4817/J XXIV. GP
Eingelangt am 15.03.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Maßnahmen zum Schutz von Frauen gegen Gewalt
Eine Initiative der spanischen EU-Ratspräsidentschaft gilt der Verbesserung des Schutzes von Gewaltopfern. Es gibt einen Vorschlag für eine europäische Schutzordnung (European Protection Order), die Opfern von Gewalt, insbesondere häuslicher Gewalt, EU-weit den gleichen Schutz wie in ihrem Herkunftsland bieten soll. Präsentiert wurde diese Initiative von insgesamt zwölf Mitgliedsstatten der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Spanien, Estland, Frankreich, Italien, Ungarn, Polen, Portugal, Rumänien, Finnland und Schweden). Österreich war bei den Ländern, die diesen Vorschlag für eine europaweiten Schutzordnung für Opfer von Gewalt vorgestellt haben, nicht dabei. Der Sektionschef im Justizministerium, Wolfgang Bogensberger, wird zu diesem Thema in einer Aussendung des Informationsbüros des Europäischen Parlaments für Österreich vom 5.3.2010 folgender Maßnahmen zitiert: „Es handelt sich dabei keineswegs um eine grundsätzliche Ablehnung des Vorschlags durch Österreich, sondern es kommt vielmehr die Sorge Österreichs zum Ausdruck, dass der Opferschutz nicht weit genug geht, da er sich lediglich auf strafrechtliche, nicht aber auf zivilrechtliche und polizeiliche Maßnahmen erstreckt.“
Im Juli 2009 haben Sie gesagt, dass derzeit anhand der Erfahrung mit elektronischen Fußfesseln bei häuslicher Gewalt in Spanien geprüft werde, ob es auch in Österreich Bedarf für eine derartige Maßnahme gebe und ob diese technisch und finanziell umsetzbar wäre. Das spanische Modell sieht vor, dass Gewalttäter einen gewissen Abstand von ihren Gewaltopfern halten müssen. Bei Nichteinhaltung dieses Abstands wird die Frauen durch einen Signalton gewarnt. Neben Spanien gibt es nun auch in Frankreich eine ähnliche Maßnahme, statt der Fußfessel wird jedoch ein elektronisches Armband eingesetzt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: