4943/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.03.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Peter Stauber

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend irreführender Anonymverfügungen im Bereich der Bundespolizeidirektion Klagenfurt

"Stimmt. Wir wissen schon seit längerem, dass es da Probleme gibt, doch das Innenministerium reagiert nicht." Diese Aussage eines Beamten im Strafamt der Bundespolizeidirektion (BPD) Klagenfurt bekam ein Vertreter des Autofahrerclubs ARBÖ zu hören, als ihn dieser nach einem Hinweis eines ARBÖ-Mitglieds darauf aufmerksam machte, dass die in den Anonymverfügungen dieser Behörde angegebene Identifikationsnummer für die Verwendung von Telebanking eine Zahl zu viel aufweist, um vom jeweiligen elektronischen Telebankingsystem übernommen zu werden. In der Spalte "Verwendungszweck" ist nämlich unter dem Titel "Kundendaten/Identifikationsnummer" eine dreizehnstellige Zahl angegeben - herkömmliche Telebanking-Systeme lassen jedoch maximal die Eingabe von zwölf Ziffern zu. Nur wer sich detektivisch betätigt und intensiv nach einer Erklärung für das kleine Sternchen über der Identifikationsnummer sucht, wird vielleicht auf der Rückseite der Anonymverfügung fündig. Im "Kleingedruckten" steht dort zu lesen, dass nur die ersten zwölf Stellen der Nummer einzutragen sind, wenn das jeweilige Bank-System nur ein zwölfstelliges Kundendatenfeld zur Verfügung stellt.

Es stellt sich daher die grundsätzliche Frage, warum im Bereich der BPD Klagenfurt schon seit mehreren Jahren für die Einzahlung der Anonymverfügung mittels Telebanking ungeeignete, weil irreführende dreizehnstellige Identifikationsnummern verwendet werden, obwohl in anderen Bundesländern sehr wohl "Telebanking-taugliche" Anonymverfügungen mit zwölfstelligen Kennnummern zur Anwendung kommen.


Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.             Gibt es seitens des Innenministeriums irgendeine Verordnung, welche die einheitliche Ausstellung von Anonymverfügungen in Österreich regelt?

2.             Wenn ja, wie lautet diese Verordnung?

3.             Wenn nein, warum gibt es keine Verordnung?

4.             Wann wurde das Innenministerium von der BPD Klagenfurt darüber informiert, dass es durch die Verwendung von dreizehnstelligen Identifikationsnummern für das Telebanking bei Anonymverfügungen zu Problemen kommt?

5.             Welche Schritte hat das Innenministerium bisher zur Behebung dieses Problems gesetzt beziehungsweise wann wurden dieses Schritte gesetzt?

6.             Welche verwaltungsrechtlichen Konsequenzen haben "Verkehrssünder" zu befürchten, die ihre Anonymverfügungen zwar fristgerecht per Telebanking einzahlen, dabei jedoch irgendeine Nummer der dreizehnstelligen Kennzahl einfach weglassen?

7.             Trifft eine Person, die per Telebanking ihre Anonymverfügung einzahlt, irgendeine rechtliche Verpflichtung, mit der zuständigen Behörde telefonischen Kontakt aufzunehmen, wenn sie feststellt, dass eine ordnungsgemäße Bezahlung unter den von der Behörde vorgegebenen Bedingungen nicht möglich ist und das "Kleingedruckte" nicht entsprechend beachtet wird?