4941/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.03.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Peter Stauber

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Auswirkungen des IG-Luft im Bereich der A2 auf der Nordumfahrung Klagenfurt

In Kärnten sorgt derzeit der sogenannte "Luftschutzhunderter" auf der A2 im Bereich der Nordumfahrung von Klagenfurt für heftige Diskussionen ("Kärntner Kronen Zeitung" vom 13 März 2010; siehe Beilage). Einerseits wird die Sinnhaftigkeit der dortigen - temporären -Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgrund einer Verordnung nach dem IG-Luft wegen des sich in unmittelbarer Nähe befindenden Flughafens Klagenfurt-Annabichl massiv in Frage gestellt. Andererseits sorgen die hohen Strafen, die von der zuständigen Behörde (Magistrat Klagenfurt) infolge von Übertretungen verhängt werden, für großen Unmut in der Bevölkerung. Aufgrund der Tatsache, dass das Gesetz sehr undifferenziert formuliert ist, erweist sich auch eine entsprechende Überwachung durch die Exekutive als höchst problematisch. So ist beispielsweise die Frage, ob auch Elektroautos, die gegen die temporären Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgrund des IG-Lufts verstoßen, mit Anzeigen zu rechnen haben, rechtlich nach wie vor ungeklärt. Des Weiteren darf bezweifelt werden, dass rigide Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgrund erhöhter Messwerte auf diesem Streckenabschnitt angesichts permanent startender und landender Flugzeuge am unmittelbar angrenzenden Flughafen sehr sinnvoll sind und für die Umwelt positive und vor allem messbare Effekte mit sich bringen. Ein weiterer Problempunkt ist auch die nicht zweckgebundene Verwendung von Strafgeldern, die vom Magistrat Klagenfurt nach Verstößen gegen die IG-Luft-Verordnung eingehoben werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende


Anfrage:

1.    Liegt der Verordnung des Landes Kärnten, die auf der A2 im Bereich der Nordumfahrung von Klagenfurt temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen infolge von Überschreitungen der Emissions-Grenzwerten nach dem IG-Luft möglich macht, ein entsprechendes Gutachten zugrunde?

2.      Wenn ja, wie lautet der Wortlaut dieses Gutachtens?

3.             Wenn nein, was ist die rechtliche und sachliche Basis dieser Verordnung?

4.                  Unterscheidet das IG-Luft bei Geschwindigkeitsverstößen zwischen Elektroautos und Autos mit Verbrennungsmotoren?

5.             Wenn ja, wie?

6.             Wenn nein, warum nicht?

7.                  Bestehen für den hohen Strafrahmen bei Verstößen gegen das IG-Luft sachliche Gründe?

8.             Wenn ja, welche sachlichen Gründe sind das?

9.                  Vom Magistrat Klagenfurt sollen angeblich für geringfügige Übertretungen der Verordnung nach dem IG-Luft Geldstrafen von mehr als 200 Euro verhängt worden sein. Halten Sie dies für gerechtfertigt?

10.           Wie hoch ist die Summe der Strafgelder, die das Magistrat Klagenfurt durch die Vollziehung des IG-Luft mittels entsprechender Verordnung im Bereich der A2 (Klagenfurt-Nord) seit In-Kraft-Treten der einschlägigen Verordnungen im Jahr 2006 eingenommen hat?

11.    Ist es zutreffend, dass europarechtliche Normen eine Zweckbindung für die über das IG-Luft eingehobenen Strafgelder vorsehen?


12.                     Wenn ja, wird im Bereich des Magistrates Klagenfurt diese Zweckbindung auch entsprechend beachtet?

13.     Wer  kontrolliert  auf nationaler  Ebene   die   zweckgebundene   Verwendung der Strafgelder, die aufgrund des IG-Luft eingehoben werden?