5048/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.04.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend „Regressforderungen nach dem ASVG (Sozialversicherungsträger) für das Jahr 2009”

Mit der AB 2411/XXIV.GP vom 05.08.2009 wurden die Fragen des Fragestellers zu den Regressforderungen nach dem ASVG beantwortet.

Festgestellt werden muß, dass es keine einheitliche Vorgangsweise bei der Geltendmachung von Regressansprüchen durch die einzelnen Sozialversicherungsträger bzw. Gebietskrankenkassen gibt. Besonders aufgefallen ist, daß von der „Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt” überhaupt keine Mitteilung zur Regressausübung erfolgt ist.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

1.   Wie viele Regressansprüche nach § 332 ASVG wurden durch die Sozialversicherungsträger im Jahr 2009 insgesamt gestellt und geltend gemacht (Aufschlüsselung auf Sozialversicherungsträger)?

2.                          Wie sehen die Regressergebnisse aus, welche Beträge wurden im Jahr 2009 tatsächlich regressiert (Aufschlüsselung auf Sozialversicherungsträger)?


3.                          In wie vielen Fällen wurden in diesem Jahr eingeschränkte Regressansprüche nach § 332 Abs. 5 ASVG gestellt und geltend gemacht (Aufschlüsselung auf Sozialversicherungsträger)?

4.                          Welche Beträge wurden in diesem Jahr geltend gemacht?

Wie viele Ansprüche konnten durchgesetzt werden?

Welche Einnahmen wurden erzielt (Aufschlüsselung jeweils auf Sozialversicherungsträger)?

5.                          Wie viele Regressansprüche nach § 332 ASVG wurden durch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) in den Jahren 2007, 2008 und 2009 gestellt und geltend gemacht (Aufschlüsselung auf Jahre)?

6.                          Welche Beträge wurden in diesen Jahren geltend gemacht?

Wie viele Ansprüche konnten durchgesetzt werden (Aufschlüsselung auf Jahre)?

7.                          In wie vielen Fällen wurden von den Sozialversicherungsträgern im Jahr 2009 eingeschränkte Regressansprüche nach § 332 Abs. 6 ASVG gestellt und geltend gemacht (Aufschlüsselung jeweils auf Sozialversicherungsträger)?

8.                          Welche Beträge wurden in diesem Jahr geltend gemacht?

Wie viele Ansprüche konnten durchgesetzt werden?

Welche Einnahmen wurden erzielt (Aufschlüsselung jeweils auf Sozialversicherungsträger)?

9.                          Wie viele aller Regressansprüche waren in diesem Jahr (2009) auf Straßenverkehrsunfälle zurückzuführen (Aufschlüsselung jeweils auf Sozialversicherungsträger)?

10.                   Welche Beträge wurden in diesem Jahr geltend gemacht?

Wie viele Ansprüche konnten durchgesetzt werden?

Welche Einnahmen wurden erzielt (Aufschlüsselung jeweils auf Sozialversicherungsträger)?

11.                   Bei wie vielen dieser Regressforderungen waren in diesem Jahr ausländische Lenker bzw. ausländische Fahrzeughalter betroffen, die für den Unfall kausal verantwortlich waren (Aufschlüsselung jeweils auf Sozialversicherungsträger)?

12.                   Welche Beträge wurden in diesem Jahr geltend gemacht?

Wie viele Ansprüche konnten durchgesetzt werden?

Welche Einnahmen wurden erzielt (Aufschlüsselung jeweils auf Sozialversicherungsträger)?

13.                  Wie viele dieser Regressansprüche waren in diesem Jahr auf Verletzungen oder Todesfälle zurückzuführen, die auf fehlerhafte Produkte im Sinne des Produkthaftungsgesetzes zurückzuführen waren (Aufschlüsselung jeweils auf Sozialversicherungsträger)?

14.                  Durch welche fehlerhaften Produkte wurden diese Verletzungen bzw. Todesfälle ausgelöst?

15.                  Wurden durch die Sozialversicherungsträger bei Eltern jugendlicher „Komatrinker” bzw. Jugendlichen mit Alkoholvergiftung im Jahr 2009 die medizinischen Behandlungskosten regressiert?

Wenn ja, in wie vielen Fällen (Aufschlüsselung jeweils auf Sozialversicherungsträger)?

16.     Welche Beträge wurden in diesem Jahr geltend gemacht?

Wie viele Ansprüche konnten durchgesetzt werden?

Welche Einnahmen wurden dadurch erzielt (Aufschlüsselung jeweils auf Sozialversicherungsträger)?

17.     Wurden durch Sozialversicherungsträger bei Gastwirten, die rechtswidrig – entgegen den Jugendschutzbestimmungen – Alkohol ausschenkten, die zu einer Alkoholvergiftung führten die medizinischen Behandlungskosten regressiert?

Wenn ja, in wie vielen Fällen (Aufschlüsselung auf Sozialversicherungsträger)?


18.     Welche Beträge wurden in diesem Jahr geltend gemacht?

Wie viele Ansprüche konnten durchgesetzt werden?

Welche Einnahmen wurden dadurch erzielt (Aufschlüsselung jeweils auf Sozialversicherungsträger)?

19.     Wie wird durch das Ressort eine Alkoholvergiftung beurteilt? Ist dies eine Krankheit oder eine Körperverletzung?