5101/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.04.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Gartelgruber, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend einkommensabhängiges Bußgeld

 

 

Derzeit sind Geldstrafen nach dem Verwaltungsstrafgesetz 1991 sowie nach § 99 des Bundesgesetzes vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960), pauschaliert. Das bedeutet in der Praxis, dass etwa jemand, der monatlich nur 1.000 Euro Einkommen bezieht, eine Geldstrafe in derselben Höhe zu bezahlen hat, wie jemand, der etwa über ein monatliches Einkommen von 15.000 Euro verfügt.

 

Verkehrsstrafen fallen daher für die Bezieher niedriger Einkommen wesentlich mehr „ins Gewicht“, schaffen also eine erhöhte finanzielle Betroffenheit, als für besser Verdienende. Man kann also von einer härteren Bestrafung für sozial Schwächere sprechen, wenn jemand der über ein Einkommen von 1.000 Euro verfügt, für eine Geschwindigkeitsübertretung, die eine Geldstrafe von 50 Euro zur Folge hat, 5% seines monatlichen Einkommens zur Aufbringung der Geldstrafe entrichten muss, während besser Verdienende, die 15.000 Euro im Monat zur Verfügung haben, nur 0,3% des monatlichen Einkommens aufwenden müssen.

 

In Dänemark, Schweden oder Finnland ist eine einkommensabhängige Bestrafung im Fall von Übertretungen verkehrsrechtlicher Bestimmungen, wie Geschwindigkeitsübertretungen oder Trunkenheit am Steuer bereits in Anwendung und zeigt Wirkung, insbesondere hinsichtlich eines angepassteren Verkehrsverhaltens von Besserverdienern. In diesem Sinne, aber auch unter dem Aspekt der sozialer Gerechtigkeit, erscheint die Bindung von Geldstrafen im Bereich von verkehrsrechtlichen Verwaltungsübertretungen an die Höhe des Einkommens auch für Österreich überlegenswert.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende


ANFRAGE

 

 

1.    Gibt es konkrete Pläne, die Höhe von Verkehrsstrafen künftig am Einkommen zu bemessen und wenn ja, in welcher Form und welcher Höhe?

 

2.    Wenn ja, worin sehen Sie die Vorteile einer einkommensabhängigen Einhebung der Verkehrsstrafen?

 

3.    Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen die einkommensabhängige Einhebung von Verkehrsstrafen?

 

4.    Gibt es Studien oder Erhebungen inwieweit sich einkommensabhängige Verkehrsstrafen auf die Disziplin der Verkehrsteilnehmer, insbesondere bei höheren Strafen für „Besserverdienende“, auswirken würden?

 

5.    Gibt es Studien oder Erhebungen inwieweit sich die Einführung einkommensabhängiger Verkehrsstrafen in anderen Staaten auf die Disziplin der Verkehrsteilnehmer sowie konkret auf die Unfallzahlen sowie die Zahlen der Verkehrstoten und Verletzten ausgewirkt hat?

 

6.    Inwieweit ist geplant, künftig Verstöße nach dem Kraftfahrgesetz 1967 - KFG. 1967 zu kategorisieren (beispielsweise nach leichten – mittleren – schweren Verstößen) und jeder „Kategorie“ eine maxiale Strafhöhe zuzuordnen?