4820/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.03.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Finanzierung von Projekten zur Sensibilisierung und Beratung im Behindertenbereich

 

Aus Mitteln der Beschäftigungsoffensive der österreichischen Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen (früher „Behindertenmilliarde“) wurden über viele Jahre durch die Bundessozialämter in den Bundesländern auch Projekte zur Sensibilisierung und Beratung finanziert.

Entsprechend einem Erlass des BMSG vom Oktober 2007 werden diese auf „unmittelbaren Arbeitsmarktbezug“ umgestellt oder nicht mehr finanziert:

Zitat: „Bei bestehenden Sensibilisierungs- und Beratungsprojekten ohne unmittelbaren Arbeitsmarktbezug hat der jeweilige Projektträger ein Konzept zu erarbeiten und dem Bundessozialamt darzulegen, wie der Sensibilisierungs- und Beratungsinhalt innerhalb von drei Jahren auf einen unmittelbaren Arbeitsmarktbezug ausgerichtet werden kann. …

Für Sensibilisierungs- und Beratungsprojekte, die neben einem Bezug zur Arbeitswelt auch Bezüge zu anderen Lebensbereichen aufweisen, können Förderungen nur im arbeitsmarktbezogenen Ausmaß gewährt werden.“

(GZ: BMSG-44110/0009-IV/6/2007)

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1)           Was bedeutet in diesem Zusammenhang konkret „unmittelbarer Arbeitsmarktbezug“?


 

2)           Wie viele Projekte wurden bisher in Österreich mit welchem Finanzierungsaufwand unter dem Titel „Sensibilisierung und Beratung“ unterstützt/finanziert? (Bitte um namentliche Auflistung)

 

3)           Wie viele von diesen Projekten werden 2010 nicht mehr finanziell unterstützt bzw. finanziert? (Bitte um namentliche Auflistung)

 

4)           Wie viele von diesen Projekten werden nach dem Erlass „BMSG-44110/0009-IV/6/2007“ ab 2011 nicht mehr finanziell unterstützt bzw. finanziert werden?

5)           Wurde von Seiten Ihres Ministeriums Vorsorge getroffen, dass diese Projekte in anderer Weise weiterfinanziert werden?

             Wenn ja, durch welche Maßnahmen?

             Wenn nein, warum nicht?

 

6)           Mit dem Artikel 8 der Un-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen („Bewusstseinsbildung“) hat sich Österreich verpflichtet, „wirksame Kampagnen zur Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit“ einzuleiten und dauerhaft durchzuführen. Wie nehmen Sie bezogen auf „Sensibilisierung und Beratung“ ihre Verantwortung wahr?

 

7)           Wenn das BMASK (bei dem der Monitoringausschuss zur Überwachung der Einhaltung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen angesiedelt ist) keine Verantwortung mehr für die allgemeine Bewusstseinsbildung mehr übernehmen will: welches Ministerium koordiniert die Verpflichtungen, die die Republik Österreich mit der Ratifizierung der UN-Konvention übernommen hat?

 

8)           Sind Sie bereit, den Erlass „BMSG-44110/0009-IV/6/2007“ entsprechend den Anforderungen der UN-Konvention zurückzuziehen oder entsprechend zu ändern?