4595/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.02.2010
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ANFRAGE

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend kolportierte Urheberrechts-Verletzungen durch den Stadtschulrat für Wien

 

 

Wiener BMHS-Lehrer werden Aussagen betroffener Lehrender zufolge vom Stadtschulrat für Wien (SSR) inoffiziell verpflichtet, das „St. Galler Management-Modell“ (SGMM) durchgehend auf alle Prüfungen, insbesondere in kaufmännischen Fächern, anzuwenden. Hierbei sollen von den Lehrenden für manche Fachgruppen Aufgabensammlungen („Pools“) erarbeitet werden, auf die schließlich jede Lehrperson Zugriff erhalten soll.

Dabei wird massiv gegen die Urheberrechte der Lehrenden, welche ihre Übungsbeispiele zur Verfügung stellen mussten, verstoßen. Ohne seine Zustimmung kann kein Urheber solcher Beispiele dazu verpflichtet werden, Beispiele in eine Aufgabensammlung einzubringen, und so seine Urheberrechte an den von ihm bzw. ihr selbst entworfenen und erdachten Beispielen gezwungenermaßen aufzugeben. Dies wird jedoch teilweise von den Kollegen gegen deren Willen über Druck des Abteilungsleiters und LSI für BMHS im SSR Mag. Wolfgang Grafinger durch die Direktoren verlangt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende


Anfrage

 

 

1.        Trifft es zu, dass Wiener BMHS-Lehrende vom SSR zur Anwendung des „St. Galler Management-Modells“ verpflichtet werden?

2.        Wird das „St. Galler Management-Modell“ auch in BMHS anderer Bundesländer exklusiv im Unterricht eingesetzt? Wo?

3.        Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden bzw. werden Wiener BMHS-Lehrende vom SSR zur Anwendung des „St. Galler Management-Modells“ verpflichtet?

4.        Trifft es zu, dass die betroffenen Lehrpersonen dazu verpflichtet werden, Übungsbeispiele zu o.g. Aufgabensammlungen beizusteuern?

5.        Welche Konsequenzen zeitigt eine Nicht-Beisteuerung von Übungsbeispielen zu o.g. Aufgabensammlungen?

6.        Werden seitens des BMUKK Schritte unternommen werden, um den betroffenen Lehrenden ihre Urheberrechte abzugelten?

7.        Falls keine, warum nicht?

8.        Welche Schritte werden seitens des BMUKK unternommen, um die kolportierten Urheberrechts-Verletzungen hinkünftig zu unterbinden?

9.        Falls keine, warum nicht?