4818/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.03.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Banklizenz bei Korruptionsverdacht

 

 

In den Medien wurde zuletzt berichtet, dass ein Investorenkonsortium 74% der Semper Constantia Privatbank übernehmen möchte. Das „finanzielle Closing“ der Transaktion solle Anfang bis Mitte März 2010 erfolgen.

 

Hauptinvestor des Konsortiums sei die Haselsteiner-Familien-Privatstiftung (FN 67948z). Einzelzeichnungsbefugtes Vorstandsmitglied dieser Privatstiftung ist unter anderem Dkfm. Dr. Hans Peter Haselsteiner.

 

Nach vorliegenden Informationen ist gegen Dkfm. Dr. Hans Peter Haselsteiner bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Korruption ein Ermittlungsverfahren bezüglich des Verdachts rechtswidriger Zahlungen bei Bauprojekten in Ungarn anhängig. Diese Vorgänge im Zusammenhang mit der PR-Agentur „euro:contact“, an welcher auch der damalige Bundessprecher des Liberalen Forums Alexander Z. beteiligt war, wurden im Jahr 2008 breit medial diskutiert.

 

Haselsteiner ist verdächtig, mehrere Parteien in Ungarn und in anderen Staaten zwecks Erlangung von Bauaufträgen geschmiert zu haben. Ähnliche Hinweise ergaben die Ermittlungen des BIA im Zusammenhang mit dem Bau des Klagenfurter Stadions. Alles deutet darauf hin, dass die Zahlung von Schmiergeldern und damit Korruption in Form von Bestechung und verbotener Intervention zu den Geschäftspraktiken in Haselsteiners Baufirmen gehört.

 

Bei Übernahme einer Bank ist gem. den §§ 20 ff. BWG zu prüfen, ob der durch den neuen Eigentümer ausgeübte Einfluss den Ansprüchen genügt, die im Interesse einer soliden und umsichtigen Führung des Kreditinstitutes zu stellen sind.

 

Darüber hinaus ist es wohl Aufgabe des Finanzministers darauf zu achten, dass korrupte Unternehmer keinen Einfluss auf das österreichische Bankwesen erhalten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

  1. In welchem Stadium befindet sich das Prüfverfahren gem. §§ 20ff BWG betreffend der Übernahme von 74% der Semper Constantia Privatbank durch ein Investorenkonsortium, an welchem die Haselsteiner-Familien-Privatstiftung überwiegend beteiligt ist?

 

  1. Wurde im Rahmen dieser Prüfung durch die Finanzmarktaufsicht in den Strafakt des anhängigen Verfahrens Einsicht genommen, bzw. dieser Akt beigeschafft?

 

  1. Falls ja: welche Schlüsse wurden daraus für die Beurteilung der Eignung der neuen Eigentümer für eine solide und umsichtige Führung des Kreditinstitutes gezogen?

 

  1. Falls nein: wieso nicht?

 

  1. Wurden die Ermittlungsergebnisse des BIA im Zusammenhang mit dem Bau des Klagenfurter Stadions beigeschafft und bei der Prüfung berücksichtigt?

 

  1. Für welche weiteren Prüfungen im Zusammenhang mit der Übernahme der Semper Constantia Privatbank sind das anhängige Strafverfahren und die Ermittlungsergebnisse des BIA von Relevanz?

 

  1. Würde sich aus einer allfälligen rechtskräftigen Verurteilung in diesem Strafverfahren für die Frage der Zulässigkeit der Übernahme der Bank eine Änderung der Beurteilung ergeben?

 

  1. Hat DKfm. Dr. Hans Peter Haselsteiner bzw. die Haselsteiner-Familien-Privatstiftung im Zuge der Übernahme-Prüfung von sich aus auf das anhängige Strafverfahren hingewiesen?

 

  1. Falls nein: welche Schlüsse wurden daraus für die Beurteilung der Eignung der neuen Eigentümer für eine solide und umsichtige Führung des Kreditinstitutes gezogen?

 

  1. Halten Sie es für vertretbar, an korrupte Unternehmer Banklizenzen zu vergeben?