4532/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.02.2010
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ANFRAGE

 

 

 

 

der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Anti-Gewalt-Training

 

 

In Österreich gibt es die gesetzliche Bestimmung, dass Opfer häuslicher und familiärer Gewalt staatliche Unterstützung mittels Betreuungsinstitutionen in Anspruch nehmen sollen und können. Aus diesem Grund hat Österreich vor mehr als 10 Jahren das erste Gewaltschutzgesetz erlassen, gerade um diesen Opfern Sicherheit, auch in den eigenen vier Wänden, zuzusprechen. Die österreichweit gesetzlich verankerten Interventionsstellen / Gewaltschutzzentren als Betreuungsmaßnahme zum Gesetz wurden europaweit als Best-Practice-Beispiele anerkannt und europäische Modelle haben das österreichische Gewaltschutzgesetz als Vorbild für ihre nationale Gesetzgebung genommen. Vor allem die äußerst notwendigen Kooperation von Exekutive, Justiz und nichtstaatlicher Beratungseinrichtung mit einem pro-aktiven Ansatz für die Opfer zeichnete das österreichische Gewaltschutzgesetz aus und wurde europaweit anerkannt.

Die Geschäftsführerinnen und Mitarbeiterinnen sind die Spezialistinnen im Kampf gegen häusliche und familiäre Gewalt, zum Schutz der betroffenen Frauen und Kinder. Durch die bundesgesetzliche Festschreibung ist die notwendige Kooperation mit der zuständigen Exekutive abgesichert. Diese unumgängliche Zusammenarbeit stellt eine entscheidende Rolle im gemeinsamen Kampf gegen häusliche und familiäre Gewalt dar.

 

Rund 90% der Opfer sind Frauen, die Täter sind in den meisten Fällen die männlichen Partner. Um die Spirale der Gewalt, gerade in bzw. in ehemaligen Partnerschaften, für die Opfer und die Kinder zu durchbrechen, um für Frauen und Kinder langfristig und nachhaltig Sicherheit zu gewährleisten, braucht es neben den Interventionsstellen / Gewaltschutzzentren und einer gut geschulten und ausgebildeten Exekutive aber noch viele andere Partner und Partnerinnen im Kampf gegen Gewalt.

Eine etablierte Methode im Kampf gegen Gewalt an Frauen und Kinder stellt hier das Anti-Gewalt-Training dar.


Die Arbeit mit gewalttätigen Männern, das Training, ihr gewalttätiges Handeln mit Selbstverantwortung zu ändern, ist essentiell um langfristig die persönlichen Herausforderungen einer Paarbeziehung und Vater-Beziehung bewältigen zu können, ohne patriarchale Muster, ohne Beschimpfungen und Demütigungen, ohne Unterdrückung und Gewaltanwendungen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1) Wie viele Einrichtungen in Österreich gibt es, die ein Anti-Gewalt-Training in Kooperation mit einer der Opferschutzeinrichtungen anbieten, mit der Bitte um namentliche Auflistung der Einrichtungen, Kooperationspartner und deren Standorte.

 

2) Wie viele Einrichtungen gibt es, die mit den Tätern häuslicher Gewalt arbeiten, mit der Bitte um namentliche Auflistung der Einrichtungen, deren Standorte und die angewendete Methode in der Arbeit mit den Tätern.

 

3) Wie viele Einrichtungen gibt es, die mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten, die in einer Gewaltbeziehung leben oder gelebt haben, mit der Bitte um namentliche Auflistung der Einrichtungen und deren Standorte.

 

4) Die Männerberatung in 1100 Wien ist ein Vorzeigeprojekt in der Kooperation mit der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie seit über 10 Jahren. In welcher Höhe belaufen sich die finanziellen Subventionen in den letzten 10 Jahren bis dato, mit der Bitte um Auflistung der Förderbeträge nach Jahren.

 

5) Wie hoch waren die jährlichen Subventionsanträge der Männerberatung in 1100 Wien in den letzten 10 Jahren bis dato, mit der Bitte um jährliche Auflistung.

 

6) In welchem Gremium und mit welchen Mitgliedern werden die Entscheidungen der jährlichen Subventionshöhe für die Männerberatung in 1100 Wien getroffen und wie lange dauert dieser Entscheidungsprozess (von Antragstellung bis zur Überweisung der Fördergelder) aufgelistet nach Jahren bis dato?

 

7) Werden von Ihrem Ressort Vorkehrungen getroffen, die Subvention für das Jahr 2010 für die Männerberatung in 1100 Wien zu streichen?

Wenn nein, mit welcher Subvention kann die Männerberatung in 1100 Wien im Jahr 2010 rechnen?

Wenn ja, aus welchem Grund?

 

8) Werden von Ihrem Ressort Vorkehrungen getroffen, die Subvention für das Jahr 2011 für die Männerberatung in 1100 Wien zu streichen?

Wenn nein, mit welcher Subvention kann die Männerberatung in 1100 Wien im Jahr 2011 rechnen?

Wenn ja, aus welchem Grund?


9) Gibt es Gespräche mit anderen etablierten Einrichtung in Wien, die mit Tätern arbeiten und das Anti-Gewalt-Training anbieten könnten?

 

10) Wie hoch sind die jährlichen Gesamtförderungen für alle, österreichweiten Einrichtungen, die mit jugendlichen Tätern arbeiten?

 

11) Wie viele Einrichtungen gibt es, die mit jugendlichen Tätern arbeiten, mit der Bitte um namentliche Auflistung der Einrichtungen, deren Standorte und die angewendete Methode in der Arbeit mit den Tätern.

 

12) Welche Einrichtungen arbeiten mit jugendlichen Tätern mittels Anti-Gewalt-Training?

 

13) Wie hoch sind die jährlichen Gesamtförderungen für alle, österreichweiten Einrichtungen, die ein Anti-Gewalt-Training in Kooperation mit Opferschutzeinrichtungen anbieten?

 

14) Werden von Ihrem Ressort aus Vorkehrungen getroffen, Fördermittel für die Arbeit mit Tätern zu erhöhen?

Wenn ja, aus welchem Grund, in welcher Höhe und für welche Einrichtungen bestimmt?

Wenn nein, wieso nicht?

 

15) Wie hoch sind die jährlichen Gesamtförderungen für alle, österreichweiten Einrichtungen, die mit Tätern arbeiten?

 

16) Werden von Ihrem Ressort aus Vorkehrungen getroffen, Fördermittel für die Arbeit mit jugendlichen Tätern zu erhöhen? Wenn ja, aus welchem Grund, in welcher Höhe und für welche Einrichtungen bestimmt?

Wenn nein, wieso nicht?

 

17) Wie viele gerichtlich angeordnete Weisungen ins Anti-Gewalt-Training im Rahmen der Diversion hat es im Jahr 2008 österreichweit gegeben?

 

18) Wie viele gerichtlich angeordnete Weisungen ins Anti-Gewalt-Training im Rahmen der Diversion hat es im Jahr 2009 österreichweit gegeben?

 

19) Wie viele wurden davon im Jahr 2008 positiv abgeschlossen?

 

20) Wie viele wurden im Jahr 2008 davon abgebrochen und aus welchem Grund? Mit der Bitte um Auflistung der Gründe.

 

21) Wie viele wurden davon im Jahr 2009 positiv abgeschlossen?

 

22) Wie viele wurden im Jahr 2009 davon abgebrochen und aus welchem Grund? Mit der Bitte um Auflistung der Gründe.

 

23) Welche Strafen wurden über die Personen schlussendlich verhängt, die die Diversion abgebrochen haben?

Mit der Bitte um eine vergleichende Auflistung, wann wurde die diversionelle Maßnahme verhängt, wann abgebrochen und wann wurde schlussendlich gerichtlich verurteilt?


24) Welche Formen der Diversion abseits der Weisung ins Anti-Gewalt-Training wurden 2008 im Bereich familiärer und häuslicher Gewalt verhängt? Mit der Bitte um vergleichende Auflistung Delikt und Maßnahme.

 

23) Welche Formen der Diversion abseits der Weisung ins Anti-Gewalt-Training wurden 2009 im Bereich familiärer und häuslicher Gewalt verhängt? Mit der Bitte um vergleichende Auflistung Delikt und Maßnahme.