4483/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.02.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Bezügegesetz für 2009

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1). Wie viele Personen beziehen derzeit (1.1.2010) Ruhebezüge (nach dem Bezügegesetz), für deren Vollzug Sie zuständig sind?

 

2). Wie viele Personen beziehen derzeit (1.1.2010) Versorgungsbezüge (nach dem Bezügegesetz), für deren Vollzug Sie zuständig sind?

 

3). Wie viele Personen, die eine Option auf einen reduzierten Ruhebezug nach § 49 f BezG geltend gemacht haben, erhalten derzeit  (1.1.2010) diesen Ruhebezug?

 

4). Sind  diese Personen inkludiert in den Antworten zu 1). und 2).?

 

5). Wie hoch war der Aufwand für Ruhebezüge im Jahr 2009?

 

6). Wie hoch war der Aufwand für Versorgungsbezüge im Jahr 2009 für Ihren Bereich?

 

7). Wie hoch waren die Einnahmen aus den Pensionsbeiträgen (§ 12 BezG) im Jahr 2009 für Ihren Bereich?

  

8). Wie hoch waren die Einnahmen aus dem besonderen Pensionssicherungs- beitrag (§ 44 n BezG) 2009 für Ihren Bereich?

 

9). Wie hoch war der finanzielle Aufwand, den Sie gemäß § 14(1) BezG geleistet haben, im Jahr 2009?

 

10). Haben Sie nach anderen Bestimmungen des § 14 BezG im Jahr 2009 Zahlungen geleistet? Wenn ja, in welcher Höhe?