5077/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.04.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Dringliche Anfrage

gem. § 93 Abs. 2 GOG-NR

 

 

 

der Abgeordneten Bucher, Scheibner

Kolleginnen und Kollegen

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend schwarze Steuerwolken über Österreich – Pröllnocchio 2.0

 

 

 
„Keine neuen Steuern! Das war mein Ziel, und dazu stehe ich auch,“ so der Finanzminister anlässlich der Aktuellen Stunde vom 24. März 2010 - zu einem Zeitpunkt, zu dem er schon längst der Unwahrheit überführt war. 
 
Das sattsam bekannte „Keine-neuen-Steuern-Märchen“, das dem Vizekanzler völlig zurecht den Titel „Pröllnocchio“ einbrachte, wurde nunmehr mit gestrigem Tag durch einstimmigen Beschluss des Bundesfinanzrahmengesetzes 2011 bis 2014 sowie des entsprechenden Strategieberichts im Ministerrat sozusagen in Stein gemeißelt, und damit letztlich der „Steuerbelastungsalbtraum“ für die Österreicherinnen und Österreicher festgeschrieben!
Die schlimmsten Befürchtungen haben sich damit nicht nur bestätigt, sondern wurden noch dadurch übertroffen, dass nunmehr nicht mehr „nur“ von 1,7 Mrd. Euro aus Steuererhöhungen, sondern von jährlich 4,1 Mrd. Euro ab dem Jahr 2014 die Rede ist.
Wenn das Finanzministerium laut Standard vom 20. April 2010 behauptet, die Länder hätten sich verpflichtet, jene Summen, die sie via Steuern zusätzlich bekommen, durch Reformen und Ausgabenkürzungen wieder einzusparen, dann entbehrt dies jeder realistischen Grundlage. 
So teilt die Wiener Vizebürgermeisterin Brauner im Kurier-Interview vom 18. April 2010 unmissverständlich mit, dass Wien „selbstverständlich“ auf dem vollen Drittelanteil für die Länder bestehen werde. 
 
Angesichts dieses nunmehr evidenten Steuerbelastungsfrontalangriffs auf die österreichische Bevölkerung, gewährt folgende von Klubobmann Kopf noch vor wenigen Wochen im Rahmen der Debatte zu einer Dringlichen Anfrage des BZÖ getätigte Aussage besonders tiefe und erschreckende Einblicke in die wahre Geisteshaltung der ÖVP:

„Sie fantasieren von Steuererhöhungen und Abkassieren. Ich weiß nicht: Sind das Halluzinationen, oder worunter leiden Sie da?“
 

Die in den Medien kürzlich kolportierten Steuerbelastungsstrategien beider Regierungsparteien zusammen reichen nicht aus, um das Plansoll von 4,1 Mrd. Euro im Jahr 2014 zu erreichen. Rechnet man die Reichensteuerpläne der SPÖ in Höhe von 1,6 Mrd. Euro mit den zusätzlichen Ökosteuerplänen (Anhebung der Mineralölsteuer der ÖVP) zusammen, erhält man lediglich 3,6 Mrd. Euro. Diese Höchstsumme ist unter der Prämisse zu sehen, dass sich die angenommenen Konjunkturprognosen bewahrheiten. Bis 2014 ergeben sich bei der Addierung der einnahmenseitigen Maßnahmen des Bundes unter Einrechnung des Finanzausgleiches mit Ländern und Gemeinden hochgerechnet ca. zwölf Mrd. Euro an Steuererhöhungen! Wie soll dieser Betrag aufgebracht werden? Wer soll das bezahlen?

 

Denkbar wäre, die Mehrwertsteuer zu erhöhen, um das Plansoll zu erfüllen. Nachfolgendes Indiz weist darauf hin:

 

Der Verdacht einer einnahmenseitigen Budgetsanierung durch eine insbesondere den Mittelstand belastende Mehrwertsteuererhöhung liegt spätestens seit Vorliegen des „Österreichischen Stabilitätsprogramms für die Jahre 2009 bis 2013“ mehr als nahe. Gegenüber dem Stabilitätsprogramm für die Jahre 2008 bis 2013 schraubte der Finanzminister die Einnahmen aus dem Titel „Produktions- und Importabgaben“, sprich u.a. die Einnahmen aus Mehrwert- und Verbrauchssteuern, in den nächsten drei Jahren um in Summe 2,7 Mrd. Euro nach oben.

Selbst der Budgetexperte Gerhard Lehner kann sich nicht erklären, „warum sie innerhalb eines Jahres so deutlich nachkorrigiert wurden.“ Diese Anpassung im Stabilitätsprogramm sei angesichts ihres Umfangs "nur mit implizierten Maßnahmen zu erklären", meint dazu ein Wirtschaftsforscher.

Am 17. Februar 2010 war dazu im „Standard“ unter dem vielsagenden Titel „Wundersame Einnahmenvermehrung“ zu lesen, dass die von Österreich im Stabilitätsprogramm deutlich nach oben korrigierte Einnahmen-Schätzung für die Mehrwert- und Verbrauchssteuern „die Befürchtung nährt, dass höhere Steuern kommen.“

Ein Insider in Sachen Budgetpolitik der Bundesregierung, der SPÖ-Budgetsprecher Jan Krainer, warf dem Finanzminister in der Folge dieser Diskussion - und das wohl nicht grundlos - in der Tageszeitung "Österreich" vor, „die Folgen einer von 20 auf 22 Prozent erhöhten Mehrwertsteuer bereits intern durchrechnen zu lassen. „Das brächte genau die zwei Milliarden Euro, die Pröll für seine Sparziele auf der Einnahmenseite aufbringen muss", kritisierte Krainer.

 

 

 

Sparen muss nur der Bürger – Täuschen und Tarnen à la Pröll

 

Bei genauerer Betrachtung der Zahlen ergibt sich glasklar, dass gegenüber 2009 keine Einsparungen geplant sind, sondern diese nur auf dem Papier existieren und nur durch völlig unzulässige und nicht nachvollziehbare Zahlenvergleiche zustande kommen. Angesichts dieser Tricks mutet der viel zitierte „Äpfel mit Birnen“-Vergleich als geradezu seriös an.


Die Fakten sprechen für sich:

Die geplanten Gesamtausgaben gemäß Bundesfinanzrahmengesetz aus dem Jahr 2009 waren für das Jahr 2011 mit utopischen 71,271 Mrd. Euro veranschlagt, um sie mit der jetzigen Regierungsvorlage werbewirksam auf lediglich 69,099 Mrd. Euro zu reduzieren und von eigenen Sparmaßnahmen sprechen zu können. Von diesen hypothetischen Traumzahlen aus gerechnet, hätte der Finanzminister wirklich gespart!

Hinter den Kulissen sieht es aber anders aus. So lagen die Ausgaben des Bundes im Jahr 2009 bei 69,456 Mrd. Euro. Im neuen Entwurf des Bundesfinanzrahmen-gesetzes sind hingegen für 2014 72,253 Mrd. Euro an Ausgaben vorgesehen.

 

Aus diesen Zahlen ergibt sich, dass der Finanzminister gegenüber 2009 also gar nicht vor hat zu sparen!

Anhand folgender Textaufgabe lässt sich der seitens des Finanzministers hier vollführte Trick eindrucksvoll erklären:

Herr J.P. hat für seinen Haushalt im Jahr 2009 69,456 Mrd. Euro ausgegeben. Im Jahr 2014 will er 72,253 Mrd. Euro ausgeben.

Wie viel hat er gespart?

 

Folge:

Am Ende des Tages bleibt im Jahr 2014 gegenüber 2009 tatsächlich allein eine Steuererhöhung in Höhe von 4,1 Mrd. Euro übrig, ohne dass die Regierung gegenüber 2009 sparen muss – man spart allein hypothetisch geplante Ausgaben ein. Demgegenüber gibt es aber spürbare Mehrbelastungen für den steuerzahlenden Mittelstand!

 

Aus dem von Pröll kolportierten Verhältnis Einsparungen zu Belastungen von „60 : 40“ wird somit „0 : 100“!

 

Die Steuerreform 2009/2010 (= 2,3 Mrd. Steuerreform + 500 Millionen Familien­förderung) wird von den geplanten Steuererhöhungen in Höhe von 4,1 Mrd. Euro im Jahr 2014 mehr als aufgefressen.

 

Folge: Tatbestand der Irreführung erfüllt!

 

 

 

Ein weiteres Märchen – Das ernsthafte Angehen der Verwaltungs-reform im Sinne des Finanzministers

 

Das Thema der Verwaltungsreform erschreckt den interessierten Leser auch bei Betrachtung des aktuellen Strategieberichtes. Hat man auf die konkreten Lösungsvorschläge der Regierungs-Geheimwaffe „Arbeitskreise“ gewartet, so wird man enttäuscht. Ein Zitat aus dem Strategiebericht charakterisiert die Ernsthaftigkeit des Willens zur Verwaltungsreform nur zu treffend. Dort wird wörtlich angeführt: „Länder und Gemeinden sind eingeladen, ihre Konsolidierungsanstrengungen so auszurichten, dass die gesamtstaatlichen Ziele erreicht werden.“ Ob aber eine Einladung ausreichen wird, die Verwaltungsreform gegenüber den Ländern durchzu­setzen, ist zu bezweifeln. Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, dass der Finanzminister das versteckte Signal an seinen „Landadel“ aussendet, dass er alles unter Kontrolle hat, und eine Gefährdung der „schwarzen Festungen“ noch nicht einmal bevorsteht. Bestätigt wird dieser Eindruck weiters durch folgende Passage im Strategiebericht: „Die erforderlichen Verhandlungen werden umgehend aufgenommen.“ In Anbetracht dessen fragt man sich, was bisher getan wurde. Wieder scheint die Devise: Auf Zeit spielen!

 

 

 

Österreich auf Strafzahlungskurs?

 

Wie schon mehrfach in die aktuelle Diskussion eingebracht, drängen sich nach wie vor noch immer die Fragen auf, ob mögliche EU-rechtliche Sanktionen sowie Schädigungen des Rufes des Finanzplatzes Österreich nicht bedacht werden. So wurde Österreich durch den Rat der Europäischen Union aufgrund des bereits gegen Österreich eingeleiteten Defizitverfahrens auferlegt, bis zum 2. Juni 2010 Konsolidierungsstrategien vorzulegen, wie das Defizit abgebaut werden soll. Entscheidend dabei ist, dass nach Aufforderung des Rates „bis zu einem gewissen Grad in die Einzelheiten gegangen werden sollte“. Im Stabilitätsprogramm 2009-2013 wurde sodann versprochen, dass die notwendigen Schritte im Zuge der Erstellung des neuen Bundesfinanzrahmengesetzes gesetzt werden, so dass spätestens am 2. Juni 2010 ein Nachweis wirksamer Maßnahmen vorgelegt werden könne.

Entscheidend ist nun, ob das vorliegende Bundesfinanzrahmengesetz bzw. der Strategiebericht den Anforderungen der EU genügen. Erkennbar ist, dass die Warnung zumindest nicht ignoriert wurde, wie man anhand folgender Passage im aktuellen Strategiebericht sehen kann: „Damit folgt die Bundesregierung den Empfehlungen des ECOFIN Rates mit dem Ziel, das jährliche Defizit um 0,75 Prozent bis 2013 zu reduzieren.“ Ob dieser Hinweis allein sowie die weiter völlig unkonkreten Hinweise zu strukturellen Maßnahmen wie die angeblich kommende Verwaltungsreform ausreichen, ist jedoch zu hinterfragen.

 

 

Aus gegebenem Anlass stellen daher die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

Dringliche Anfrage:

 

1.        Können Sie für die Erstellung der Budgets 2011 bis 2013 sicherstellen, dass keine Mehrbelastungen der Steuer- und Beitragszahler im Bereich

a.    der Reduktion von Steuerbegünstigungen,

b.    der Abgaben auf Grundeigentum,

c.    der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen,

d.    der Abgaben auf Vermögenszuwächse,

e.    der Besteuerung von Tabak, Alkohol und Glücksspiel,

f.      der Umsatzsteuer,

g.    der Besteuerung des Energie- und Umweltverbrauchs oder

h.    der Sozialversicherungsbeiträge

            erfolgen?

2.        Planen Sie die Anhebung der Mineralölsteuer auf Benzin und Diesel?


3.        Setzen Sie sich dafür ein, eine CO2-Steuer für alle anderen fossilen Energieträger einzuführen?

4.        Werden Sie auf Regierungsebene eine Börsenumsatzsteuer verhindern?

5.        Werden Sie auf Regierungsebene verhindern, dass die geplante Bankenabgabe an der Bilanzsumme als Bemessungsgrundlage anknüpft?

6.        Mit welchen Mitteln wollen Sie verhindern, dass die Bankenabgabe auf die Konsumenten überwälzt wird?

7.        Werden Sie auf Regierungsebene eine Vermögenszuwachssteuer verhindern?

8.        Werden Sie verhindern, dass es eine Reform der Stiftungssteuer gibt und höhere Abgaben für Stiftungen festgeschrieben werden?

9.        Wenn alle kolportierten Steuerpläne von ÖVP und SPÖ zusammengerechnet werden, fehlen laut Medienberichten immer noch 600 Mio. Euro auf das Plansoll von 4,1 Mrd. Euro. Mit welchen zusätzlichen Belastungen wird diese Lücke geschlossen?

10.     Mit welchem Betrag wird der durchschnittliche Österreicher vom Baby bis zum Greis pro Kopf im Jahr 2014 bei einem Plansoll von 4,1 Mrd. Euro zusätzlich belastet?

11.     Mit welchem Betrag werden die ca. 1,9 Millionen Österreicher, die laut Industriellen Vereinigung Lohnsteuer bezahlen, aber nicht im öffentlichen Sektor tätig sind, im Jahr 2014 bei einem Plansoll von 4,1 Mrd. Euro zusätzlich belastet?

12.     Werden Sie auf Regierungsebene verhindern, dass es zu Änderungen bei der Gruppenbesteuerung kommen wird, insbesondere bei der derzeit bestehenden Möglichkeit, im Ausland erlittene Verluste bei der Steuerbe­messung im Inland anzurechnen?

13.     Werden Sie eine Senkung der Lohnnebenkosten vornehmen?

14.     Warum geht Ihr Strategiebericht von einer Erhöhung der Konsumausgaben „durch die Steuerreform und die Ausweitung der Transferleistungen“ aus, obwohl Sie massive Steuererhöhungen planen?

15.     Welche Dämpfung der Konsumausgaben ist durch Ihre offenbar in die Prognosedaten nicht eingerechneten Mehrbelastungen der Bürger zu erwarten?

16.     Wie werden Sie Länder und Gemeinden wirksam dazu veranlassen, nicht nur ihren Teil an der „Konsolidierung“ des Bundes mitzutragen, sondern tatsächlich Einsparungen zu gewährleisten, zumal die Wiener Finanzstadträtin Brauner schon dezidiert den Anteil der Länder an den Mehreinnahmen des Bundes eingefordert hat?

17.     Haben Sie angesichts des vor kurzem ergangenen VfGH-Urteils betreffend die Getränkesteuerrückzahlungen vor, den Finanzausgleich mit den Ländern und Gemeinden aufzuschnüren?

18.     Gibt es bereits konkrete Verhandlungen mit den Ländern, oder wurde diesbezüglich wieder ein Arbeitskreis eingerichtet?

19.     Besteht auf der Basis des bis 2013 vereinbarten Finanzausgleichs ein Anrecht des Bundes, die Länder nicht zu einem Drittel an den Mehreinnahmen an Abgabenerhöhungen partizipieren zu lassen?


20.     Welchen Spielraum für Ermessensausgaben wird es im Bund bei unveränderter Gesetzeslage im Jahr 2014 angesichts der dramatisch auf 74 % des BIP steigenden Verschuldung des Gesamtstaats noch geben?

21.     Halten Sie es gegenüber den künftigen Generationen für vertretbar, wenn der Gesamtstaat so hoch verschuldet ist, dass drei Viertel der österreichischen Wirtschaftsleistung eines ganzen Jahres erforderlich wären, um die Schulden abzutragen?

22.     Wie hoch werden die Zinszahlungen für die Staatsschulden in absoluten Zahlen im Jahr 2014 sein?

23.     Welche grundlegenden Strukturreformen liegen dem Bundesfinanzrahmen-gesetz zugrunde?

24.     Teilen Sie unsere Ansicht, dass mit echten Einsparungen geringere Ausgaben im Vergleich zur Vergangenheit und nicht geringere Mehrausgaben als ursprünglich geplant gemeint sind?

25.     In welchem Verhältnis stehen Mehreinnahmen zu Einsparungen im Jahr 2014, wenn man zur Berechnung der Einsparungen den vorläufigen Erfolg 2009 und nicht das ursprünglich geplante Bundesfinanzrahmengesetz zugrunde gelegt?

26.     Wird die Bundesregierung ihrer verfassungsmäßigen Pflicht zur Vorlage eines Bundesvoranschlagsentwurfs bis zehn Wochen vor Jahresende trotz der Landtagswahlen im Herbst termingerecht nachkommen? Wenn nein, wie begründen Sie dies gerade in einer Krise, die prompte Maßnahmen erfordert?

27.     Werden Sie eine stärkere Belastung

a.    von Manager-Boni,

b.    von Finanztransaktionen oder

c.    von spekulativen Finanzgeschäften

         in Angriff nehmen? Wenn nein, warum nicht?

28.     Werden Sie eine Entlastung

a.    der Personenunternehmen,

b.    des Faktors Arbeit generell oder

c.    des Mittelstandes

         umsetzen? Wenn nein, warum nicht?

29.     Mit welchen Mitteln werden Sie gegen die Missstände im Bankenbereich vorgehen (z.B. in der Finanzmarktaufsicht, bei den dubiosen Rating-Agenturen, bei den Casino-Produkten, bei den notwendigen Eigenmitteln, bei der Beschränkung der Staatshaftung für Systembanken, bei den spekulations­anheizenden Boni, bei der Steuerminimierung durch Töchter in Steuer­paradiesen oder bei der Kreditklemme und überhöhten Kosten für die Wirtschaft)?

30.     Werden Sie die Steuerschlupflöcher für Banken durch Verlagerung von Gewinnen ins Ausland schließen? Gibt es ein Aus für die Steueroasen für Banken?

31.     In welcher Höhe sind allfällige Staatshilfen beispielsweise für Griechenland im Bundesfinanzrahmen berücksichtigt?


32.     Werden Sie im Zuge der Übermittlung der Budgetdaten an die EU den europäischen Behörden umfangreicheres Zahlen- und Datenmaterial zur Verfügung stellen als dem österreichischen Parlament?

33.     Warum benachteiligen Sie gerade die Zukunftsressorts wie Bildung, Jugend, Familie, Arbeit und Infrastruktur?

34.     Sind Sie für eine Null-Lohn-Runde bei den Beamten?

35.     Werden Sie – wie vom BZÖ beantragt – eine Null-Lohn-Runde bei Politikern umsetzen?

 

 

Wien, am 21. April 2010

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühest möglichen Zeitpunkt dringlich zu behandeln und dem Erstanfragesteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.