5104/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.04.2010
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Anfrage

 

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Flugbetrieb Wiener Neustadt

 

 

Bis 10.3.2010 bestand in Wiener Neustadt eine militärische Flugplatzverkehrszone, die auch zivil mitbenützt werden konnte. Es handelt sich um ein Flugsportzentrum und im Jahr 2009 fanden dort mit 936 Mitgliedern 16.986 Flugbewegungen ausschließlich ziviler Natur statt. Diese Flugbewegungen wurden von zivilen Betriebsleitern an Flugplatz LOXN abgehandelt. Unmittelbar neben diesem Flugplatz befindet sich der Flugplatz Wiener Neustadt Ost. Die Koordination und der reibungslose Flugbetrieb erfolgte zwischen den Betriebsleitern klaglos.

 

Der vorgenannte Luftraum der MATZ LOXN durfte außerhalb der Betriebszeit des Bundesheeres ehemals nur von Piloten bzw. Flugzeugen angeflogen werden, die am Platz gemeldet waren. Mit 11.3.2010 wurde dieser Luftraum zum sogenannten FUA (frequently uses airspace). Das bedeutet, dass die Abgrenzung nach außen nur mehr während der Dienstzeit des Bundesheeres besteht.

 

Die von der ACG publizierte Flugplatzkarte LOAN zeigt für LOXN Platzrundenverfahren, die für den militärischen Flugbetrieb vorgesehen sind. Außerhalb des militärischen Betriebes findet auch Segelflugbetrieb mit Windenstart statt. Des Weiteren werden die in der Flugausbildung vorgeschriebenen Notlandeübungen durchgeführt. Das sind alles Vorgänge, die Piloten vom Platz geläufig sind. Piloten jedoch, die die flugbetrieblichen Gegebenheiten am Flugplatz LOXN außerhalb der Dienstzeit des Bundesheeres nicht kennen, können den Luftraum ebenfalls mitbenützen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Ist Ihnen diese Problematik bekannt?

 

2.    Wenn ja, welche Maßnahmen planen Sie, um diese Sicherheitsgefährdung abzuwenden?