5081/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.04.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Pflegegeld

 

 

 

In der letzten Zeit hat es von Ihnen und von Bundeskanzler Faymann Wortmeldungen gegeben, welche die bisherige Form der Pflegevorsorge stark infrage stellen. Sie haben sich im Rahmen einer Podiumsdiskussion in Salzburg eindeutig für den Ausbau von Sachleistungen ausgesprochen.

 

Dies lässt nur den Umkehrschluss zu, dass Sie im Gegenzug eine deutliche Reduzierung von Geldleistungen, sprich des Pflegegeldes, planen. Das würde bedeuten, dass Sie damit ein bewährtes sowie international anerkanntes System zerschlagen, dessen Erfolg durch Studien belegt ist. Weiters würde dies heißen, dass die durch Sachleistungen erbrachte Stundenanzahl gegenüber der jetzigen Anzahl drastisch verringert wird, da eine geleistete Stunde im Rahmen einer Sachleistung ja bekanntlich um ein Zigfaches teurer ist als eine Stunde, die durch das Pflegegeld finanziert und im Rahmen der Familie/von Freunden oder Bekannten erbracht wird.

 

Sie haben bei dieser Veranstaltung außerdem auch mit einer pauschalen Verdächtigung Bezieherinnen und Beziehern des Pflegegeldes sowie deren Angehörigen den Missbrauch des Pflegegeldes unterstellt und damit der bedauerlicherweise immer wieder aufflackernden Sozialschmarotzerdebatte neuen Auftrieb gegeben. Mit derartigen unqualifizierten Anschuldigungen wird der gesellschaftliche Zusammenhalt und das soziale Klima in Österreich gefährdet und gleichzeitig die von der ÖVP mutwillig vom Zaun gebrochene Missbrauchsdebatte weiter vorangetrieben.

 

In diesem aufgeheizten Klima ist es nur allzu verständlich, dass die Verunsicherung und der Ärger über diese Äußerungen wachsen und die besorgten Anfragen der Betroffenen zunehmen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

1)            Welche konkreten Änderungen im Rahmen des Bundespflegegeldgesetzes sind von Ihnen geplant?

 

2)            Planen Sie eine Reduzierung des Pflegegeldes? Wenn ja: um wie viel wird das Pflegegeld in den jeweiligen Stufen reduziert werden?

 

3)            Ist von Ihnen eine Änderung des derzeitigen Einstufungsschemas in 7 Stufen geplant? Wenn ja, wie wird dieses neue Schema aussehen?

 

4)            Welche Art von Sachleistungen ist von Ihnen geplant?

 

5)            In welchem Umfang sollen diese Sachleistungen erbracht werden?

 

6)            Von welchen Organisationen sollen diese Sachleistungen erbracht werden?

 

7)            Wie groß wird das finanzielle Volumen der von Ihnen geplanten Sachleistungen sein?

 

8)            Wird die Einführung von obligatorischen Sachleistungen zu einer Erhöhung der Ausgaben im Rahmen der Pflegevorsorge führen? Wenn ja: um welchen Betrag wird sich das Gesamtvolumen erhöhen?

 

9)            Aus welchen Titeln sollen die Mittel für eine allfällige Erhöhung der Gesamtausgaben für die Pflegevorsorge abgezogen werden?

 

10)         Wird die Einführung von obligatorischen Sachleistungen zu einer Reduzierung der Ausgaben im Rahmen der Pflegevorsorge führen? Wenn ja, um welchen Betrag wird sich das Volumen reduzieren?

 

11)         Wie wollen Sie sicherstellen, dass, trotz der dadurch zu erwartenden drastischen Verringerung der finanzierbaren Stundenanzahl, das notwendige Mindestausmaß an persönlicher Hilfe/Pflege sichergestellt werden kann?

 

12)         Können Sie garantieren, dass durch dieses von Ihnen geplante neue System der Pflegevorsorge kein Pflegenotstand herbeigeführt wird?

 

13)         Was werden Sie unternehmen, um dem durch Ihre Äußerungen entstandenen Vertrauensverlust bei behinderten, alten und pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen entgegenzuwirken?

 

14)         Wie viele Fälle des von Ihnen behaupteten Missbrauchs des Pflegegeldes sind Ihnen bekannt?


15)         Haben Sie veranlasst, dass die im Bundespflegegeldgesetz vorgesehenen Kontroll- und Aufsichtsmechanismen in den behaupteten Fällen in Kraft treten? Wenn ja, in wie vielen Fällen konnte tatsächlich ein Missbrauch festgestellt werden? Wenn nein, was sind die Gründe dafür?

 

16)         Wann sollen die von Ihnen geplanten Maßnehmen in Kraft treten?

 

17)         Sind von Ihnen Übergangsfristen vorgesehen?