegeben.
Lebensmittel zählen zu den ressourcenintensivsten und die Umwelt am meisten belastenden Produktgruppen. Unter Berücksichtigung der notwendigen Arbeits-, Energie- und Ressourcenaufwendungen ist eine Rechtfertigung nur dann gegeben, wenn ein Lebensmittel auch tatsächlich verzehrt wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: