5021/J XXIV. GP
Eingelangt am 07.04.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung
betreffend Nebenbeschäftigungen von ÄrztInnen an den Universitätskliniken Graz, Innsbruck und Wien sowie das Aufkommen von SonderklassepatientInnen an den drei Standorten
Der Rechnungshof kritisiert in diversen Prüfberichten seit Jahren die großzügige Nebenbeschäftigungsregelung für die an den Medizinischen Universitäten angestellten ÄrztInnen. Er weist auch darauf hin, dass diese problematische Praxis eine längst überfällige Flexibilisierung der Dienstzeiten und eine Ausweitung der Betriebszeiten, z.B. für Operationssäle, Eingriffsräume und diagnostische Bereiche, verhindert. Weiters wird kritisiert, dass die derzeitige Nebenbeschäftigungsregelung dazu führt, dass die an den Universitätskliniken angestellten ÄrztInnen SonderklassepatientInnen häufig nicht an den Universitätskliniken, sondern an Privatspitälern behandeln, wodurch der öffentlichen Hand Einnahmen entgehen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
7. Gibt es für die im klinischen Bereich der drei Medizinischen Universitäten angestellten ÄrztInnen die Verpflichtung, PatientInnen der Sonderklasse an den Universitätskliniken aufzunehmen und sie nicht in als PrivatpatientInnen in anderen Krankenanstalten zu behandeln? Wenn nicht, warum nicht?
11. Wie hoch waren die Einnahmen aus der Sonderklasse an den drei Standorten in den Jahren 2005 – 2009?
12. Wie hoch war der von den ÄrztInnen von ihrem Honorar an die Universitätskliniken abzuführende Infrastrukturbeitrag oder Hausrücklass in den Jahren 2005 – 2009?
13. Wie hoch waren die Einnahmen der jeweiligen Anstaltträger aus der Sonderklasse in den Jahren 2005 – 2009 über den Infrastrukturbeitrag oder Hausrücklass?
14. Wie werden die Einnahmen über die Sonderklasse berechnet und abgerechnet (private Verrechnungsgesellschaften, etc.) und wodurch ist die Transparenz gegenüber dem Krankenanstaltenträger und den nach geordneten ÄrztInnen gegeben?
15. Darf die Gebarung der Einnahmen durch die Sonderklasse (Honorare, Infrastrukturbeitrag, Hausrücklass) im Einzelnen vom Rechnungshof geprüft werden?
16. Wie lautet der genaue Verteilungsschlüssel der Einnahmen über die Honorare für das angestellte Personal und wodurch ist die Transparenz gegeben?
17. Ist daran gedacht, hier eine bundeseinheitliche Regelung anzustreben, um gravierende Unterschiede der Einkommen von Universitätsangehörigen zwischen den einzelnen Standorten sowie zwischen den einzelnen Sonderfächern zu reduzieren?