5021/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.04.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung

 

 

betreffend Nebenbeschäftigungen von ÄrztInnen an den Universitätskliniken Graz, Innsbruck und Wien sowie das Aufkommen von SonderklassepatientInnen an den drei Standorten

 

Der Rechnungshof kritisiert in diversen Prüfberichten seit Jahren die großzügige Nebenbeschäftigungsregelung für die an den Medizinischen Universitäten angestellten ÄrztInnen.  Er weist auch darauf hin, dass diese problematische Praxis eine längst überfällige Flexibilisierung der Dienstzeiten und eine Ausweitung der Betriebszeiten, z.B. für  Operationssäle, Eingriffsräume und diagnostische Bereiche, verhindert. Weiters wird kritisiert, dass die derzeitige Nebenbeschäftigungsregelung dazu führt, dass die an den Universitätskliniken angestellten ÄrztInnen SonderklassepatientInnen häufig nicht an den Universitätskliniken, sondern an Privatspitälern behandeln, wodurch der  öffentlichen Hand  Einnahmen entgehen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Welche verbindlichen Regelungen gelten für die Gewährung von Nebenbeschäftigungen an den drei Medizinischen Universitäten (klinischer Bereich) für die dort angestellten ÄrztInnen und andere AkademikerInnen?

 

  1. Wie wird die Einhaltung dieser Regelungen kontrolliert?

 

  1. Welche Sanktionen sind bei Nichtbeachtung der Nebenbeschäftigungsregelung möglich?

 

  1. Gibt es für die angestellten ÄrztInnen der drei Universitäten verpflichtende Anwesenheitszeiten an Kliniken bzw. klinischen Instituten?

 

  1. Welche Kernarbeitszeiten sind an den jeweiligen Klinischen Abteilungen und Instituten der drei Universitätskliniken vereinbart?

 

  1. Wie viele ÄrztInnen an den drei Universitäten haben in den Jahren 2005 - 2009 eine Nebenbeschäftigung angemeldet und diese genehmigt bekommen? (Angabe bitte in absoluten Zahlen und in Prozent der ÄrztInnen, pro Jahr, pro Abteilung bzw. Institut und für welches Stundenausmaß)

7.    Gibt es für die im klinischen Bereich der drei Medizinischen Universitäten  angestellten ÄrztInnen die Verpflichtung, PatientInnen der Sonderklasse an den Universitätskliniken aufzunehmen und sie nicht in als PrivatpatientInnen in anderen Krankenanstalten zu behandeln? Wenn nicht, warum nicht?

 

  1. Wie wird die Einhaltung dieser Verpflichtung kontrolliert?

 

  1. Welche Sanktionen sind bei Nichtbeachtung dieser Verpflichtung möglich?

 

  1. Wie viele PatientInnen der Sonderklasse wurden an den einzelnen Universitätskliniken der drei Standorte in den Jahren  2005 - 2009 aufgenommen?  (Angabe in absoluten Zahlen und in Prozent der insgesamt aufgenommenen PatientInnen, pro Jahr, pro Abteilung bzw. Institut)

 

11. Wie hoch waren die Einnahmen aus der Sonderklasse an den drei Standorten  in den Jahren 2005 – 2009?

 

12. Wie hoch war der von den ÄrztInnen von ihrem Honorar an die Universitätskliniken abzuführende Infrastrukturbeitrag oder Hausrücklass in den Jahren 2005 – 2009?

 

13. Wie hoch waren die Einnahmen der jeweiligen Anstaltträger aus der Sonderklasse in den Jahren 2005 – 2009 über den Infrastrukturbeitrag oder Hausrücklass?

 

14. Wie werden die Einnahmen über die Sonderklasse berechnet und abgerechnet (private Verrechnungsgesellschaften, etc.) und wodurch ist die Transparenz gegenüber dem Krankenanstaltenträger und den nach geordneten ÄrztInnen gegeben?

 

15. Darf die Gebarung der Einnahmen durch die Sonderklasse (Honorare, Infrastrukturbeitrag, Hausrücklass) im Einzelnen vom Rechnungshof geprüft werden?

 

16. Wie lautet der genaue Verteilungsschlüssel der Einnahmen über die Honorare für das angestellte Personal und wodurch ist die Transparenz gegeben?

 

17. Ist daran gedacht, hier eine bundeseinheitliche Regelung anzustreben, um gravierende Unterschiede der Einkommen von Universitätsangehörigen zwischen den einzelnen Standorten sowie zwischen den einzelnen Sonderfächern zu reduzieren?