4869/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.03.2010
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ANFRAGE

des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Rücklagenbildung des Jahres 2009

 

Mit der ersten Etappe des Haushaltsrechts wurde ein neues Rücklagenregime geschaffen, mit dem das so genannte „Dezemberfieber“ bekämpft werden sollte. Die im Jahr 2009 von den Ressorts gebildeten Rücklagen können nunmehr in den Folgejahren für Projekte des Ressorts aufgelöst werden. Deren Auflösung führt zu einer Erhöhung der Ausgabenobergrenzen gemäß BFRG. Der sich aus der Höhe dieser Rücklagen ergebende Handlungsspielraum ist von allgemeinem politischen Interesse. Darüber hinaus stellt sich die Frage, welchen Einfluss die Rücklagenbildungen auf den Budgetvollzug 2009 hatte, der nach Aussagen des Finanzministers als besonders restriktiv bezeichnet wurde.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. In welchem Ausmaß wurden in den einzelnen Untergliederungen im Jahr 2009 Rücklagen gemäß § 53 Abs 1 BHG gebildet (jeweils getrennte Darstellung je Untergliederung)?

 

2. In welchem Ausmaß wurden in den einzelnen Untergliederungen im Jahr 2009 Rücklagen gemäß § 53 Abs 5 BHG gebildet (jeweils getrennte Darstellung je Untergliederung)?

 

3. In welchem Ausmaß wurden in den einzelnen Untergliederungen im Jahr 2009 Rücklagen gemäß § 53 Abs 2 (variable Ausgaben) BHG gebildet (jeweils getrennte Darstellung je Untergliederung)?

 

4. In welchem Ausmaß wurden im Jahr 2009 Rücklagen gemäß § 53 Abs 3 BHG (Mehreinnahmen von der EU) gebildet (jeweils getrennte Darstellung der Untergliederungen mit variablen Ausgaben)?

 

5. In welchem Ausmaß wurden im Jahr 2009 Rücklagen gemäß § 53 Abs 4 BHG (zweckgebundene Mehreinnahmen) gebildet (jeweils getrennte Darstellung je Untergliederungen)?

 

6. In welchem Ausmaß wurden im Jahr 2009 Rücklagen gemäß § 17a Abs 4 BHG (Flexibilisierungsrücklage) gebildet (jeweils getrennte Darstellung nach Flexieinheiten)?