4873/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.03.2010
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Anfrage
des Abgeordneten DDr. Königshofer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Amtsmissbrauch
Zur Strafanzeige bei der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft der Mag. Isabella Schörghuber vom 12.2.2010 wegen AMTSMISSBRAUCH gegen:
1. Dr. Hans LANGER, als Vorsitzender des Richtersenats des LG für ZRS Wien
2. Mag. Konstanze THAU, als Senatsmitglied des LG für ZRS Wien
3. Dr. Josef MANGI, als Senatsmitglied des LG für ZRS Wien
Die Antikorruptionsstaatsanwaltschaft Wien konnte erst am 16.2.2010 in der Geschäftsabteilung 44 des LG für ZRS Wien die Aktenkopie und Aktensicht der drei Akten 44 R 377/08d (Obsorgeverfahren der beiden Kinder von Mag. Schörghuber), 44 R 441/09t (Ehegatten-Unterhaltsverfahren) verbunden mit 44 R 334/09g (Scheidungsverfahren) u. 44 R 334/09g vornehmen, nachdem sich – laut Angaben des einschreitenden Staatsanwalts an Mag.I.Schörghuber - die Akten am 12.2.2010 nicht in der Geschäftsabteilung 44 am LG für ZRS Wien befanden, sondern der Senatsvorsitzenden Dr. Hans LANGER diese Akten zu diesem Zeitpunkt „bei sich zu Hause“ hatte:
Gleichzeitig zu den am 9.2.10 übersandten Protokollen v. 26.1.10 des Senatsvorsitzenden Dr. LANGER, insbesondere dem Protokoll in 44 R 377/08d, Seite 4 mit dem Wortlaut
„daß der gesamte Inhalt des Pflegschaftsaktes einschließlich des heute erstatteten Vorbringens auch im Unterhalts- und Scheidungsverfahren als Beweisgrundlage herangezogen wird, sodaß aufgrunddessen allenfalls erforderliche ergänzende Feststellungen getroffen werden können,“
übersandte Dr. LANGER – ohne Ordnungszahl – bereits ein Schreiben an Dr. ZANGER vom 4.2.2010, daß
„nicht beabsichtigt ist, daraufhin weitere Verfahrensschritte zu setzen, oder die Inhalte zum Gegenstand von ergänzenden Feststellungen zu machen“ !
Das bedeutet, daß Dr. LANGER bereits vor seiner Entscheidungsfindung Dr. ZANGER schriftlich darüber „beruhigend“ vorinformierte, daß er - zu ZANGERs Gunsten - beabsichtigt, keine Inhalte der von Mag. Schörghuber am 26.1.10 vorgebrachten, wesentlichen Beweisurkunden in seine erst zu treffenden, schriftlichen drei Verfahrens-Entscheidungen korrekt zu berücksichtigen.
Da mit diesem Schriftstück vom 4.2.2010 von Dr. LANGER an Dr. ZANGER der begründete Verdacht besteht, daß sich in den drei Akten weiterer Schriftverkehr zwischen Dr. LANGER u. Dr. ZANGER über den „beabsichtigten“ Verfahrensverlauf und Verfahrensausgang zu Mag. I.Schörghubers Lasten befindet, der Amtsmissbrauch und Anstiftung dazu begründet wurden die drei Akten 44 R 377/08d, 44 R 441/09t u. 44 R 334/09g am 16.2.2010 – laut telefonischer Auskunft des einschreitenden Staatsanwalts an Mag.I.Schörghuber am 18.2.2010 - gesichtet, Aktenteile kopiert und auf weiteren amtsmißbräuchlichen Schriftverkehr geprüft.
Dieser Anfrage beigeschlossen sind die Strafanzeige an die Antikorruptionsstaatsanwaltschaft, das E-Mail von Dr. Zanger und das Urteil vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien vom 18.2.2010.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die von den Abgeordneten übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfrage gescannt) zur Verfügung.