4590/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.02.2010
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Stadler

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend des Verfahrens rund um die „Zukunft Steiermark Privatstiftung“

 

Im Rahmen des Justizausschusses am 17.02.2010 äußerte sich die Justizministerin hinsichtlich des Verfahrens rund um die „Zukunft Steiermark Privatstiftung“ dahingehend, dass die Überprüfung der Zuständigkeit noch nicht abgeschlossen sei. Dies erschreckt insbesondere deswegen, weil bereits im Mai 2009 eine anonyme Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Graz eingebracht und somit der Fall zur Kenntnis der Staatsanwaltschaft gebracht wurde. Dies bedeutet, dass 10 Monate vergangen sind, ohne dass die Zuständigkeitsfrage geklärt werden konnte. In Kombination mit der noch andauernden und täglich stärker werden öffentlichen Diskussion, die sich insbesondere durch die ständig anwachsende Diskrepanz zwischen den Koalitionspartnern auszeichnet, sind durch dieses Vorgehen bzw. die genannte Begründung Akzeptanzverluste in der Bevölkerung bezüglich des Justizapparates  zu erwarten. Zudem werden Zweifel an der Funktionsfähigkeit Strafverfolgungsorgane genährt. Zu bedenken ist nämlich, dass die Klärung von Zuständigkeitsfragen durchaus als grundlegendes Handwerkszeug der Staatsanwälte bezeichnet werden kann und auch die Erwartung an ausreichende Ermittlungsergebnisse nach 10 vergangenen Monaten nicht zuletzt wegen des überragenden öffentlichen Interesses als berechtigte Forderung erscheinen.

 

 

Dazu stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

1.

Wie und wann wurde das Ermittlungsverfahren eingeleitet?

 

2.

Wie ist der genaue, aktuelle Verfahrensstand?


3.

Welche Delikte kommen aufgrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse in Betracht?

 

4.

Warum dauert die Prüfung der Zuständigkeit so lange?

 

5.

Welche Probleme bestehen hinsichtlich der Zuständigkeitsfrage?

 

6.

Sind die Probleme tatsächlicher oder rechtlicher Natur bzw. wie sehen diese im Konkreten aus?

 

7.

Welches weitere Vorgehen ist geplant bzw. ist eine Anklagereife ersichtlich?

 

8.

Werden bzw. wurden die Ermittlungen durch äußere Einflüsse beeinflusst?

 

9.

Wenn ja, um welche Einflüsse handelte es sich?

                                                       

Wien, 24.02.2010