4836/J XXIV. GP
Eingelangt am 17.03.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend das Österreichische Stabilitätsprogramm 2009 bis 2013, den Bundesfinanzrahmen 2011 bis 2014 gemäß Ministerratsvortrag vom 9. März 2010 und den Konsolidierungsbedarf in diesen Jahren
Im Österreichischen Stabilitätsprogramm 2009 bis 2013 vom 26. Jänner 2010 wird für das Jahr 2010 von einem gesamtstaatlichen Defizit von 4,7% des BIP ausgegangen. Auf Seite 22 heißt es weiter: „In den Folgejahren würde ohne Konsolidierungsmaßnahmen das gesamtstaatliche Defizit auf diesem Niveau verharren.“ Trotz geänderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und geringer als erwarteten Steuereinnahmen 2009 ging das BMF somit aus nicht nachvollziehbaren Gründen von den gesamtstaatlichen Defiziten des Stabilitätsprogramms vom 21. April 2009 aus, also von 4,7% des BIP für 2011.
Etwa sieben Wochen später, am 8. März 2010, ist in einer Präsentation des Bundesministers für Finanzen für die Medien von einem gesamtstaatlichen Defizit 2011 von rund 5% die Rede, das dann dauerhaft nahe diesem Wert bleibt. Legt man den Konsolidierungspfad des Stabilitätsprogramms vom Jänner 2010 zugrunde, dann erhöht sich dadurch 2011der Konsolidierungsbedarf um rund 0,3%-Punkte des BIP. Insgesamt liegt er bei 1% des BIP, das sind rund 2,9 Mrd Euro.
Im Ministerratsvortrag vom 9. März 2010 wurde für die Konsolidierung gemäß dem Konsolidierungspfad des Stabilitätsprogramms vereinbart, dass sich alle Gebietskörperschaften an der Konsolidierung beteiligen müssen, wobei das Verhältnis zwischen einnahmen- und ausgabenseitigen Maßnahmen 40:60 ist. Der Konsolidierungsbedarf des Bundes für die einzelnen Untergliederungen wird im Anhang des Ministerratsvortrags mit rund 1,6 Mrd Euro angegeben. Darin nicht enthalten sind die Zinsersparnisse aus der Konsolidierung, die nach eigenen Schätzungen gut 100 Mio Euro betragen.
Zahlreichen Medienberichten zufolge stellt sich die Konsolidierung 2011 wie folgt dar:
Mit insgesamt 4,2 Mrd Euro geht diese Saldenverbesserung weit über das Konsolidierungserfordernis von 2,9 Mrd Euro (= Reduktion des gesamtstaatlichen Budgetsaldos von 5 auf 4% des BIP) aus. Im Ministerratsvortrag ist davon die Rede, dass ein allfälliger budgetärer Spielraum, der sich nach obigem Szenario mit 1,3 Mrd Euro beziffern lässt, für Offensivmaßnahmen und Zukunftsausgaben verwendet wird.
Ein Vergleich der Bundesfinanzrahmen gemäß BFRG 2010 bis 2013 und den im Anhang zum Ministerratsvortrag dargestellten neuen Finanzrahmen 2011 bis 2014 für die einzelnen Untergliederungen zeigt für das Jahr 2011 Abweichungen von den Konsolidierungserfordernissen, die im Anhang zum Ministerratsvortrag ebenfalls nach Untergliederungen dargestellt werden. Die Abweichungen betreffen – abgesehen von der UG 15 Finanzverwaltung – Untergliederungen mit variablen Ausgaben: UG 20 (Arbeit), UG 22 (Sozialversicherung), UG 23 (Pensionen), UG 24 (Gesundheit) und UG 44 (Finanzausgleich).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: