4543/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.02.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Dringliche Anfrage

gem. § 93 Abs. 2 GOG-NR

 

 

 

der Abgeordneten Bucher, Grosz

Kolleginnen und Kollegen

 

an den Bundeskanzler

 

 

betreffend Österreich ist unregiert – RotSchwarz kassiert ungeniert!

 

 

Die Notwendigkeit einer weiteren großen Koalition wurde der Bevölkerung, die diese Regierungsform 2008 klar abgewählt hatte, zu Beginn der neuerlichen Zusammen­arbeit mit der Fähigkeit der SPÖVP begründet, die in Zeiten der Krise notwendigen großen Reformen umzusetzen.

Bereits kurz nach Angelobung dieser Bundesregierung war jedoch klar, dass diese nicht wirklich die Absicht hat, für Österreich zu arbeiten.

„Sie [Faymann/Pröll] haben ja an sich nichts gemacht. Sie [die Koalition] hat es vor allem vermieden, zu streiten.“ Mit diesen Worten beschrieb OGM-Meinungsforscher Wolfgang Bachmayer am 11. Jänner des Vorjahres gegenüber der Tageszeitung „Österreich“ die Untätigkeit von SPÖ und ÖVP.

 

An diesem Umstand hat sich bis dato nichts geändert!

Mit einer Ausnahme:

Man arbeitet zwar weiterhin nichts, aber streitet zumindest wieder.

 

„Ein ergebnisloser Ministerrat, eine um mehr als die Hälfte verkürzte Nationalratssitzung und dazu ein rot-schwarzer Streit um den Abbau von ÖBB-Pensionsprivilegien - die Arbeit der Koalition nähert sich dem totalen Stillstand,“ so die „Oberösterreichischen  Nachrichten" vom 18. Februar 2010.            

Dazu kommt, dass in der genannten Ministerratssitzung aufgrund des offensichtlich mangelnden Interesses von Regierungsmitgliedern oder vermeintlich wichtigerer Termine im In– und Ausland kaum die Beschlussfähigkeit durch Anwesenheit der Hälfte der Mitglieder sichergestellt werden konnte.

 


Die seitens des BZÖ bereits zu Beginn dieser Gesetzgebungsperiode artikulierten Befürchtungen, dass diese Bundesregierung nicht willens oder fähig ist die Probleme des Landes anzugehen und entsprechende Lösungen anzubieten, haben sich leider mehr als bestätigt.

Diese Bundesregierung ist insofern konsequent als sie alles das, was im Regierungsprogramm an konkreten Maßnahmen nicht festgeschrieben wurde, auch nicht umsetzt.

Nochmals sei in diesem Zusammenhang das aktuelle Regierungsprogramm in Erinnerung gerufen:

 

1)         In etwa 61 Fällen wird eine Evaluierung in Aussicht genommen.

2)         In rund 16 Fällen wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet.

3)         Mit neuen Kommissionen geht man sparsamer um und ruft nur eine ins Leben.

4)         Neben der Erstellung eines Programms sind 14 Konzepte geplant.

5)         Dazu kommen zwei „Qualitäts“berichte.

6)         4 Mal wird seitens SPÖ und ÖVP beabsichtigt etwas zu tun.

7)         In 34 Fällen wird (ohne zeitliches Limit versteht sich) geprüft und überprüft.

8)         8 Mal treten SPÖ und ÖVP (mit welcher Intensität bleibt offen) für etwas ein.

9)         In einem Fall gibt man sich mit einer Evaluierung nicht zufrieden sondern einigte sich spektakulär auf eine Weiterentwicklung der Evaluierung durch eine Expertengruppe.

10)    Eine geplante öffentliche Veranstaltungsreihe zur Erarbeitung eines legistischen Handlungsbedarfs rundet das Bild der beabsichtigten intensiven Arbeit beeindruckend ab.

 

Dazu kommen 82 mit einem Sternchen *) versehene Maßnahmen und Punkte, wo darauf verwiesen wird, dass diese unter Budgetvorbehalt stehen und nur im Rahmen des dem jeweiligen Ressort zur Verfügung gestellten Budgets – z.B. durch Umschichtungen – durchgeführt werden.     

Da von diesen Punkten praktisch alle noch nicht erledigt sind, und die budgetäre Zwangslage sich noch verschärfen wird, ist mit  einer Umsetzung dieser Vorhaben wohl nicht mehr zu rechnen.

Insbesondere der letzte und zehnte Punkt der o.a. Analyse des Regierungsprogramms mag die Untätigkeit von Faymann und Co vielleicht entschuldigen, da man ja die Erarbeitung eines legistischen Handlungsbedarfs einer öffentlichen Veranstaltungsreihe überlässt. 

Es muss daher auch niemanden wundern, wenn Ministerräte kaum etwas beschließen und der Nationalrat in Ermangelung von entsprechenden Regierungsvorlagen nicht arbeiten darf.

 

15 Monate später – und damit nach Ablauf eines Viertels der ohnehin verlängerten Gesetzgebungsperiode – steht somit fest, dass gerade die wichtigsten Aufgaben von der Bundesregierung nicht erledigt, sondern ignoriert, verleugnet und verdrängt, vor sich her geschoben oder mit Schein-Erledigungen umgangen werden:

 

  1. Das Budget läuft bei Bund, Ländern und Gemeinden erwartungsgemäß aus dem Ruder.
  2. Die Wirtschaft wird in der Krise mit Minimalunterstützungen abgespeist, es gibt keine Entlastung der Einzelunternehmer und KMUs, die ganz überwiegend die Arbeitsplätze im Inland sichern.

  1. Die wachsende Arbeitslosigkeit und Armut wird finanziert und verwaltet, aber nicht bekämpft.
  2. Die überfällige Verwaltungsreform, die sogar eine ausgabenseitige Budgetsanierung ohne Einschnitte in den Leistungen ermöglichen könnte, wird verzögert und nicht ernsthaft angegangen. Es gibt keinen Mut zur Bekämpfung tradierter Missstände (Lehrerarbeitszeit, ÖBB-Pensionsalter, ÖNB-Pensionshöhe, überteuerte Landesbeamte, Zulagenflut).
  3. Damit steht der Bevölkerung eine Belastungslawine bevor, deren erstes Anzeichen die Bankensteuer als Placebo für die berechtigte Wut der Bürger auf die Missstände im Finanzwesen darstellt.
  4. Gegen die Missstände im Bankenbereich wird aber nicht vorgegangen (z.B. in der Finanzmarktaufsicht, bei den dubiosen Rating-Agenturen, bei den Casino-Produkten, bei den notwendigen Eigenmitteln, bei der Beschränkung der Staatshaftung für Systembanken, bei den spekulationsanheizenden Boni, bei der Steuerminimierung durch Töchter in Steuerparadiesen oder bei der Kreditklemme und überhöhten Kosten für die Wirtschaft).
  5. Die Sicherheit des Landes ist mittlerweile ernsthaft gefährdet: Die Einsatzfähigkeit des Bundesheeres ist durch Kaputtsparen und Fehlentscheidungen nicht mehr gegeben. Die Bürger müssen angesichts explodierender Einbruchszahlen immer mehr um ihr Eigentum fürchten. Der illegalen und unter dem Deckmantel „Asyl“ erfolgenden Einwanderung wird kein wirksamer Riegel vorgeschoben sondern ein mittlerweile sinnentleerter und teurer Assistenzeinsatz an der Grenze als Placebo aufrechterhalten. Durch Debatten über die Errichtung neuer Erstaufnahme- und Schubhaftzentren wird von der Nicht-Erledigung der Aufgaben einer spürbaren Entlastung im Asylbereich durch Verfahrensbeschleunigung und einer faire Lastenverteilung in der EU abgelenkt. Die Gerichtsverfahren werden durch mangelnde Personalausstattung weiter verlängert.
  6. Die Bildung als Fundament des künftigen Wohlstandes befindet sich immer noch in großkoalitionärer Geiselhaft, insbesondere wird die für die künftige Wirtschaftskraft Österreichs notwendige Integration der Migranten weiterhin verdrängt statt betrieben. Die Universitäten können ihren Bildungsauftrag nicht mehr wahrnehmen, ein großer Teil der Leistungen kommt ausländischen Studierenden zugute. Forschung für die Zukunft wird nur zögerlich betrieben.
  7. Die Interessen der Bürger und Konsumenten werden weiter hinter denen der mächtigen Lobbies zurückgestellt: Der Gesundheitsminister lässt tödlichen Käse ein halbes Jahr ungehindert weiterverkaufen. Statt eine Gesundheitsreform durchzuführen, die den Namen verdient, werden nur Finanzlöcher gestopft. Den steigenden Gesundheitsproblemen wird nicht präventiv entgegengewirkt. Die Anti-Atom-Politik wird nur noch pro forma betrieben, wirklich wirksame Schritte gegen die Bedrohung werden bewusst unterlassen.

 

 

Bei näherer Betrachtung der dargestellten Probleme, die selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben können, zeigt sich drastisch wie grob fahrlässig die Un- bzw. Scheintätigkeit dieser Bundesregierung gegen­über der Bevölkerung ist:


Arbeitslosigkeit steigt enorm / Insolvenzen auf Rekordhöhe / Lage für Unternehmen schwierig!

 

Die vermeintlichen Konjunkturpakete verdienen angesichts der nach wie vor bestehenden gravierenden Schwierigkeiten im Bereich der Produktion, Insolvenzen und Arbeitsmarkt ihren Namen nicht.

So ist laut WIFO vom 12.02.2010 die Nachfrage nach Investitionsgütern "nach wie vor flau". Die Ausrüstungsinvestitionen verringerten sich sogar.

Auch die Bauinvestitionen sind weiter rückläufig gewesen. Im 4. Quartal des letzten Jahres gingen diese um 0,9 Prozent gegenüber dem Vorquartal zurück, der siebente Rückgang in Folge. Die Investitionen in den Wohnbau schrumpften "nur" um 0,7 Prozent (12.02.2010/APA160). Laut Statistik Austria ist der Auftragspolster der Bauunternehmen - ohne Baunebengewerbe – im Zeitraum von Jänner 2009 bis Ende Oktober 2009 auf 6,5 Mrd. Euro zusammengeschrumpft, was einem Rückgang um 6,4 Prozent entspricht.
Der Hochbau musste im Zeitraum Jänner bis Oktober des Vorjahres einen Produktionsrückgang um 1,3 Prozent auf 6,7 Mrd. Euro hinnehmen. Noch härter traf es den Tiefbau mit einem Einbruch um gar 10,5 Prozent auf 5,3 Mrd. Euro (APA178/29.01.2010). 
In dieses Bild passt die IV-Konjunkturerhebung für das 4. Quartal 2009, wo man zu dem Ergebnis gelangte, dass „die Lage für die Unternehmen infolge der anhaltenden Unterauslastung der Produktionskapazitäten und des damit verbundenen Ertragsdrucks äußerst schwierig bleibt.“ 
Die Insolvenzen nahmen in Österreich im Jahr 2009 gegenüber dem Vorjahr um 8,5 Prozent oder 7.050 Fälle zu. (OTS017 5/03.02.2010)
Dass eine Kreditklemme für Unternehmer nach wie vor besteht ist unbestritten. 

„Es ist unfassbar, wie hartnäckig die Existenz einer Kreditklemme geleugnet wird. Man muss doch nur mit den UnternehmerInnen sprechen: Tausende stehen vor finanziellen Problemen, die sie an den Rand ihrer Existenz gebracht haben", dazu der SPÖ-Abgeordnete Matznetter am Rande des Wirtschaftsparlaments am 26.11.2009.

Noch drastischer ist das derzeitige Bild der Arbeitslosenzahlen, wenn selbst der AMS-Chef Johannes Kopf kürzlich feststellte, dass „im Jänner knapp 403.000 Personen auf Jobsuche waren und es noch schlimmer werde.“ (APA307/02.02.2010)

Somit waren um 21.069 Betroffene mehr als noch im Dezember und um 13,4 Prozent oder um rund 48.000 Personen mehr als im Jahr zuvor arbeitslos. Im Jänner 2010 betrug die Arbeitslosenquote in Österreich daher 8,9 Prozent. Besonders für ältere Beschäftigte hat sich die Arbeitsmarktlage weiter verschärft. Mit einem Plus von rund 10 Prozent ist die Arbeitslosigkeit bei den Über-50-Jährigen überproportional gestiegen.

Aber auch die Jugendarbeitslosigkeit ist weiter gestiegen. Im Jänner 2010 waren 50.265 Jugendliche im Alter von 15 bis 24 Jahren ohne Arbeit, das waren um 4,1 Prozent mehr als vor einem Jahr. Zudem gibt es über 5.000 Jugendliche, die einen Lehrplatz suchen. Da die Zahl der gemeldeten offenen Lehrstellen weiter sinkt und den Jugendlichen lediglich 2.800 offene Lehrstellen zur Verfügung stehen, finden viele keine Arbeit. Trotz überbetrieblicher Lehrwerkstätten und der angekündigten Ausbildungsgarantie haben viele junge Menschen keine Bildungschance.

Mit einem Höchststand der Arbeitslosenzahlen ist aus heutiger Sicht gar erst im Jänner 2011 zu rechnen. Dazu kommt, dass laut AMS-Chef Kopf „ein Viertel der derzeit noch kurzarbeitenden Beschäftigten nach dem Auslaufen der Kurzarbeit ihren Job verlieren wird“ (Ö1-Morgenjournal/02.02.2010). Angesichts der Tatsache, dass mit Stand Dezember des Vorjahres mehr als 35.000 Personen in Kurzarbeit waren, kann sich die Zahl der Arbeitslosen also um bis zu 10.000 erhöhen.

 

Durch die fehlende aktive Arbeitsmarktpolitik werden viele Arbeitslose weiterhin im Stich gelassen. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen, die länger als 12 Monate beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt sind, erhöhte sich im Jänner 2010 gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um fast 43 Prozent auf rund 8.300 Personen. Auch Menschen mit Behinderungen sind verstärkt durch diese Wirtschaftskrise und die Untätigkeit der Regierung betroffen.

Dadurch geraten immer mehr Arbeitslose in Österreich die Armutsfalle. Mit Dauer der Arbeitslosigkeit wird die finanzielle Misere noch schlimmer. Rund 230.000 Menschen sind Arbeitslosengeld- oder Notstandshilfebezieher und die Zahl steigt immer weiter.

 

Armut steigt!

Eine effektive Armutsvermeidung und Armutsbekämpfung ist bisher ausgeblieben. Denn die Armut in Österreich ist für viele Menschen tägliche Realität. Über eine Million Menschen leben in Österreich unter der Armutsgrenze, allein in Wien sind es rund 280.000 Menschen oder 17 Prozent der Bevölkerung.

Durch die Wirtschaftskrise sind arme Menschen am stärksten betroffen. Für viele Betroffene geht es um den existenziellen Lebensbedarf. Denn viele Menschen können ihre Mieten oder Stromrechnungen nicht mehr bezahlen. Auch Heizkosten und notwendige Bekleidung können sich viele nicht mehr leisten. Kinderreiche Familien sind am ärgsten betroffen. Die Kluft zwischen Arm und Reich wird immer größer.

Gerade im Jahr 2010, im europäischen Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung, muss die Bundesregierung endlich den Kampf gegen die Armut ergreifen. Bloße Ankündigungen der Bundesregierung werden die Not der Menschen nicht lindern.

 

 

Anstatt hier effizient entgegenzuwirken, wälzt die Bundesregierung Steuererhöhungspläne, plant Belastungen für die Österreicherinnen und Österreicher.

 

 

 

Anrollende Belastungswelle getarnt durch Bankensteuer?

 

Plant die Regierung eine Mehrwertsteuererhöhung?

Der Verdacht einer einnahmenseitigen Budgetsanierung durch eine insbesondere die einkommensschwächeren Bevölkerungsgruppen belastende Mehrwertsteuer-erhöhung liegt spätestens seit Vorliegen des „Österreichischen Stabilitätsprogramms für die Jahre 2009 bis 2013“ mehr als nahe. Gegenüber dem Stabilitätsprogramm für die Jahre 2008 bis 2013 schraubte der Finanzminister die Einnahmen aus dem Titel „Produktions- und Importabgaben“, sprich u.a. die Einnahmen aus Mehrwert- und Verbrauchssteuern, in den nächsten drei Jahren um in Summe 2,7 Mrd Euro nach oben.

Selbst der Budgetexperte Gerhard Lehner kann sich nicht erklären, „warum sie innerhalb eines Jahres so deutlich nachkorrigiert wurden.“ Diese Anpassung im Stabilitätsprogramm sei angesichts ihres Umfangs "nur mit implizierten Maßnahmen zu erklären", meint dazu ein Wirtschaftsforscher.

Am 17. Februar 2010 war dazu im „Standard“ unter dem vielsagenden Titel „Wundersame Einnahmenvermehrung“ zu lesen, dass die von Österreich im Stabilitätsprogramm deutlich nach oben korrigierte Einnahmen-Schätzung für die Mehrwert- und Verbrauchssteuern „die Befürchtung nährt, dass höhere Steuern kommen.“

Ein Insider in Sachen Budgetpolitik der Bundesregierung, der SPÖ-Budgetsprecher Jan Krainer, warf in der Folge dieser Diskussion - und das wohl nicht grundlos - Finanzminister Pröll in der Tageszeitung "Österreich" vor, „die Folgen einer von 20 auf 22 Prozent erhöhten Mehrwertsteuer bereits intern durchrechnen zu lassen. „Das brächte genau die zwei Milliarden Euro, die Pröll für seine Sparziele auf der Einnahmenseite aufbringen muss", kritisierte Krainer.

Interessant ist dieser offensichtliche Meinungsschwenk der Bundesregierung insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Finanzminister in der Vergangenheit immer wieder betonte, dass die Konsolidierung ausgabenseitig erfolgen soll.

 

 

Will die Regierung einen Anschlag auf die Autofahrer durch Anhebung der Mineralölsteuer bzw. auf die Steuerzahler durch sonstige Steuerbelastungen?

Ein im „Standard“ vom 17. Februar 2010 zitierter Wirtschaftsforscher tippt in diesem Zusammenhang auf eine Anhebung der Mineralölsteuer, mit der auch Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner sympathisiert, oder eine umfassende CO² -Abgabe. Wohl auch kein Zufall wird es sein, dass kürzlich das der Bundesregierung nicht gerade sehr fern stehende WIFO in einem entsprechenden Bericht eine ganze Reihe an Steuererhöhungsmöglichkeiten zur Budgetkonsolidierung in den Raum stellt. „Möglich wären hier etwa Vermögenssteuern für insgesamt eine Mrd. Euro (u.a. Grundsteuer, Vermögenszuwachssteuer, Börsenumsatzsteuer). 1,4 Mrd. Euro könnten durch die Streichung von Ausnahmen (etwa bei Mehrwertsteuer und Überstunden) sowie durch höhere Abgaben auf Energie, Alkohol, Tabak und Glücksspiel ("public bads") hereinkommen,“ so das WIFO. 

 

 

Kann die SPÖ eine Vermögenssteuer durchsetzen?

Der Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes Österreich (SWV) Matznetter fordert im Wahlprogramm für die bevorstehende Wirtschaftskammerwahl – listigerweise unter dem irreführenden Titel „Abgaben senken“ - das Besteuern von Vermögen. Als besonders gefährliche Drohung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler kann das von Matznetter in diesem Zusammenhang artikulierte Versprechen „Wir halten Wort“ bezeichnet werden.

 

 

Will SPÖ die unterste Einkommensteuertarifgrenze senken?

Offenbar plant die SPÖ nun sogar einen weiteren Anschlag gerade auf die Ärmeren in diesem Land. So verlangt der Wiener SWV in Person seines Spitzenkandidaten Fritz Strobl,  „den Beitrag jener anzuheben, die bis jetzt de facto keine Steuern gezahlt haben – und das auf Kosten aller anderen Bürger in diesem Land.“

 

 

Regierung streut mit Bankensteuer der Bevölkerung Sand in die Augen!

Bundeskanzler Faymann schreibt nunmehr einen vermeintlichen Sieg über die Banken auf seine Fahnen, indem er die Einführung einer Bankensteuer ab dem Jahr 2011 ankündigt.

Allerdings ist die geplante Bankensteuer in höchstem Maße unausgegoren, wie aus dem Ergebnis des Bankengipfels ersichtlich ist. So wurde lediglich eine weitere – die 17 - Arbeitsgruppe beauftragt, um Vorschläge auszuarbeiten. Weiters wurde die zeitliche Vorgabe sehr unpräzise formuliert, indem Bundeskanzler Faymann lediglich auf die festgesetzten Termine zur Budgetkonsolidierung verwies. Die Unausgegorenheit gipfelt jedoch darin, dass die volkswirtschaftlichen Auswirkungen zur Gänze offen sind. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die maßgeblichen Parameter wie die Bemessungsgrundlage (Bilanzsumme der Konzernbilanz oder Unternehmensbilanz in Österreich) und der Steuersatz (angeblich zwischen 0,07 und 0,1 Prozent der noch offenen Bemessungsgrundlage) noch völlig unklar sind, wodurch die geplanten Mehreinnahmen einer beträchtlichen Schwankungsbreite, d.h. zwischen  500 Mio. und 900 Mio. Euro, unterliegen.

Zu Recht zweifeln daher laut Wirtschaftsblatt vom 23. Februar 2010 führende Bankexperten, wie zum Beispiel Wolfgang Gerke, an der geplanten Form der Bankensteuer als Antwort auf die vom Bankensystem mitverursachte Krise. Vielmehr diene sie nur als Beschaffungsprogramm für den Finanzminister. Stattdessen wäre die Schaffung eines Krisenfonds nach schwedischem Vorbild ratsam, der durch eine sinnvolle, durchdachte Bankenabgabe gespeist werden sollte und im Krisenfall in Anspruch genommen werden könnte. Hervorzuheben ist insbesondere die drastische Aussage des Wirtschaftskammer-Präsident Leitl im Interview mit „Österreich“ gegen die von der Koalition geplante Bankensteuer. „Da wird", so Leitl, „wieder eine Steuer über die Sparer und die Wirtschaft drübergeprackt". Konkret fürchtet der ÖVP-Politiker, dass die Banken (und Versicherungen) die Steuer an die Sparer und vor allem an die Wirtschaft weitergeben: „Es besteht die Gefahr, dass die Steuer auf die Wirtschaft, die Kredite braucht, und auf Sparer übergewälzt wird. Das schadet den Investitionen, die wir brauchen." Leitl kann sich auch ein Njet der 19 Wirtschaftsbündler vorstellen, die im ÖVP-Parlamentsklub sitzen. Letztlich ist leider zu befürchten, dass am Ende des Tages die Bankkunden und Steuerzahler Leidtragende der geplanten Bankensteuer sind, da anzunehmen ist, dass die Kosten der Bankenabgabe von den Banken mangels wirksamer Regelungsmechanismen auf ihre Kunden abgewälzt werden. 

Stattdessen verlangt das BZÖ, endlich die steuerlichen Ausweichmöglichkeiten der Banken in Steueroasen abzuschaffen. Laut Rechnungshof verliert die Republik Österreich nämlich mehr als 2 Mrd. Euro jährlich durch diese Steuergestaltung, d.h. bedeutend mehr, als eine Bankensteuer mit geschätzten Einnahmen von 500 bis 911 Mio. Euro bringen würde. Erschreckend ist umso mehr, dass die Bundesregierung bisher den Schutzschirm über diese „Bankbegünstigungen“ hielt.

 

 

 

Regierung verschiebt Budget und damit den Tag der Wahrheit für die Steuerzahler!

 

Budgetverschiebung zur wahltaktischen Tarnung kommender Belastungen

Das eigentliche Indiz dafür, dass diese Bundesregierung die dargestellten Belastungen und Steuererhöhungen tatsächlich umsetzen will, liegt in der Tatsache, dass die Vorlage eines Bundesfinanzgesetzes für 2011 aufgrund der im Herbst anstehenden Wahlen erst im nächsten Jahr erfolgen soll.

 

Budgetverschiebung als Tiefschlag für den Parlamentarismus und Missachtung der verfassungsrechtlichen Zielsetzungen

Der damit verbundene Tiefschlag für den Parlamentarismus wird kaltschnäuzig in Kauf genommen. Insbesondere ist die Begründung von Finanzminister Pröll, „die Aufgabe brauche Zeit“,  in Hinblick auf die österreichische Verfassung mit aller Entschiedenheit abzulehnen. Denn nach  der Verfassung hat grundsätzlich bis zehn Wochen vor Jahresende die Vorlage eines Bundesfinanzgesetzes für das darauf folgende Jahr zu erfolgen. Der geplante Weg über ein gesetzliches Budgetprovisorium dürfte demgegenüber zwar mangels ausdrücklicher Regelungen zulässig sein, allerdings den Sinn und Zweck des Gesetzes kontakarieren. So wird in der Literatur (vgl. Hengstschläger in Korinek/ Holoubek mwN)  zu Recht die grundlose Budgetverschiebung als Rücktrittsgrund erwogen. Zudem wird die Möglichkeit der Budgetprovisorien unter dem Überbegriff „Nothaushaltsrecht“ kommentiert. Insofern stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt (Februar!) die Notwendigkeit eines Nothaushaltsrechts argumentiert. Wie schwerwiegend eine solche unbegründete Budgetverschiebung nach Ansicht des Gesetzgebers dennoch bewertet worden ist, lässt sich durch einen Blick auf die vorgesehenen Reaktionsmöglichkeiten auf eine solche Verschiebung  verdeutlichen:

 

1.) Misstrauensvotum durch den Nationalrat

2.) Staatsrechtliche Anklage gegen Regierungsmitglieder

3.) Initiativantragsrecht für Opposition, da Bundesregierung Antragsmonopol verliert!

 

Budgetverschiebung und mögliche Nachteile für Österreich

Darüber hinaus werden von der Bundesregierung mögliche EU-rechtliche Sanktionen sowie Schädigungen des Rufes des Finanzplatzes Österreich außer Acht gelassen. Zu bedenken ist nämlich, dass die Regierung dem Rat der Europäischen Union aufgrund des bereits gegen Österreich eingeleiteten Defizitverfahrens bis zum 02.06.2010 Konsolidierungsstrategien vorgelegen muss, wie das Defizit abgebaut werden soll. Entscheidend dabei ist, dass nach Auforderung des Rates „in gewissen Grad in die Einzelheiten gegangen werden sollte“.  Die Regierung verspricht insoweit, dass im Zuge der Erstellung des neuen Bundesfinanzrahmengesetzes die notwendigen Schritte gesetzt werden, so dass spätestens 2. Juni 2010 ein Nachweis wirksamer Maßnahmen vorgelegt werden könne.

Aber genau dies erscheint widersprüchlich, da das Bundesfinanzrahmengesetz nach dem Bundeshaushaltsgesetz „spätestens bis zum 30.April“ vorgelegt werden muss. So soll auf der einen Seite eine Budgetverschiebung im Oktober stattfinden, da angeblich die Verhandlungen über Sparmaßnahmen solange dauern würden. Andererseits will man schaffen, Ende April Sparmaßnahmen in gewisser Genauigkeit zu präsentieren!

 

Insgesamt drängt sich daher der Verdacht auf, dass der Finanzminister Österreich direkt auf Sanktionsmaßnahmen der EU zusteuert. In jedem Fall ist der Finanzminister aber dem Weg dahin, den Finanzplatz Österreich nachhaltig in Verruf zu bringen.

 

 

 

Motto von SPÖ und ÖVP: „Saniere ich den Staatshaushalt über Einnahmen, kann die Verwaltungsreform warten“

 

Angesichts der dargelegten auf die Österreicherinnen und Österreicher zukommenden Belastungen und damit einnahmenseitigen Budgetsanierung hat man seitens der Bundesregierung auch die Verwaltungsreform ad acta gelegt.


Die großmundig angekündigte Verwaltungsreform, zu deren parlamentarischer Behandlung das BZÖ im Juni des Vorjahres erfolgreich einen eigenen Unterausschuss des Verfassungsausschusses forderte, droht ebenso zu versanden, wie deren parlamentarische Behandlung. Fanden anfänglich ab Juli 2009 noch monatlich Sitzungen dieses Unterausschusses statt, schlief die Tätigkeit in diesem Gremium im Dezember 2009 völlig ein, nachdem Staatssekretär Lopatka zur Einsicht gelangte, dass die große Stunde der Verwaltungsreform erst 2011 und 2012 schlage, da „(wir) nach der Wiener Wahl im Oktober 2010 zwei wahlfreie Jahre haben.“

Bis zum Ende der Legislaturperiode 2013 will die Regierung 3,5 Milliarden Euro bei der Verwaltung einsparen. Sie scheitert aber schon bei Minimaleinsparungen, wie der Schaffung eines gemeinsamen Fuhrparks aller Ministerien.

Interessant sind Ansätze sogar von Beamtengewerkschaftschef Fritz Neubauer, der eine Aufgabenreform der öffentlichen Dienste fordert, und meint, dass man vor dem Ende des Finanzausgleichs im Jahr 2013(!) mit den Ländern wegen der Spitalsdichte einmal „Nägel mit Köpfen“ machen sollte, und dass es Pensionsregelungen im Nahbereich des öffentlichen Dienstes gibt, die noch „relativ luxuriös“ sind, womit er die Privilegien in Nationalbank und bei den Bundesbahnen meint.

Derweil liegt das im Unterausschuss andiskutierte Lehrer-Dienstrecht auf Eis, da sich Unterrichtsministerin Schmied nach ihren verunglückten Reformansätzen im Vorjahr (wir erinnern uns an die erfolgreichen Streikdrohungen der Lehrer im Zusammenhang mit zwei Stunden Mehrunterricht) auf den Finanzminister als Verursacher für das zu knappe Budget ausredet. Immerhin erkannte sie „dann in die Abseitsfalle getappt“ und vom Finanzminister „im Regen stehen gelassen“ worden zu sein.

 

Sieben Lehren werden inzwischen von den Medien aus Jahrzehnten vergeblicher Versuche, bei der Verwaltung einzusparen gezogen:

 

  1. Die Ankündigung einer großen Reform bedeutet, dass gar keine kommt.
  2. Die Einsetzung einer Expertengruppe ist der erste Schritt zum Scheitern.
  3. Wenn sich ein historisches Fenster für eine Reform öffnet, lässt sich die Regierung besonders viel Zeit.
  4. Wenn Milliardeneinsparungen versprochen werden, kann das teuer werden.
  5. Kleinliche Diskussionen über Lieblingsfeindbilder führen nur auf Nebengleise.
  6. Die Bundesländer können jede Reform zu Tode administrieren. Wenn man sie lässt.
  7. Die wenigen Asse, die der Bund gegen die Länder hat, zieht er nicht.

 

Immerhin stellt man sich langsam die Frage, welchen Sinn die neun Landesparlamente noch haben. Dies löst zwar nicht die Frage, wie man die in der Krise unter Druck gelangten Gemeinden vor dem kompletten finanziellen Absturz bewahren könnte - immerhin wird einem Viertel der Kommunen 2010 ein Minus von insgesamt rund 300 Millionen Euro prognostiziert - aber zumindest lenken derartige, streng nach dem im Florianiprinzip formulierten Forderungen von den aus dem Ruder gelaufene Gemeindefinanzen ab. Die Länder gehen zwischenzeitlich gegen die haushaltsrechtlichen Budgetpläne des Finanzministers in den Abwehrkampf und denken nicht daran, die vorgeschlagene mehrjährige Budgetplanung samt Vorausschau für die nächsten dreißig Jahre sowie regelmäßige Informationen und mehr Transparenz über die Finanzlage der Länder, welche Vorgaben seit 2009 auch die Budget-Erstellung des Bundes gelten, verpflichtend im eigenen Bereich zu übernehmen.


Welche Bedeutung der Bundeskanzler der Verwaltungsreform beimisst, lässt sich insbesondere an der Tatsache festmachen, dass dieser ein zum Thema „Verwaltungsreform“ für 15. Februar geplantes „Österreich-Gespräch“ kurzerhand absagte.

„Die Fachleute arbeiten schon lange an der Verwaltungsreform, dadurch seien genug Vorschläge da. Es seien schon genug Konzepte vorhanden, etwa zur Pensionsproblematik. Aber bisher habe auf Seiten der Regierung der Wille zu tiefgreifenden Reformen gefehlt,“ so der ob des Unwillens der Bundesregierung völlig zurecht ungeduldiger Rechnungshofpräsident Moser im Ö1 Morgenjournal vom 23.02.2010, um dann noch hinzufügen: „Wenn weiterhin Untätigkeit im Verwaltungsbereich herrsche, dann werde das Budget nur mittels Steuererhöhungen saniert werden können. Das schade wiederum der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs.“

Aufgrund der fehlenden Reformbereitschaft der Bundesregierung im Bereich der Verwaltung führt dazu, dass die längst notwendige Abschaffung von Privilegien insbesondere im Bereich der OeNB oder der ÖBB, wo immer noch nicht nachvollziehbare Pensionen lukriert werden können, ebenfalls auf die lange Bank geschoben wird.

 

So ist es im Parlament eben „Kurzarbeit“, weil keine (Regierungs)Vorlagen zu verhandeln sind. Der Grund, warum derzeit wenig weitergeht, wichtige Reformen nicht angegangen, sogar einfache Themen verschleppt werden, wird mittlerweile auch in den Medien richtig erkannt: Feigheit.

 „Die Bundesregierung fürchtet sich vor den Wählern, heuer speziell im Burgenland, in Wien und der Steiermark. Beide Parteichefs zittern vor ihren Landeshauptleuten - an eine Verwaltungsreform, die diesen Namen verdient, glaubt niemand mehr.“ (Zitate aus dem Leitartikel von Eva Weissenberger in der Kleinen Zeitung vom 19. Februar 2010).

 

 

 

Die Amtszeit von Bundesminister Stöger ist ausschließlich von Fehlleistungen und Unvermögen gekennzeichnet.

 

Unvermögen zur Reorganisation und zur nachhaltigen Sicherung des österreichischen Gesundheitssystems

Die Zahlen der Statistik Austria zeigen es deutlich: Das österreichische Gesundheitssystem ist in seiner derzeitigen Form nicht mehr finanzierbar. Im Zeitraum von 1997 bis 2007 sind die Gesundheitsausgaben in Österreich um 52,4% gestiegen. Die finanzielle Lage der 19 Krankenversicherungen ist entsprechend desaströs. Die neun Gebietskrankenkassen sind mit wenigen Ausnahmen hoch verschuldet und haben zusätzlich auch noch verpflichtende Rücklagen in Höhe von insgesamt 1,1 Milliarden Euro ausgeräumt. Dazu kommen die noch nicht mit offiziellen Zahlen belegten verminderten Beitragszahlungen des Jahres 2009 und der Folgejahre aufgrund der aktuellen Wirtschaftskrise.

Die Strukturen, Verantwortlichkeiten und Finanzierungsströme führen dazu, dass die zur Verfügung stehenden Mittel nicht optimal eingesetzt werden. Medizinischer Fortschritt bedeutet, dass die Gesundheitsversorgung immer teurer wird. Um die Finanzierbarkeit zu gewährleisten, sind die Strukturen des gesamten Systems zu überdenken.


Österreich benötigt eine österreichweite Spitalsreform.

Die Spitäler sind in einen Gesamtfinanzierungsplan zu integrieren und ihre Leitung ist von den sie finanzierenden Gebietskörperschaften zu entkoppeln und eine geographisch sinnvolle Verteilung der Standorte in den einzelnen Bundesländern und auch bundesländerübergreifend sicherzustellen.

 

 

Keine ausreichende Gesundheitsprävention

Laut OECD-Studie 2009 gibt Österreich vergleichsweise nur wenig Geld für den Bereich der Gesundheitsvorsorge aus. Der Anteil der Gesundheitsvorsorge beträgt dabei gemessen an den Gesamtausgaben des Gesundheitssystems nur 1,9 Prozent. Im OECD-Schnitt sind das drei Prozent. Auch der Chef des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger, Hans Jörg Schelling, bestätigt die Kritik an diesem Verhältnis als „nicht unberechtigt“ und sieht mehr  Handlungsbedarf im Bereich der Gesundheitsprävention.

Eine nachhaltige Gesundheitspolitik muss das Ziel haben, die Menschen möglichst lange gesund zu halten und das ist vor allem durch präventive Maßnahmen und Vorsorgemedizin zu erreichen. Da ein großer Teil der Gesundheitskosten durch vermeidbare Zivilisationserkrankungen entsteht, sind hier neben dem gesundheitlichen Nutzen für die Bevölkerung auch deutliche finanzielle Vorteile erzielbar. Das bedeutet jedoch keinesfalls gießkannenartig über die österreichische Bevölkerung verteilte kostentreibende Untersuchungen sondern ein fachlich fundiertes Anreizsystem für eigene Bemühungen um die physische und psychische Gesundheit. Dazu gehören gute medizinische Werte, die man sich erarbeiten kann wie z.B. Fitness, das Vermeiden von Übergewicht, die Erhaltung der Zahngesundheit sowie weitere Eigeninitiativen im alternativen Heilbereich, die helfen würden das öffentliche Gesundheitssystem zu entlasten.

 

 

Mangelnde Transparenz bei der Schweinegrippe-Informationskampagne

Einerseits beschränkte sich die von Bundesminister Stöger groß angekündigte „Informationskampagne“ zu Schulbeginn lediglich auf ein paar teure Plakate in Schulen. Andererseits ist eine sinnvolle Aufklärung der österreichischen Bevölkerung über das tatsächliche Gefahrenpotential der Schweinegrippe wie es die parlamentarische Anfragebeantwortung aus seinem eigenen Haus beweist definitiv unterblieben. Im Gegenteil! Horrorzahlen über die potentielle Gefährlichkeit und Letalität von Gripperkrankungen, die mit der Fachmeinung des  Gesundheitsministeriums nicht übereinstimmen werden nicht dementiert sondern offensichtlich geduldet!

Trotz berechtigter Hinweise seitens Fachexperten, dass die „Schweinegrippe“ für den Normalverbraucher eine Grippe wie jede andere darstellt, ja sogar im Vergleich zur jährlich regelmäßig auftretenden herbst- und winterlichen Grippewelle eine äußerst milde Verlaufsvariante zeigt, wurden mit der Pharmaindustrie Verträge zum Ankauf von Impfstoffen in Höhe von 16 Millionen Euro abgeschlossen.

 

 

Fehlende Lösungskompetenz bei der Strukturreform der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES)

Es ist so weit – die in den Ruin manövrierte Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit refundiert die Gehälter der Beamten nicht mehr an das Ministerium und holt sich so aus den direkten Töpfen der Steuerzahler die Mittel um weiter existieren zu können ohne den Gang zum Handelsgericht antreten zu müssen.


Der Bereich Pharm-Med verabschiedet sich in Bälde in eine eigene Firma und die Landwirtschaft plant den Ausstieg.  Die Geschäftsführung wiederum benötigt inzwischen gegenüber ihren Kunden Betätigungen vom Handelsgericht dass gegen die AGES kein Konkursverfahren vorliegt.

Den für 60% der AGES zuständige Ministere Stöger erschüttern nicht einmal die Auswirkungen die solche Zustände auf die fachliche Zusammenarbeit in der AGES haben wie der katastrophale Listerien Skandal.

 

 

Vollkommenes Versagen bei dem lebensmittelbedingten Listeria-Monozytogenes Ausbruch mit dem Tod von bisher 6 Menschen.

Noch nie in der Geschichte der zweiten Republik war der Zusammenhang zwischen der politischen Unfähigkeit und dem politischen Versagen bis hin zum Leid der Betroffenen so offensichtlich wie bei Bundesminister Stöger. Im Zusammenhang mit einem lebensmittelbedingten Krankheitsausbruch, hervorgerufen durch Listeria monozytogenes SG 1/20a in einem Käse der Steirischen Erzeugerfirma Prolactal war der Minister nicht in der Lage, das gesetzlich erforderliche Risikomanagement im Sinne der österreichischen Bevölkerung umzusetzen.

Bereits am 14. August 2009 sind den gemäß Zoonosegesetz zuständigen Einrichtungen im Gesundheitsministerium die entsprechenden Daten der AGES vorgelegen, wonach mehr als zwei Personen im Juni und Juli an ein und demselben Bakterienstamm erkrankt waren. 

Ab diesem Zeitpunkt bis zum Bekanntwerden des Skandals am 23. Jänner dieses Jahres in Form einer Rückrufaktion eines Zwischenhändlers hat zwischen den zuständigen Personen im Verantwortungsbereich des Gesundheitsministeriums keine effektive Risikobewertung und kein ausreichendes Risikomanagement stattge­funden.

Der Gesundheitsminister hätte alle Bundesländer über die mittelbare Bundesverwaltung auffordern müssen, sofort Schwerpunktkontrollen für Lebensmittel, in denen Listerien oft vorkommen, durchzuführen.

Er hätte sicherstellen müssen, dass diese Proben im Bereich Lebensmitteluntersuchung der AGES vorrangig untersucht werden.

Er hätte über seine Aufsichtsorgane im Haus, den Eigentümervertreter der AGES, und seine Aufsichtsräte sicherstellen müssen, dass die internen Kommunikationsstrukturen in der AGES zum Wohle der österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten reibungslos verlaufen.

Da auch die Bestätigung des ersten Todesfalles im Oktober des Vorjahres mit dem Listerienstamm Listera monocytogenes SG 1 /20a im Referenzlabor des Gesundheitsministers erfolgt ist, hätte spätestens zu diesem Zeitpunkt eine ordentliche Information der Bevölkerung durch das Gesundheitsministerium erfolgen müssen und aus fachlicher Sicht auch jederzeit erfolgen können, aber nichts ist geschehen!

Spätestens am 15. Jänner dieses Jahres war der Zusammenhang zwischen den Erkrankungen und den Todesfällen dann für jedermann im fachzuständigen Gesundheitsministerium zu erkennen. Anstatt die österreichische Bevölkerung zu warnen und die betroffenen Lebensmittel auf Ministerweisung aus den Regalen räumen zu lassen, hat es der zuständige Gesundheitsminister Alois Stöger jedoch vorgezogen, der Firma das Krisenmanagement zu  überlassen.

Selbst über das Ministerium und die Lebensmittelbehörden vor Ort direkt tätig zu werden, hat er offensichtlich nicht einmal in Erwägung gezogen.

Am 16. Februar erklärt Minister Stöger vor dem Ministerrat, dass er selbst erst gerade von dem Listerienskandal erfahren habe, dass jedoch von Seiten des Ministeriums gewarnt und alles in die Wege geleitet wurde. Wann und wie diese Information erfolgte, vermochte der Minister auf Nachfrage von Reportern aber nicht zu konkretisieren - denn diese ist nachweislich niemals erfolgt. Bis zum heutigen Tag erfolgte weder eine offizielle Information der Bevölkerung noch ist auf der Homepage des Ministeriums eine solche abrufbar.

Nur vermutet werden kann, ob die Ursache darin liegt, dass Bundesminister Stöger und die ihm unterstellten Behörden in keiner Weise im Griff hat oder ob er im Interesse der ÖVP-dominierten Lebensmittelindustrie nicht eingeschritten ist und damit die Interessen der Konsumenten verraten und ihr Leben mutwillig gefährdet hat. Wie sich mittlerweile herausgestellt hat, handelt es sich beim angeblichen „Hartberger Bauernquargel“ um ein Produkt aus holländischer Milch und deutschem Topfen. Dies bestätigt, dass Herkunftsangaben gerade im Lebensmittelbereich grob irreführend sein können.

14 Monate nach seinem Amtsantritt als Bundesminister für Gesundheit hat Alois Stöger diplomé somit eindeutig unter Beweis gestellt, dass er den ihm gestellten Aufgaben - der Führung des Gesundheitsressorts und der Umsetzung von nachhaltigen Strukturreformen im Österreichischen Gesundheitssystem - nicht gewachsen ist und deshalb als Bundesminister versagt hat.

 

Aufgrund seiner Inkompetenz hat sich Bundesminister Stöger endgültig verzichtbar gemacht, weshalb ihm auch vom Nationalrat das Vertrauen entzogen werden sollte.

 

 

 

„Land der zukunftsarmen Bildungspolitik – Heimat, bist du dummer SöhnInnen?“

 

Stillstand und Untätigkeit dieser Bundesregierung macht selbstverständlich auch vor der Bildungspolitik nicht halt.

 

PISA und PIRLS – Geschafft! Wir sind endlich unterdurchschnittlich.

Das Leistungsniveau der Schülerinnen und Schüler in Österreich sinkt dramatisch, wie die Ergebnisse der PISA-Studie aus 2006 eindrucksvoll belegen:

„(…)Das sind Schüler/innen, die zum Beispiel erhebliche Probleme haben, naturwissenschaftliche Fakten von persönlichen Meinungen zu unterscheiden. In Österreich gibt es in Naturwissenschaft 16% solcher Risikoschüler/innen) jede/r sechste österreichische Schüler/in zeigt gegen Ende der Pflichtschulzeit große Mängel im naturwissenschaftlichen Wissen. Im Vergleich zu Finnland (4%) weist Österreich rund viermal so viele Risikoschüler/innen auf.“

„Österreichs Volksschüler/innen im Vergleich mittelmäßig – PIRLS-Studie aus 2006 zeigt sehr ähnliche Ergebnisse wie PISA. (…) Österreich weist mit 16% Risikoschülerinnen und Risikoschülern ähnliche Werte auf wie Taiwan, und ist geringfügig besser als die USA oder Bulgarien (je 18%). 16% Risikoschüler/innen in Österreich bedeuten jährlich rd. 14.000 Zehnjährige, die die Volksschule mit ernsthaften Problemen beim Leseverständnis verlassen.

 

Das österreichische Schulsystem braucht eine grundlegende Reform, die mit dem derzeit parteipolitisch besetzten Bildungsbereich gründlich aufräumt. Überspitzt formuliert könnte man sagen, die letzte echte umfassende Bildungsreform erfolgte mit der flächendeckenden Einführung der Elementarschule unter dem aufgeklärten Absolutisten Joseph II. Im Gegensatz dazu wurden und werden heute in erster Linie die Möglichkeiten zur Ausnutzung parteipolitischer, länderspezifischer und ideologischer Partikularinteressen weiterentwickelt.

Der engagierte Unterricht wird als lästiges Zugeständnis an die eigentliche Aufgabenstellung der Institution Schule an den Rand gedrängt. Berufliches Engagement hat sich für couragierte Lehrerinnen und Lehrer leider als perfide Falle entpuppt, denn gefragt wird nicht nach der Verpflichtung gegenüber den Schülern, sondern wie weit An- und Einbindung in die dominierenden Strukturen bewältigt werden können. Der Druck auf die heutige Lehrerschaft, die aller methodisch und pädagogisch effektiven Möglichkeiten beraubt wurde, ist ein unvergleichlich größerer als etwa noch vor 30, 40 Jahren. Das bestehende System fördert die parteipolitische Vereinnahmung der Schulen aufgrund von Strukturen, die vor Doppelgleisigkeiten und Kompetenzzersplitterungen nur so strotzen.

Die Verantwortlichen wissen um die strukturellen Probleme. Die parteipolitischen und gewerkschaftlich organisierten Reflexe, die nach jeder politisch nicht abgestimmten Äußerung durch die Medien zucken, zeigen nur allzu deutlich auf, wie gut der Selbsterhaltungstrieb dieser Institutionen funktioniert und dienen in erster Linie der Einmauerung des Status Quo. Die rasant fortschreitende Realität stellt die Verantwortlichen vor eine Reihe von Problemen, zu deren Lösung sie bisher wenig bis gar nichts beitrugen bzw. beitragen konnten, dies nicht zuletzt aufgrund überkommener ideologischer Vorgaben.#

 

 

Gescheiterte sprachliche und soziokulturelle Integration!

Die Beherrschung von Sprache ist eine zentrale Kompetenz. Sie ist die Voraussetzung für gelungene Integration, für einen positiven Schulabschluss und für adäquate Chancen am Arbeitsmarkt. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit nicht deutscher Muttersprache lag im Schuljahr 2007/08 österreichweit in den Volksschulen bei rd. 21,3%, für die Hauptschulen bei 19,6%, für die Sonderschulen bei 27,2% und für die polytechnischen Schulen bei 20,6%, wie aus einer entsprechenden Anfragebeantwortung der Unterrichtsministerin (19.3.2009/XXIV.GP NR. 724/AB) hervorgeht. Bei genauer Betrachtung der verschiedenen Schultypen zeichnen sich klare Segregationstendenzen im Bildungsbereich ab. Im Pflichtschulbereich ist der Anteil der Schüler/innen mit nichtdeutscher Muttersprache gegenüber dem Bereich der höheren Schulen deutlich überrepräsentiert. Besonders in den Ballungsräumen tritt dieser Umstand deutlich hervor. So lag der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit nicht deutscher Muttersprache im Schuljahr 2008/09 in den Wiener Volks- bzw. Hauptschulen bei rd. 49% bzw. 59%, wobei auch der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit ausländischer Staatsbürgerschaft in diesen zwei Schultypen besonders hoch ist (rd. 21% bzw. rd. 31%). In den Wiener Sonderschulen und Sonderschulklassen lag der Anteil der Schüler/innen mit nicht deutscher Muttersprache bei 49%. Die Korrelation von niedriger Schulbildung mit mangelhaften bis nicht ausreichenden Kenntnissen der Unterrichtssprache Deutsch liegt bei Schüler/innen mit Migrationshintergrund klar auf der Hand.


„Bologna, Quoten und Hochschuldialog – wie die Regierung den Hahn abdreht und sich einen ordentlichen Karl macht“

 

An Bekenntnissen, Forderungen und leeren Worthülsen durch die zuständigen Bundesminister in Bezug auf den Wissenschaftsbereich mangelt es nicht, wie nachstehende Zitate belegen:

„Für den Universitäts- und Hochschulbereich müssten nun mehr Mittel bereitgestellt werden, und richtig eingesetzt werden" (BM Schmied)

„Auch wenn die Forderung ständig erhoben wird, es müsse mehr Geld an die Unis gehen, ist noch kein breiter Konsens da, wo und wie dieses mehr Geld einzusetzen ist.“ (ehm. BM Hahn)

"Ich sage: Ja, die Universität braucht Regelungen, alles andere ist völlig unrealistisch." (BK Faymann)

„Weiters sprach sich Schmied für qualitative Zugangsregelungen statt quantitativer Zugangsbeschränkungen aus: "Unfaire Knockoutprüfungen müssen der Vergangenheit angehören." (BM Schmied im OTS)

„Das Bekenntnis zu qualitativen Zugangsregelungen, das Unterrichtsministerin Schmied und SPÖ-Wissenschaftssprecherin Kuntzl heute abgegeben haben, ist absolut zu begrüßen.“ (BM Karl, ÖVP)

„Noch einmal: Zugangsregelungen sind keine Zugangsbeschränkungen! Bundeskanzler Werner Faymann hat heute im Ministerrat nochmals bekräftigt, dass Zugangsbeschränkungen für die SPÖ nicht in Frage kommen. Daher lehnt es die SPÖ entschieden ab, dass junge Menschen durch Zugangsbeschränkungen oder Studiengebühren von den Universitäten ferngehalten werden.“ (SPÖ-Wissenschaftssprecherin Kuntzl)

„Die größten Baustellen sind derzeit in der Umsetzung des Bologna-Modells - wobei ich das Bologna-Modell selbst begrüße.“ (BM Karl, ÖVP)

„Ich stehe dazu, dass ich Studiengebühren für sinnvoll halte.“ (BM Karl, ÖVP)

„Ich bin auch für Zugangsregelungen, wobei die Möglichkeiten dafür sehr vielfältig sind.“ (BM Karl, ÖVP)

 

Diesen Aussagen folgten jedoch – wie zu erwarten – keine Taten:

 

 

Inakzeptable Zustände im Bereich der Lehre

In vielen Studienrichtungen sind die Studienbedingungen im höchsten Maße unzureichend und verunmöglichen bzw. erschweren auch für leistungswillige Studierende einen den Studienplänen entsprechenden Studienfortschritt. Die Verhältniszahlen Lehrende – Studierende sind in einigen Studienrichtungen unvertretbar. Die Ausstattung der Universitäten sowie der bauliche Zustand vieler Institute sind im höchsten Maße unzureichend.

 

 

Studiengebühren bleiben abgeschafft.

Mit der Einführung der Studiengebühren im Wintersemester 2001/2002 ergab sich ein signifikanter Rückgang der Studierendenzahl. Studierten 2000/01 noch rund 228.000 Personen in Österreich, so ging die Zahl im Wintersemester 2001/02 um 20% auf rund 183.000 zurück. Nach der mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und Grünen im September 2008 erfolgten Abschaffung der Studiengebühren erreichte die Zahl der Studierenden laut Statistik Austria mit 292.145 Personen im Wintersemester 2008/09 einen neuen Höchststand. Gegenüber dem Stand von 2001/02 bedeutet dies eine Steigerung von rund 60%. Im gleichen Zeitraum ist der Zahl der ausländischen Studierenden von 27.281 auf 60.216 angestiegen, was eine Steigerung von 120% bedeutet.

 

 

Überforderte Studenten

Die Erwartungshaltung der Studierenden ist, was die Absolvierung ihres Studiums in der vorgesehen Mindestdauer betrifft, überwiegend pessimistisch. Nur rund 47% glauben daran, ihr Studium in der Mindestdauer absolvieren zu können. Bemerkenswert auch die Erhebung gesundheitlicher und psychischer Beschwerden der Studenten. Nur ein Drittel aller Studierenden gibt an, keine stressbedingten gesundheitlichen Beschwerden zu haben.

 

 

Eine der OECD-weit niedrigsten Abschlussquoten

Österreich liegt nach Angaben des OECD – Bericht 2009 bei den Abschlussquoten im tertiären Bereich an drittvorletzter Stelle. Hinter Österreich mit seiner Abschlussquote von rund 20% liegen nur noch Slowenien und Griechenland. Der OECD-Durchschnitt liegt bei einer 40%igen Abschlussquote. An der Spitze liegen Island, Australien, Polen und Finnland mit einer Quote von 60% bzw. 50%.

 

 

 

Das Justizsystem am Rande des Supergaus

 

Der vielfach propagierte Rechtstaat scheint in Gefahr zu sein, wenn bereits die Richterinnen und Richter einen Streik als letzten Ausweg sehen. Hier wird die falsche Prioritätensetzung der Bundesregierung deutlich, indem letztlich das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat fahrlässig „zerspart“ wird, nur um in anderen Bereichen die bestehende Vetternwirtschaft und das Proporzsystem zu schützen, anstatt endlich die verkrusteten Strukturen durch eine entschiedene Verwaltungs- und Strukturreform aufzubrechen. Die Bundesregierung scheint zu vergessen, dass eine funktionierende Justiz als Wesensmerkmal eines funktionierenden Rechtsstaates bzw. einer Demokratie einzustufen ist, dessen Gefährdung zu keinem Preis gerechtfertigt werden kann. Denn die Gewährleistung der Erlangung der den Bürgerinnen und Bürger zustehenden Rechte stellt sicher, dass ein geordnetes Zusammenleben möglich ist.

Trotzdem begegnete man den mehrfachen Ansuchen der Richtervereinigung seitens des Bundeskanzlers und seitens des Vizekanzlers mit Nichtbeachtung bzw. leugnet sogar die Ansuchen. Die Forderungen nach über 230 fehlenden Richterinnen und Richtern sowie nach 200 benötigten Kanzleikräften wurden damit gänzlich ignoriert. Letztlich bleibt es bei Mitleidsbekundungen der Justizministerin, die jedoch zur Lösung der Problematik nicht weiterhelfen. Insgesamt bleibt absolute Hilflosigkeit der zuständigen Justizministerin zu konstatieren, die dem Amt nicht zuträglich ist. Noch erschreckender wirkt dies vor dem Hintergrund, dass sie als Richterin die Lage selbst bestens einschätzen kann, jedoch keinen Handlungsbedarf gesehen und dem drohenden Supergau des Justizsystems nicht entgegengewirkt hat.


Versäumnisse der Innenministerin oder wie man Probleme mit 90 %iger Sicherheit nicht löst!

 

Eberau: Chronologie des Missmanagements

Das Chaos von Eberau verdeutlicht mit erschreckender Klarheit massive Unzulänglichkeiten der Bundesministerin. Zunächst wird die Führungsschwäche der Bundesministerin deutlich, da die Geschehnisse den Schluss zwingend erscheinen lassen, dass sie sich weder mit ihrem Koalitionspartner noch mit ihren eigenen Parteifreunden einig ist bzw. nicht ein Mindestmaß an Autorität genießt. Zudem zeigte sich die fehlende Bürgernähe der Ministerin, indem sie der Meinung der Bürgerinnen und Bürger nur widerwillig Tribut zollte und wochenlang zum Ausdruck brachte, einen entsprechenden Volksentscheid nicht akzeptieren zu wollen. Ganz generell ist aber die von der Bundesministerin in diesem Zusammenhang gewählte Vorgangsweise und Methodik, mittels „Strohmann“ bzw. hinter dem Rücken der Betroffenen Verhandlungen zu führen, strikt abzulehnen.

 

 

10 Monate Arbeitszeit fahrlässig, wenn nicht sogar bedingt vorsätzlich verschwendet - 10 Monate Beweis für koalitionäre Uneinigkeit

Der Ablauf der Ereignisse spricht für sich!

Schon im Juni 2009 startete Innenministerin Maria Fekter ihre Bemühungen in Form einer öffentlichen Ausschreibung für die im Regierungsprogramm angekündigte „Erstaufnahmestelle Süd“. Schon im Juli 2009 erfolgte ein Kurswechsel hin zu völligem Stillschweigen, nachdem die Gemeinderäte  der Kärntner Orte Neuhaus und Bad Eisenkappel die Umsetzung verhinderten, und somit der erste Tiefschlag erfolgte. Der nächste Schlag folgte im Oktober 2009, indem SPÖ und ÖVP im Burgenland eine 2010 in Kraft tretende Novelle zum Raumordnungsgesetz beschlossen, mit der ein Erstaufnahmezentrum im Bundesland nur mit Zustimmung des Landes möglich ist. Dessen ungeachtet präsentierte die Bundesministerin am 19.12.2009 die südburgenländische Gemeinde Eberau als Standort für ein Erstaufnahmezentrum, wobei die nächsten Tiefschläge prompt folgten. So kündigte Fekters Parteikollege, der Eberauer Bürgermeister Walter Strobl, bereits zwei Tage später aufgrund des anhaltenden Widerstandes eine verbindliche Befragung seiner Bürger an. Nur einen Tag später hob die Bezirkshauptmannschaft Güssing auf Weisung von SPÖ-Landeshauptmann Hans Niessl den Baubescheid für das Erstaufnahmezentrum auf. Zudem lehnte der Gemeinderat von Eberau am 31.12.2009 einstimmig die Errichtung der  Erstaufnahmestelle ab.

Auch im neuen Jahr setzte sich die Verlustserie der Bundesministerin fort. So stärkte Bundeskanzler Werner Faymann am 8.1.2010 im Rahmen der Präsidiumsklausur der Sozialdemokraten Landeshauptmann Niessl den Rücken und forderte vom Koalitionspartner ÖVP, das Ergebnis der Referenden als verbindlich zu akzeptieren. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang insbesondere, dass Vizekanzler Josef Pröll (ÖVP) zuvor anführte, solche Materien eigneten sich nicht für Volksbefragungen. Einen mutigen  Vorstoß wagte stieß die Bundesministerin am 10. 01. 2010 mit dem Vorschlag, die Asylwerber im Erstaufnahmeverfahren etwa einen Monat hinter verschlossenen Türen zu halten, was umgehend durch die SPÖ zurückgewiesen wurde. Unverdrossen startete die Ministerin am nächsten Tag gemeinsam mit Verteidigungsminister Norbert Darabos einen neuen Versuch, um einen neuen Standort zu finden, der - kaum überraschend - erfolglos endete.

Die Manifestation der Niederlage nahm am 17.02.2010 ihren Lauf, indem die Burgenländische Landesregierung die Rückwidmung des Grundstücks für das geplante Erstaufnahmezentrum veranlasste. Im Übrigen wandte sich das SPÖ-Parteipräsidium gegen eine allgemeine Aufenthaltspflicht und damit gegen den Vorstoß der Ministerin.

Am folgenden Tag beginnt sogleich der Rückzug der Ministerin, indem sie den Eberauern in einem Brief zusagt, ein "Nein" bei der Volksbefragung zu akzeptieren.

Wie erwartet stimmten die Befragten am 21.02.2010 mit großer Mehrheit (90,1%) gegen den Bau des Erstaufnahmezentrums, womit die Manifestation der Niederlage der Bundesministerin amtlich ist.

Nach dieser deutlichen Antwort aus der Bevölkerung setzt die Regierung nun auf Abwarten, indem zunächst die Entwicklung der Asylwerberzahlen beobachtet werden soll. Erst dann solle über die Erforderlichkeit eines weiteren Asylzentrums entschieden werden. Finanzminister Pröll stufte im Weiteren die Frage der "Anwesenheitspflicht" während der Erstaufnahme als wichtig ein. Bundeskanzler Faymann folgerte aus dem Abstimmungsergebnis den Beweis dafür, dass  "die richtige Vorgangsweise gemeinsam heißt" und führte explizit weiter aus: "Man bindet übrigens auch den Koalitionspartner ein, man informiert ihn nicht am Abend vorher."

In Betracht dieses Ablaufes drängt sich die Frage auf, ob ein derart ruderloses Vorgehen einer Ministerin würdig ist, und ob sie dadurch nicht ihre notwendige Akzeptanz verloren hat, die ein derart verantwortungsvolles Amt erfordert.

Aus Sicht der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler drängt sich zudem die Frage auf, wie viele Kosten durch die verschwendeten Arbeitsstunden entstanden sind.

 

Die Debatte über mögliche Standorte verdrängt aber die eigentlichen Probleme aus der öffentlichen Wahrnehmung: Die Länge der Asylverfahren wird schon seit geraumer Zeit kritisiert bzw. ist schon lange bekannt. Aber auch in diesem Bereich sah man seitens der Bundesregierung scheinbar nicht die Erforderlichkeit, ausreichend zu reagieren. Hier erschreckt die Kurzsichtigkeit, da durch sparsames Vorgehen in diesem Bereich zwar Sparsamkeit kurzfristig proklamiert werden kann, andererseits aber die Erforderlichkeit von Erstaufnahmezentren wächst, deren Errichtung - vorausgesetzt, die Ministerin kann sich durchsetzen - die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler viel stärker belastet.

 

Am Assistenzeinsatz wird weiterhin festgehalten, obwohl dieser Einsatz mittlerweile vollends zur Placeboaktion verkommen ist und rechtlich bereits in einem „Dunkelgrau-Bereich“ stattfindet. Selbst der Koalitionspartner ÖVP kann dem Einsatz nicht mehr viel abgewinnen, da die Kosten in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Erfolgen stehen.

Im Jahr 2009 konnte durch die im Assistenzeinsatz stehenden Soldaten kein einziger Schlepper angehalten werden. Insgesamt wurden 2009 nur mehr neun illegal aufhältige Personen durch Meldungen des Bundesheeres aufgegriffen.

Für diese „Erfolgsquote“ können die Soldaten allerdings ganze zwei Monate nicht ordnungsgemäß ausgebildet werden – es bleiben lediglich vier Monate für die eigentliche Ausbildung zur Feldverwendungsfähigkeit. Die Feldverwendungsfähigkeit ist jedoch die Grundlage für die Erfüllung der Hauptaufgabe des österreichischen Bundesheeres: die militärische Landesverteidigung.

 

 

Kriminalität wächst an / Regierung schaut zu!

Nach der Kriminalitätsstatistik des Bundesministeriums für Inneres wurden im Jahre 2008 572.695 Fälle angezeigt, wohingegen im Jahre 2009 591.597 Fälle zur Anzeige gebracht wurden. Dies bedeutet, dass 2009 gegenüber 2008 18.902 Fälle mehr angezeigt wurden.


Einbruchsdiebstähle steigen stark an!

Insbesondere die Zahl der Einbruchsdiebstähle in Wohnungen und Wohnhäuser ist enorm gestiegen. Bei den Einbrüchen in Wohnungen wurden im Jahr 2008 11.553 und im Jahr 2009 12.259 angezeigt, was einer Zunahme von rund 6,3 % entspricht. Noch schlimmer war die Entwicklung im Bereich der Einfamilienhäuser. Bei den Einfamilienhäusern steigerte sich die Zahl der angezeigten Fälle von 5.627 im Jahr 2008 auf 7.459 im Vorjahr. Dies entspricht in diesem Bereich einer Steigerung von nicht weniger als 33 %.

 

Extreme Zunahme der Kriminalität in Wien!

Die höchste Steigerung an angezeigten Fällen gerichtlich strafbarer Handlungen war in Wien zu verzeichnen, wo von 2008 auf 2009 eine Zunahme von über 7 % registiert wurde. 2009 wurden in der Bundeshauptstadt um 42 Prozent mehr Kfz gestohlen als 2008.

In Wien nahmen die Wohnhauseinbrüche um 56 Prozent zu, jene in Wohnungen um rund elf Prozent. Weniger als ein Drittel aller angezeigten Fälle wurden geklärt. Insoweit stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung ihren eigenen Zahlen nicht vertraut oder ob sie diese einfach ignoriert, um den Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit vorzugaukeln.

 

 

BM Darabos: „Ich bin erst drei Jahre Minister – das Bundesheer besteht seit 1955“

 

In drei Jahren sollte man die Hauptaufgabe des österreichischen Bundesheeres – die militärische Landesverteidigung – wenn schon nicht verstanden, so zumindest erkannt haben!

Seit drei Jahren wird von Bundesminister Darabos jetzt schon der Eindruck vermittelt, die Aufgabe das Heer zu leiten, sei eine lästige Nebenbeschäftigung.

„Die Umsetzung der Bundesheerreform ist tot.“ Diese Aussage entstammt nicht etwa dem Munde eines Oppositionspolitikers sondern der Generalität des österreichischen Bundesheeres. Kein Wunder, ist doch dem Entwurf des Evaluierungsbeirates der Bundesheerreformkommission zu entnehmen, dass von 120 Empfehlungen 44 nur zum Teil und 12 gar nicht umgesetzt werden konnten. Die Bundesheerreformkommission ging allerdings von einem finanziellen Minimalerfordernis von 1 Prozent des BIP für die Umsetzung aus. Davon ist Österreich nach wie vor weit entfernt.

BM Darabos in einer APA-Meldung am 24. Oktober 2009: „Verteidigungsminister Norbert Darabos (S) hat am Samstag eine Verzögerung bei der Umsetzung der Bundesheer-Reform angekündigt. Im Ö1-"Journal zu Gast" sagte Darabos, dass sich die Realisierung aufgrund der Budgetprobleme nicht wie ursprünglich geplant bis 2010 ausgehen werde, er gehe davon aus, dass die Reform bis 2015 umgesetzt werden könne.“

 

 

Dafür haben drei Jahre gereicht!

Mittlerweile werden mehr als 50 Prozent der Rekruten als Systemerhalter eingesetzt. Einerseits führt das systembedingt zu einer geringeren Intensität der Ausbildung und andererseits ist der Anreiz für einen „Systemerhalter“, sich für eine Milizlaufbahn zu entscheiden, enden wollend! Dadurch sinkt die Zahl der Milizsoldaten ständig weiter ab. Weiters finden seit nahezu fünf Jahren keine Volltruppenübungen mehr statt.


Diese sind für voll einsatzbereite Kampfsoldaten aber Voraussetzung – Übung ist für jede Einsatzorganisation (Feuerwehr, Rettung, Polizei, Zivilschutz, usw.) notwendig!

 

 

Dafür haben drei Jahre gereicht!

Immer wieder werden die immensen Kosten für den Abfangjäger der neuesten Generation ins Treffen geführt. Die Ersatzteile werden angeblich nicht oder mit Verzögerung geliefert. Das führt dann dazu, dass man aus am Boden befindlichen Flugzeugen Ersatzteile ausbaut, um sie in die restlichen – noch für den Einsatz vorgesehenen – Flugzeuge einbauen kann. Alles in allem ist dieser immer wieder als „Teurofighter“ bezeichnete Flieger für Österreich unbrauchbar und viel zu teuer. So will es uns der Bundesminister zumindest immer weismachen.

Allein die Wirklichkeit sieht anders aus:

Natürlich bekommt man moderne Abfangjäger nicht geschenkt! Nur wie haben denn die Alternativen ausgesehen? Die einzig realistische Alternative war der SAAB Gripen. Der war um sage und schreibe 3,4 Prozent billiger als der Eurofighter. Das sind zwar knapp 70 Mio Euro, die hätten das Bundesheer aber in seiner Gesamtheit aber auch nicht nachhaltig vorangebracht.

Nach dem ursprünglichen Vertrag hätte Österreich 18 Eurofighter der weit moderneren und ausbaufähigen Tranche 2 bekommen sollen. Dank Bundesminister Darabos und seinem „genialen“ Vergleich hat Österreich dann aber nur 15 Flugzeuge bekommen, und zwar der ersten und nicht ausbaufähigen Tranche 1 und darüber hinaus noch ein paar gebrauchte Flieger der deutschen Bundeswehr. Weiters wurden durch diesen Vergleich auch die Ersatzteillieferungsverträge mit der Erzeugerfirma eingespart – logisch, denn für die alten Flugzeuge kann man einige neuere Ersatzteile nicht verwenden. Dass Österreich jetzt im Gegensatz zum ursprünglichen Plan ältere und gebrauchte Flieger ohne Ersatzteile hat und davon auch nur 15 Stück liegt einzig und allein in der Verantwortung von Bundesminister Darabos. Echte Einsparungen wurden mit diesen Nachverhandlungen zudem nicht erzielt.    

Grundsätzlich wurde die Abfangjägernachbeschaffung für die uralten Draken bereits in den 90iger Jahren beschlossen und Österreich hätte weder den Gripen noch ein anderes Flugzeug geschenkt bekommen! Die prekäre Ersatzteillage ist hauptsächlich auf den sinnlosen Reduzierungsvertrag von Darabos zurückzuführen.

Die steigenden Kosten im Betrieb sind auch Ergebnis der Stückzahlreduzierung, da damit die Anzahl der Flugstunden für die einzelnen Flieger und damit der Wartungsintervall- und Aufwand steigt. Die seitens des Verteidigungsministers in Zusammenhang mit der Vertragsänderung ins Treffen geführten vermeintlichen Einsparungen erweisen sich demnach nunmehr als Bumerang!

 

 

Dafür haben drei Jahre gereicht!

Der Zustand der Kasernen ist ausnahmsweise nicht dem Konto des amtierenden Bundesministers zuzuschreiben. Sehr wohl aber die Milchmädchenrechnung, dass die Erlöse der zum Verkauf anstehenden Heeresimmobilien bis zu einer Milliarde Euro ausmachen könnten und danach dem Budget des Ressorts zugeschlagen werden und deswegen kein besonderes Verhandlungsgeschick bei den Budgetberatungen erforderlich war! Die großen Erlöse aus diesen Verkäufen lassen bis heute auf sich warten. Diese Fehleinschätzung hat ebenfalls nicht unwesentlich zur prekären Situation des Bundesheeres und damit der Verteidigungsfähigkeit Österreichs geführt.

BM Darabos in der 23. NR Sitzung zum Budget:


 „….ein Budget für das österreichische Bundesheer bereitzustellen, das den Heraus­forderungen der Landesverteidigung, des Katastrophenschutzes und des Aus­lands­einsatzes gerecht wird. Und ich meine, dass dieses Budget, das ich ausver­handeln konnte, diesen drei Prämissen gerecht wird. …..

…….Es ist ein Budget mit Augenmaß, das mit dem Generalstab und mit dem Finanzminister verhandelt wurde, und dieses Budget mit Augenmaß ist in der aktuellen Lage aus meiner Sicht vertretbar.

Wir können mit diesem Budgetkompromiss die Aufträge erfüllen, wir können aber auch neue Pläne in Angriff nehmen.“

Pläne für die notwendige Nachbeschaffung der am absoluten Ende ihrer Nutzungsdauer stehenden SAAB 105 sind es nicht, denn die wird es laut Bundesminister Darabos nicht geben – aus Budgetgründen.

Pläne für die Aufstockung der Black-Hawk Hubschrauber von derzeit 9 auf 12 Stück dürften es auch nicht sein, da dies ebenfalls von BM Darabos abgelehnt wird.

Pläne zur Ermöglichung von Volltruppenübungen, um die Fähigkeiten der Soldaten im aktiven wie im Milizbereich zu verbessern und zu vertiefen, dürften es nicht sein, denn die finden seit fünf Jahren nicht mehr statt.

 

Dafür haben drei Jahre gereicht!

 

Es gilt, die Zukunft zu gestalten, statt nur Probleme und die Krise zu verwalten!

 

Aus gegebenem Anlass stellen daher die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundeskanzler folgende

 

 

 

Dringliche Anfrage

 

 

1.            Wieviele und welche der im Regierungsprogramm angekündigten

a.            61 Evaluierungen sind schon durchgeführt?

b.            17 Programme, Konzepte und Berichte liegen schon vor?

c.            19 Arbeitsgruppen, Kommissionen, Expertengruppen, Veranstaltungsreihen

                                      i.                  sind schon eingerichtet bzw. haben schon stattgefunden

                                    ii.                  sind schon abgeschlossen und

                                  iii.                  hatten schon ein dem Nationalrat übermitteltes oder veröffentlichtes Ergebnis?

d.            34 Prüfungen hatten schon ein veröffentlichtes Ergebnis?

2.            Bei wievielen der  im Regierungsprogramm  mit einem Sternchen versehenen  82 Maßnahmen, die unter Budgetvorbehalt stehen, wurde über die Finanzierung bis jetzt schon positiv entschieden und wieviele davon sind wiederum schon umgesetzt?

3.            Wann wird die Bundesregierung Struktur- und Verwaltungsreformen umsetzen, die eine ausgabenseitige Budgetsanierung ohne Einschnitte in den Leistungen ermöglichen? Warum wird die absehbare finanzielle Zwangslage der Gemeinden und Länder nicht für eine umfassende Struktur- und Verwaltungsreform genutzt?


4.            Können Sie zusichern, dass die Mehrkosten durch die Krise jedenfalls bis 2013 vollständig bezahlt, kommende Gesetzgebungsperioden und Generationen damit nicht mehr belastet sein werden, und der Stabilitätspakt von Österreich zumindest 2013 wieder eingehalten wird? Wenn nein, warum wollen Sie diese Hausaufgaben der österreichischen Bundesregierung nicht erledigen?

5.            Wird die Bundesregierung ihrer verfassungsmäßigen Pflicht zur Vorlage eines Bundesvoranschlagsentwurfs bis 10 Wochen vor Jahresende trotz der Landtagswahlen im Herbst termingerecht nachkommen? Wenn nein, wie begründen Sie dies gerade in einer Krise, die prompte Maßnahmen erfordert?

6.            Wird die Bundesregierung den Empfehlungen des Europäischen Rates nachkommen, in denen gefordert wird, dass bis zum 02.06.2010 Konsolidierungsstrategien zu nennen sind, wobei „in gewissen Grad in die Einzelheiten gegangen werden sollte“? Werden Sie im Rahmen dessen detaillliertere Informationen als im Bundesfinanzrahmengesetz weitergeben?

7.            Welches Verhältnis zwischen ausgabenseitigen und einnahmenseitigen Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Erstellung eines stabilitätspaktkonformen Budgets?

8.            Können Sie für die Erstellung der Budgets 2011 bis 2013 Mehrbelastungen der Steuer- und Beitragszahler im Bereich

a.      der Reduktion von Steuerbegünstigungen,

b.      der Abgaben auf Grundeigentum,

c.      der Besteuerung von Erbschaften,

d.      der Abgaben auf Vermögenszuwächse,

e.      der Besteuerung von Tabak, Alkohol und Glücksspiel,

f.        der Umsatzsteuer,

g.      der Besteuerung des Energie- und Umweltverbrauchs oder

h.      der Sozialversicherungsbeiträge

         ausschließen?

9.            Wird die Bundesregierung eine stärkere Belastung

a.      von Manager-Boni,

b.      von Finanztransaktionen,

c.      von spekulativen Finanzgeschäften oder

d.      der Steuerersparnis durch Gewinnverlagerungen ins Ausland bzw. in Steuerparadiese

         in Angriff nehmen? Wenn nein, warum nicht?

10.       Wird die Bundesregierung eine Entlastung

a.      der Personenunternehmen,

b.      des Faktors Arbeit generell oder

c.      des Mittelstandes

         umsetzen? Wenn nein, warum nicht?

11.       Mit welchen Mitteln wird die Bundesregierung gegen die Missstände im Bankenbereich vorgehen (z.B. in der Finanzmarktaufsicht, bei den dubiosen Rating-Agenturen, bei den Casino-Produkten, bei den notwendigen Eigenmitteln, bei der Beschränkung der Staatshaftung für Systembanken, bei den spekulationsanheizenden Boni, bei der Steuerminimierung durch Töchter in Steuerparadiesen oder bei der Kreditklemme und überhöhten Kosten für die Wirtschaft)?


12.       Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung setzen, um die innere Sicherheit zu verbessern und die Aufklärungsraten und die Verbrechensprävention wieder zu verbessern?

13.       Durch welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung eine spürbare Entlastung im Asylbereich bzw. Verfahrensbeschleunigung und eine faire Lastenverteilung in der EU erreichen?

14.       Wird die Personalausstattung der Justiz so verbessert, dass es zu keinen Verschlechterungen bei Verfahrensdauer und Leistungen kommt?

15.       Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Leistungen der österreichischen Universitäten vornehmlich inländischen Studierenden zugute kommen und Leistungen für ausländische Stundenten wirksam mengenmäßig begrenzt oder von ihren Heimatländern abgegolten werden?

16.       Wird die Integration von Migranten im Interesse der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung Österreichs einen Schwerpunkt der Regierungsarbeit der kommenden drei Jahre darstellen? Welche konkreten nachprüfbaren Ziele setzt sich die Bundesregierung in diesem Bereich (wie z.B. Quote der Kinder mit nicht-deutscher Muttersprache in weiterbildenden höheren Schulen, Arbeitslosigkeit von Migranten, Segregation zwischen Privatschulen und Pflichtschulen, Zahl der Pflichtschulen mit über dem Wohnbevölkerungsdurchschnitt liegenden Quoten von Schülern mit nicht-deutscher Muttersprache, Rückgang der Ghettobildung, Beteiligung muslimischer Mädchen an über der Pflichtschule liegenden Bildungsangeboten, Berufstätigkeit von Migrantinnen)?

17.       Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung bei der Verstärkung der Forschung im Interesse einer guten zukünftigen Wirtschaftsentwicklung?

18.       Seit wann war der unter Ihrer Verantwortung agierender Gesundheitsminister oder die ihm unterstellten Behörden wie Bundesministerium, AGES, Gesundheits-, Veterinär- oder Lebensmittelbehörden von der Existenz einer gefährlichen Listeriose-Quelle informiert?

19.       Welche rechtlichen Möglichkeiten haben die Gesundheitsbehörden bis hin zum zuständigen Gesundheitsminister, um die Gefährdung der Bevölkerung durch lebensgefährliche Listerien zu reduzieren oder eine konkrete Quelle aus dem Verkehr zu ziehen?

20.       Wie schnell ist es möglich, bei einem konkreten Verdacht auf mehrere Betroffene von einem einheitlichen neuen Bakterienstamm den Verkauf gefährlicher Lebensmittel vom Markt zurückzurufen und vor dem Verzehr zu warnen?

21.       Bis wann waren die gefährlichen mit Listerien infizierten Produkte auf dem Markt?

22.       Wieviele Listerios-Erkrankungen in Österreich gibt es seit August 2009? Wieviele Personen sind derzeit noch krank? Wieviele Listeriose-Todesfälle gibt es?

23.       Wieviele Personen sind seit dem 15. Jänner noch neu erkrankt?

24.       Ist es richtig, dass bis zum Jänner 2010 keine einzige Probe im Rahmen der Lebensmitteluntersuchungen geprüft worden ist, die in Zusammenhang mit dem Versuch einer Aufklärung der Listeriose-Krankheitsfälle veranlasst worden wäre?

25.       Wann hat das Gesundheitsministerium bzw. die Lebensmittelbehörden und die AGES den Verkauf der gefährlichen Lebensmittel gestoppt? Ist es richtig, dass ausschließlich der Handel und der Hersteller und nicht das Gesundheitsministerium die gefährlichen Lebensmittel aus dem Verkehr gezogen haben?

26.       Wann wurde die Bevölkerung seitens des Gesundheitsministeriums vor dem Verzehr der listeriosehaltigen Produkte wie z.B. dem „Hartberger Bauernquargel“ konkret gewarnt? Wurden dabei die exakten Produktbezeichnungen veröffentlicht? Wenn ja, von wem, in welcher Form und welche Produkte wurden genannt? Ist es richtig, dass seitens des Gesundheitsministeriums direkt weder eine Warnung veröffentlicht wurde noch auf der Homepage auf die Gefahr durch konkrete Produkte hingewiesen wird?

27.       Ist es richtig, dass es sich bei „Hartberger Bauernquargel“ um ein Produkt aus im Ausland vorverarbeiteter ausländischer Milch handelt? Halten Sie angesichts dieser mangelhaften Deklaration das Vertrauen der Konsumenten in Produkte aus Österreich für gerechtfertigt?

28.       Wird die Bundesregierung endlich sicherstellen, dass „made in Austria“ auch praktisch ausschließlich aus im Inland hergestellten Grundprodukten inländischer Verarbeitung handelt? Wenn nein, warum nicht?

29.       Warum wird das Bundesheer durch die Budgetvorgaben der Bundesregierung so beschränkt, dass eine Aufrechterhaltung der notwendigen Einsatzfähigkeit nicht mehr gegeben ist?

30.       Können Sie den derzeitigen Weg des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport verantworten, der ja de facto die Fähigkeit des Bundesheeres zur militärischen Landesverteidigung gefährdet?

31.       Warum unterstützen Sie den verfassungsrechtlich in einem Graubereich angesiedelten und auch von der EU kritisierten Assistenzeinsatz des Bundesheeres im Hinterland, obwohl der Aufwand in keinem Verhältnis zum Ergebnis steht?

32.       Werden Sie auch einen Assistenzeinsatz des Bundesheeres in den von der Kriminalität besonders betroffenen Wiener Bezirken unterstützen?

33.       Könne Sie als Bundeskanzler die volle Einsatzfähigkeit des Bundesheeres für alle in der Verfassung verankerten Aufgaben gewährleisten und worauf stützen Sie ein solche Gewährleistung?

34.       Werden Sie sich bei den nächsten Budgetverhandlungen für ein ausreichendes Landesverteidigungsbudget in Höhe von mindestens 1 Prozent des BIP einsetzen, um damit die verfassungsmäßig festgeschriebene militärische Landesverteidigung zu gewährleisten?

35.       Bis wann werden Sie das von Ihnen erst kürzlich im Stabilitätsprogramm 2009 – 2013 festgeschriebene Ziel der Vollbeschäftigung erreichen?

36.       Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um das Ziel der Vollbeschäftigung zu erreichen?

 

 

Wien, am 24. Feber 2010

 

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühest möglichen Zeitpunkt dringlich zu behandeln und dem Erstanfragesteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.