4836/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.03.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend das Österreichische Stabilitätsprogramm 2009 bis 2013, den Bundesfinanzrahmen 2011 bis 2014 gemäß Ministerratsvortrag vom 9. März 2010 und den Konsolidierungsbedarf in diesen Jahren

 

 

Im Österreichischen Stabilitätsprogramm 2009 bis 2013 vom 26. Jänner 2010 wird für das Jahr 2010 von einem gesamtstaatlichen Defizit von 4,7% des BIP ausgegangen. Auf Seite 22 heißt es weiter: „In den Folgejahren würde ohne Konsolidierungsmaßnahmen das gesamtstaatliche Defizit auf diesem Niveau verharren.“ Trotz geänderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und geringer als erwarteten Steuereinnahmen 2009 ging das BMF somit aus nicht nachvollziehbaren Gründen von den gesamtstaatlichen Defiziten des Stabilitätsprogramms vom 21. April 2009 aus, also von 4,7% des BIP für 2011.

 

Etwa sieben Wochen später, am 8. März 2010, ist in einer Präsentation des Bundesministers für Finanzen für die Medien von einem gesamtstaatlichen Defizit 2011 von rund 5% die Rede, das dann dauerhaft nahe diesem Wert bleibt. Legt man den Konsolidierungspfad des Stabilitätsprogramms vom Jänner 2010 zugrunde, dann erhöht sich dadurch 2011der Konsolidierungsbedarf um rund 0,3%-Punkte des BIP. Insgesamt liegt er bei 1% des BIP, das sind rund 2,9 Mrd Euro.

 

Im Ministerratsvortrag vom 9. März 2010 wurde für die Konsolidierung gemäß dem Konsolidierungspfad des Stabilitätsprogramms vereinbart, dass sich alle Gebietskörperschaften an der Konsolidierung beteiligen müssen, wobei das Verhältnis zwischen einnahmen- und ausgabenseitigen Maßnahmen 40:60 ist. Der Konsolidierungsbedarf des Bundes für die einzelnen Untergliederungen wird im Anhang des Ministerratsvortrags mit rund 1,6 Mrd Euro angegeben. Darin nicht enthalten sind die Zinsersparnisse aus der Konsolidierung, die nach eigenen Schätzungen gut 100 Mio Euro betragen.

 

Zahlreichen Medienberichten zufolge stellt sich die Konsolidierung 2011 wie folgt dar:


 

 

Mit insgesamt 4,2 Mrd Euro geht diese Saldenverbesserung weit über das Konsolidierungserfordernis von 2,9 Mrd Euro (= Reduktion des gesamtstaatlichen Budgetsaldos von 5 auf 4% des BIP) aus. Im Ministerratsvortrag ist davon die Rede, dass ein allfälliger budgetärer Spielraum, der sich nach obigem Szenario mit 1,3 Mrd Euro beziffern lässt, für Offensivmaßnahmen und Zukunftsausgaben verwendet wird.

 

Ein Vergleich der Bundesfinanzrahmen gemäß BFRG 2010 bis 2013 und den im Anhang zum Ministerratsvortrag dargestellten neuen Finanzrahmen 2011 bis 2014 für die einzelnen Untergliederungen zeigt für das Jahr 2011 Abweichungen von den Konsolidierungserfordernissen, die im Anhang zum Ministerratsvortrag ebenfalls nach Untergliederungen dargestellt werden. Die Abweichungen betreffen – abgesehen von der UG 15 Finanzverwaltung – Untergliederungen mit variablen Ausgaben: UG 20 (Arbeit), UG 22 (Sozialversicherung), UG 23 (Pensionen), UG 24 (Gesundheit) und UG 44 (Finanzausgleich).

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Welches Baseline-Szenario für den gesamtstaatlichen Budgetsaldo wurde dem Österreichischen Stabilitätsprogramm 2009 bis 2013 tatsächlich zugrunde gelegt?

 

  1. Welchen Ursachen ist es zuzuschreiben, dass sich der gesamtstaatliche Budgetsaldo zwischen dem 26. Jänner 2010 und dem 8. März 2010 von 4,7% auf 5% des BIP verschlechtert hat?

 

  1. In welchem Ausmaß ist das zurückzuführen auf die Entwicklung der öffentlichen Abgaben?

 

  1. Welche Abgabenschätzung wurde dieser Neueinschätzung zugrunde gelegt? Zu welchem Zeitpunkt wurde sie erstellt?

 

  1. Wie stellt sich die Entwicklung der wichtigsten Abgaben bis 2013 dar (veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, KESt I und II, Umsatzsteuer, Mineralölsteuer, Normverbrauchsabgabe, Stempel- und Rechtsgebühren, Motorbezogene Versicherungssteuer, Energieabgabe, Tabaksteuer, Abgaben brutto und netto (UG 16) mit getrenntem Ausweis der Überweisungen an Bund, Länder, Fonds u.a., Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, Dienstgeberbeiträge zum FLAF)?

  1. In welchem Ausmaß ist die Erhöhung des Budgetsaldos von 4,5/ auf 5% des BIP zurückzuführen auf die Entwicklung der Arbeitslosenversicherung und des FLAF (jeweils einnahmen- und ausgabenseitig)?

 

  1. In welchem Ausmaß ist diese Erhöhung zurückzuführen auf die Entwicklung der Pensionsversicherungsbeiträge und damit auf den Bundeszuschuss zur Pensionsversicherung?

 

  1. In welchem Ausmaß ist diese Erhöhung zurückzuführen auf Mehrausgaben bei den Pensionen (jeweils getrennt nach UG 22 und UG 23)?

 

  1. In welchem Ausmaß ist diese Erhöhung zurückzuführen auf Mehrausgaben in Zusammenhang mit der Mindestsicherung?

 

  1. In welchem Ausmaß ist diese Erhöhung zurückzuführen auf Mehrausgaben in Zusammenhang mit den Gratiskindergärten?

 

  1. In welchem Ausmaß ist diese Erhöhung zurückzuführen auf Mehrausgaben für den ORF?

 

  1. Welchen Einfluss haben allfällige andere Minder/Mehrausgaben bzw Minder/Mehreinnahmen?

 

  1. Sind tatsächlich - wie oben dargestellt - Steuererhöhungen von 1,7 Mrd Euro geplant (Ausgabeneinsparungen von 1,7 Mrd Euro beim Bund müssen bei diesem zu Steuermehreinnahmen von 1,1 Mrd Euro führen, wenn die Vorgabe der einnahmen- und ausgabenseitigen Konsolidierung im Verhältnis von 40:60 eingehalten werden soll.)?

 

  1. Sollen die aus den Steuererhöhungen resultierenden Mehreinnahmen nach dem geltenden FAG-Schlüssel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt werden?

 

  1. Sollen den Ländern und Gemeinden tatsächlich - wie oben dargestellt - Steuermehreinnahmen in der Höhe von rund 600 Mio Euro zufließen?

 

  1. Sollen die Länder und Gemeinden tatsächlich - wie oben dargestellt - mit Ausgabeneinsparungen von 800 Mio Euro zur Konsolidierung beitragen?

 

  1. Welcher Anteil entfällt dabei auf die Länder, welcher auf die Gemeinden?

 

  1. Soll der über das Konsolidierungserfordernis 2011 hinausgehende Teil der oben dargestellten Saldenverbesserung in Höhe von 1,3 Mrd Euro für Offensivmaßnahmen und Zukunftsausgaben verwendet werden?

 

  1. Welche Offensivmaßnahmen bzw Zukunftsausgaben werden angedacht?

 

  1. Wie sind die oben angesprochenen Unterschiede des Vergleichs von Finanzrahmen alt und neu mit dem Konsolidierungsbedarf für das Jahr 2011 für die UG 15 Finanzverwaltung, UG 20 (Arbeit), UG 22 (Sozialversicherung), UG 23 (Pensionen), UG 24 (Gesundheit) und UG 44 (Finanzausgleich) jeweils zu erklären?