5045/J XXIV. GP
Eingelangt am 13.04.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung
betreffend Erhöhung der Chancengleichheit beim Uni-Zugang von Frauen und Männern
An immer mehr Universitäten wird für stark nachgefragte Studienfächer laut über Zugangsbeschränkungen nachgedacht. Die Erfahrungen mit den Zugangs-beschränkungen für das Medizinstudium haben gezeigt, dass Frauen bei Auswahltests schlechter abschneiden als Männer. In einem Interview mit der Zeitung „Der Standard“ vom 6. April 2010 haben Sie Chancengleichheit für die Studentinnen und Studenten beim Uni-Zugang gefordert.
Die Evaluation der Eignungstests für das Medizinstudium in Österreich, eine Studie von Spiel, Schober und Litzenberger, kommt zu dem Ergebnis, dass Frauen bei gleichen Schulnoten in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern schlechtere Leistungen im Eignungstest haben als Männer. Auch internationale Vergleichsstudien wie TIMMS und PISA zeigen auf, dass Mädchen in den naturwissenschaftlichen Fächern in Österreich besonders weit hinter den Burschen liegen. Obwohl es vor der Einführung der Eignungstests auch unter den AbsolventInnen des Medizinstudiums mehr Frauen als Männer gab, schneiden Männer bei den Eignungstests besser ab. Zugangsbeschränkungen an Universitäten bergen also die Gefahr, dass sich geschlechtsspezifische Defizite aus dem Schulsystem beim Studienbeginn besonders negativ auf Frauen auszuwirken.
Da selbst eine umfassende Reform des Schulsystems, die jedoch nicht erkennbar ist, wohl erst nach einigen Jahren Erfolge zeigen würde, ist auch im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit eine Studieneingangsphase sinnvoller als Zugangsbeschränkungen. Dennoch sollte es auch zwischen dem BMWF und dem BMUKK vermehrt Kooperationen zur Verringerung der negativen Auswirkungen des Schulsystems auf die Kompetenzerwerbung von Frauen und Mädchen in den naturwissenschaftlichen Gegenständen, da diese auch die Studienwahl beeinflussen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: