4791/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.03.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend die Aufwertung von Teilzeit

 

 

Die Teilzeitquote ist in Österreich in den letzten Jahren stark angestiegen. Bei der Frauen-Teilzeitquote lag Österreich mit 41,2 Prozent im Jahr 2007 – also bereits vor der Krise - im EU-27-Vergleich an fünfter Stelle und damit deutlich über dem EU-27 Schnitt  von 31,2 Prozent. Die Krise verschärft diese Tendenz. Im ersten Quartal 2009 stieg die Teilzeitquote der Frauen laut der Mikrozensus-Erhebung der Statistik Austria auf 43,3 Prozent. Immer mehr Frauen sind gezwungen, nicht existenzsichernde Teilzeitstellen anzunehmen. Rund 90 Prozent der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen.

 

Teilzeitarbeit birgt viele Nachteile. Die Entlohnung ist, oft auch auf Stundenbasis gesehen, geringer. Teilzeitbeschäftigte werden seltener auf Weiterbildung geschickt und haben meist nur sehr eingeschränkte berufliche Aufstiegs- und Entwicklungschancen. Obwohl viele Frauen eine Teilzeitstelle als ideale Übergangslösung sehen, solange die Kinder noch klein sind, entwickelt sich diese Beschäftigungsform für immer mehr Frauen zur Dauerlösung. Eine langjährige Teilzeitbeschäftigung birgt jedoch große Armutsrisiken in sich. Denn auch der Anspruch auf Sozialleistungen bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder im Alter liegt dann in der Regel unter der Armutsgefährdungsgrenze.

 

Eine Aufwertung von Teilzeitarbeit ist daher dringend nötig. Auch Teilzeitarbeitsplätze sollten  gewisse Qualitätsmerkmale erfüllen.  Der Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit muss daher erleichtert werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 


ANFRAGE:

 

 

  1. Gibt es Studien zur durchschnittlichen Verweildauer von Frauen und Männer in Teilzeitbeschäftigungen? Falls ja, wie lange bleiben Frauen und Männer, bitte getrennt nach Geschlechtanführen, durchschnittlich Teilzeit beschäftigt?

 

  1. Sind Sie für die Einführung eines Rechtes auf Teilzeitarbeit und Rückkehr in eine Vollzeitbeschäftigung ähnlich wie in Deutschland und den Niederlanden?

 

  1. Sind Verbesserungen bei der Elternteilzeit angedacht, wie zum Beispiel eine Ausweitung auf Betriebe mit weniger als 20 MitarbeiterInnen?

  2. Setzen Sie sich dafür ein, dass in der rechtlichen Regelung der Elternteilzeit klar gestellt werden soll, dass ArbeitgerInnen keinen Vorschlag über ein geringeres Stundenausmaß als von den ArbeitnehmerInnen gewünscht erstatten können sollen, vor allem wenn dieser weit unter dem Existenzminimum liegt?

 

  1. Was tun Sie, um die Qualifizierung und die Aufstiegschancen von Teilzeitbeschäftigten zu verbessern? Gibt es arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitische Förderprogramme für teilzeitbeschäftigte ArbeitnehmerInnen?

 

  1. Welche Anreize gibt es für Unternehmen Führungspositionen in Teilzeit zu besetzen?

 

  1. Was tun Sie um die geringeren Einkommenschancen für Teilzeitbeschäftigte, gemessen am Stundenlohn, zu verringern?

 

  1. Setzen Sie Initiativen, um Teilzeitarbeit auch für Männer attraktiver zu machen?