4790/J XXIV. GP
Eingelangt am 05.03.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und öffentlichen Dienst
betreffend die Aufwertung von Teilzeit
Die Teilzeitquote ist in Österreich in den letzten Jahren stark angestiegen. Bei der Frauen-Teilzeitquote lag Österreich mit 41,2 Prozent im Jahr 2007 – also bereits vor der Krise - im EU-27-Vergleich an fünfter Stelle und damit deutlich über dem EU-27 Schnitt von 31,2 Prozent. Die Krise verschärft diese Tendenz. Im ersten Quartal 2009 stieg die Teilzeitquote der Frauen laut der Mikrozensus-Erhebung der Statistik Austria auf 43,3 Prozent. Immer mehr Frauen sind gezwungen, nicht existenzsichernde Teilzeitstellen anzunehmen. Rund 90 Prozent der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen.
Teilzeitarbeit birgt viele Nachteile. Die Entlohnung ist, oft auch auf Stundenbasis gesehen, geringer. Teilzeitbeschäftigte werden seltener auf Weiterbildung geschickt und haben meist nur sehr eingeschränkte berufliche Aufstiegs- und Entwicklungschancen. Obwohl viele Frauen eine Teilzeitstelle als ideale Übergangslösung sehen, solange die Kinder noch klein sind, entwickelt sich diese Beschäftigungsform für immer mehr Frauen zur Dauerlösung. Eine langjährige Teilzeitbeschäftigung birgt jedoch große Armutsrisiken in sich. Denn auch der Anspruch auf Sozialleistungen bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder im Alter liegt dann in der Regel unter der Armutsgefährdungsgrenze.
Eine Aufwertung von Teilzeitarbeit ist daher dringend nötig. Auch Teilzeitarbeitsplätze sollten gewisse Qualitätsmerkmale erfüllen. Der Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit muss daher erleichtert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: