4942/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.03.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Peter Stauber

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Strafanzeigen nach dem IG-Luft auf der A2 im Bereich Klagenfurt-Nord

In Kärnten sorgt derzeit der sogenannte "Luftschutzhunderter" auf der A2 im Bereich der Nordumfahrung von Klagenfurt für heftige Diskussionen ("Kärntner Kronen Zeitung" vom 13. März 2010; siehe Beilage). Einerseits wird die Sinnhaftigkeit der dortigen - temporären – Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgrund einer Verordnung nach dem IG-Luft massiv in Frage gestellt. Andererseits sorgen die hohen Strafen, die von der zuständigen Behörde (Magistrat Klagenfurt) infolge von Übertretungen (angeblich) verhängt werden, für große Verständnislosigkeit in der Bevölkerung. Darüber hinaus ist die mangelnde Informationsverbindung zwischen der ASFINAG, die die Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) im betroffenen Streckenabschnitt steuert, und der Polizei, die dort Geschwindigkeitsmessungen vornimmt, rechtlich höchst problematisch. Es ist nämlich zu befürchten, dass Autofahrerinnen abgestraft wurden, die vorschriftsgemäß unterwegs waren, nur weil das Umschalten der VBA von Tempo 100 km/h auf 130 km/h den messenden BeamtInnen zu spät mitgeteilt wurde.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.      Wie viele Anzeigen aufgrund von Übertretungen des IG-Luft gibt es im betroffenen Bereich der  Umfahrung-Nord  der  A2  in  Klagenfurt  seit  In-Kraft-Treten  der entsprechenden Verordnung im Jahr 2006?


2.                Wie viele dieser Anzeigen wurden insgesamt beeinsprucht?

3.                Wie viele dieser Anzeigen wurden erfolgreich beeinsprucht?

4.             Werden   auch   Elektroautos,   die   die   temporären   IG-Luft   bedingten Geschwindigkeitsbeschränkungen im betroffenen Abschnitt nicht einhalten, von der Polizei angezeigt?

5.             Wenn ja, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage?

6.             Gab es seit In-Kraft-Treten des „Luftschutzhunderters" in Klagenfurt bereits Anzeigen gegen Elektroautos wegen Geschwindigkeitsübertretungen nach dem IG-Luft?

7.             Wenn ja, wie viele derartige Anzeigen gab es?

8.             Wie viele Anzeigen wurden insgesamt (alle  Arten von  Fahrzeugen)  von  der Bundespolizeidirektion  Klagenfurt  eingebracht  und  wie  viele  von  der Verkehrsabteilung des Landespolizeikommandos Kärnten?

9.             Kann die Bundespolizeidirektion Klagenfurt vom hiesigen Magistrat zu Kontrollen nach dem IG-Luft im betroffenen Autobahnteilstück aufgefordert werden?

10.      Wenn ja, wie oft ist dies seit Einführung des „Luftschutzhunderters" im betroffenen Teilstück passiert?

11.      Wenn nein, warum ist dies nicht möglich?

12.      Wie erfahren die die Geschwindigkeit kontrollierenden Beamtinnen auf diesem Streckenabschnitt von einer Änderung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h auf 130 km/h?

13.      Ist es auszuschließen, dass in der Vergangenheit Verkehrsteilnehmer auf diesem Streckenabschnitt für  Geschwindigkeitsübertretungen nach dem  IG-Luft bestraft wurden, obwohl sie keine diesbezügliche Übertretung begangen haben?


14.    Trifft es zu, dass im Bereich der A2 in Graz die Exekutive Autolenker nach den Bestimmungen des IG-Luft angezeigt hat und erst der Einspruch eines Autolenkers darauf aufmerksam machte, dass die Polizei eine Geschwindigkeitsbeschränkung kontrollierte, die seit geraumer Zeit von der VBA gar nicht mehr angezeigt wurde.

15.   

Die Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen nach dem IG-Luft sind sehr hoch. Halten Sie diese für gerechtfertigt?