4440/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.02.2010
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ANFRAGE

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Verwendung von Strafgeldern

 

 

Der Abgeordnete Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 16. November 2009 an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie die schriftliche parlamentarische Anfrage 3726/J betreffend Verwendung von Strafgeldern gerichtet.

 

In Beantwortung (3703/AB) dieser Anfrage hat die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie am 15. Jänner 2009 unter anderem ausgeführt:

 

….. Der dem Bund gemäß § 100 Abs. 10 StVO zustehende 20 %ige Anteil an den Strafgeldeinnahmen aufgrund von Übertretungen der Straßenverkehrsordnung, die von Organen der Bundespolizei wahrgenommen werden, fließt dem Bundesministerium für Inneres zu.

 

 

Da die dem Bundesministerium für Inneres zufließenden Strafgeldeinnahmen für die Beschaffung und Erhaltung von Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung verwendet werden, wäre diese Frage zuständigkeitshalber an die Bundesministerin für Inneres zu richten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage

 

 

1.      Wie hoch war jeweils in den letzten 3 Jahren der Anteil an Strafgelder gemäß § 100 Abs. 10 StVO der dem Bundesministerium für Inneres zugeflossen ist?

 

2.      Wie wurden diese Gelder seitens des Bundesministeriums für Inneres jeweils verwendet?

 

3.      In welcher Höhe und für welche konkreten Maßnahmen sind jeweils in den letzten 3 Jahren Strafgelder für die Beschaffung und Erhaltung von Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung genutzt worden?