5118/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.04.2010
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Anfrage

 

der Abgeordneten Petzner,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend des BAWAG-Prozesses

 

Im BAWAG-Prozess mehren sich Medienberichte und Aussagen von Rechtsexperten, die Zweifel an der juristischen Vorgehensweise und den gerichtlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem BAWAG-Prozess äußern und insbesondere die Rechtmäßigkeit der richterlichen Entscheidungen massiv in Frage stellen. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

 

                                               Anfrage:

 

 

 

1.       Warum sitzt im BAWAG-Verfahren einer der nicht rechtskräftig Verurteilten, nämlich Helmut Elsner, in Untersuchungshaft, die anderen nicht rechtskräftig Verurteilten jedoch nicht?

 

2.       Wie lauten die juristischen Gründe bzw richterlichen Entscheidungen, weswegen über Helmut Elsner die Untersuchungshaft verhängt wurde?

 

3.       Welche konkreten Anhaltspunkte gibt es dafür, dass bei Helmut Elsner latente Fluchtgefahr besteht?

 

4.       Ist es richtig, dass die Verhängung der Untersuchungshaft über Helmut Elsner mit einem Artikel und Fotos von Helmut Elsner im Nachrichtenmagazin NEWS argumentiert wurde, die Helmut Elsner in seinem Porsche in Frankreich zeigen?

         a) Falls ja, ist Ihnen bekannt, dass in einem gerichtlichen Medienverfahren festgestellt wurde, dass es sich bei der Person auf jenen Fotos nicht um Helmut Elsner handelte?

         b) Falls Ihnen bekannt ist, dass in einem gerichtlichen Medienverfahren festgestellt wurde, dass es sich bei der Person auf jenen Fotos nicht um Helmut Elsner handelte, womit argumentieren Sie die andauernde Untersuchungshaft über Helmut Elsner?

 

5.       Steht die mittlerweile über drei Jahre dauernde Untersuchungshaft von Helmut Elsner im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention?

 

6.       Ist es richtig, dass Sie Helmut Elsner eine Entlassung aus der Untersuchungshaft zugesichert haben, für den Fall, dass eine entsprechende Kaution bezahlt wird?

         a) Falls ja, warum wurde Helmut Elsner gegen Kaution nicht aus der Untersuchungshaft entlassen?

         b) Falls nein, wie erklären Sie sich einen Aktenvermerk des Rechtsanwaltes Wolfgang Schubert, in welchem es wie folgt heißt:


„Mich hat am späten Vormittag des 9.12.2008 ein Telefonanruf der Frau Mag. Claudia Bandion Ortner erreicht, die mich am selben Tag zu einem persönlichen Gespräch zu sich ins Gericht gebeten hat. Die Besprechung hat dann tatsächlich um 15:00 Uhr in einem Nebenraum des Großen Schwurgerichtssaales des Landesgerichtes für Strafsachen in Wien stattgefunden. Frau Mag. Claudia Bandion-Ortner hat mit in dieser Besprechung unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass eine Enthaftung Herrn Elsners möglich wäre. Erörtert wurde ihr Vorschlag auf Beiziehung eines medizinischen Gerichtsgutachters und die Höhe der Kaution von EUR 2 Millionen.“

 

7.       Wurde im Zuge des BAWAG-Verfahrens Vermögen jener Verantwortlichen sichergestellt bzw. beschlagnahmt, welche erstinstanzlich verurteilt wurden?

         a) Falls ja, von welchen Verantwortlichen wurde wann warum Vermögen in welcher Höhe sichergestellt bzw. beschlagnahmt?

         b) Falls nein, warum nicht?

 

8.       Welche vermögensrechtlichen Anordnungen gegen welche Personen wurden im Zuge des BAWAG-Verfahrens vom Gericht getroffen?

 

9.       Ist Ihnen bekannt, dass Wolfgang Flöttl einer der Begünstigten der Verlassenschaft des Walter Flöttl ist?

         a) Falls ja, warum wird das daraus resultierende Vermögen nicht sichergestellt bzw. beschlagnahmt?

         b) Falls nein, warum wurde das Vermögen von Helmut Elsner beschlagnahmt, jenes von Wolfgang Flött aber nicht?

 

10.     Wie viele Enthaftungsanträge hat Helmut Elsner bisher gestellt?

 

11.     Warum wurden sämtliche Enthaftungsanträge des Helmut Elsner abgelehnt?

 

12.     Woran machen Sie fest, dass bei Helmut Elsner latente Fluchtgefahr besteht?

 

13.     Wie beurteilen Sie den aktuellen Gesundheitszustand von Helmut Elsner?


 

14.     Gibt es fachärztliche Gutachten betreffend des Gesundheitszustandes von Helmut Elsner?

         a) Falls ja, was sagen diese inhaltlich aus?

         b) Falls betreffende fachärztliche Gutachten besagen, dass Helmut Elsner auf Grund seines Gesundheitszustandes fluchtunfähig bzw. transportunfähig ist, womit rechtfertigen Sie die andauernde Untersuchungshaft?

 

15.     Welche aktuellen Erkenntnisse gibt es betreffend Verbleib und Wert von Kunstwerken, die sich im Eigentum des Wolfgang Flöttl befinden?

 

16.     Welche Schritte wurden seitens der Justiz unternommen, um den Verbleib jener Kunstwerke zu klären, die sich im Eigentum des Wolfgang Flöttl befinden?

         a) Falls es juristische Schritte gab, welche Ergebnisse haben diese zutage gefördert?

         b) Falls es keine juristischen Schritte gab, warum nicht?

 

17.     Ist Ihnen der Verbleib jener 500 bis 600 Millionen Euro BAWAG-Gelder bekannt, die Wolfgang Flöttl gänzlich verspekuliert haben soll?

 

18.     Wurde von den Anwälten des Helmut Elsner Ende des Jahres 2008 die Hinterlegung einer Kaution schriftlich angeboten?

         a) Falls ja, wann durch wen und warum wurde diese Hinterlegung einer Kaution abgelehnt?

         b) Falls ja, warum haben Sie in einem ZIB-Interview im ORF verneint, dass jemals die Hinterlegung einer Kaution angeboten wurde?

 

19.     Ist es richtig, das der Verhängung der Untersuchungshaft gegen Wolfgang Flöttl von der zuständigen Untersuchungsrichterin mit der Begründung abgelehnt wurde, ein ausländischer Wohnsitz und eine zu erwartende hohe Strafe seien nicht ausreichend, um die Untersuchungshaft zu verhängen?

 

20.     Hat Helmut Elsner jemals Fluchvorbereitungen getroffen oder Aktivitäten gesetzt, die auf das Ziel einer Flucht hinweisen?

 

21.     Warum wurde lediglich das Vermögen von Helmut Elsner beschlagnahmt, dass  von allen anderen nicht rechtskräftig Verurteilten im BAWAG-Verfahren jedoch nicht?

 

22.     Können Sie ausschließen, dass Wolfgang Flöttl jene 500 bis 600 Millionen Euro BAWAG-Gelder nicht verspekuliert, sondern in betrügerischer Absicht unterschlagen hat? Falls ja, auf Basis welcher Fakten und (juristischen) Erkenntnisse können Sie dies ausschließen bzw. welche Delikte wurden in diesem Zusammenhang geprüft und als „Nicht-Erfüllt“ angesehen?  

 

23.     Ist es richtig, dass es drei Gutachten (von Imo, Kleiner und Keppert) zu den BAWAG-Geschäften des Wolfgang Flöttl gibt, die allesamt besagen, dass auf Basis der vorhandenen Unterlagen Verwendung und Verbleib der BAWAG-Gelder des Wolfgang Flött nicht verifiziert werden können?

 

24.     Können Sie politische Einflussnahme auf das BAWAG-Gerichtsverfahren ausschließen?

 

25.     Wann und von wem wurde Ihnen angeboten, das Amt der Justizministerin auszuüben?

 

26.     Können Sie einen Zusammenhang Ihrer Tätigkeit als Richterin im BAWAG-Prozess und Ihrer Bestellung zur Justizministerin ausschließen?

 

27.     Ist Ihnen bekannt, dass Wolfgang Flöttl die Wohnung des Walter Flöttl, welche Flöttl aus der Verlassenschaft geerbt hat, um über fünf Millionen Euro verkauft hat?

         a) Warum wurde das diesbezüglich erwirtschaftete Vermögen des Wolfgang Flöttl nicht umgehend sichergestellt bzw. beschlagnahmt?

 

28.     Ist es richtig, dass die Enthaftungsanträge des Helmut Elsner unter anderem deswegen allesamt abgelehnt wurden, weil seitens der zuständigen juristischen Instanzen behauptet wird, Helmut Elsner habe einen „Fluchtfonds“ eingerichtet, um seine Flucht zu finanzieren?

         a) Falls ja, welche konkreten Fakten liegen betreffend dieses „Fluchtfonds“ vor?

 

29.     Wurden seitens der Justiz die privaten Konten des Wolfgang Flött jemals gerichtlich geöffnet?

         a) Falls ja, wann und mit welchem Ergebnis?

         b) Falls nein, warum nicht?

 

30.     Gibt es seitens der französischen Justiz Erkenntnisse bzw. medizinische Gutachten betreffend der Person Helmut Elsner?

         a) Falls ja, was sagen diese inhaltlich aus?

         b) Falls ja, inwieweit wurden diese Erkenntnisse bzw. medizinischen Gutachten seitens der österreichischen Justiz berücksichtigt?

 

 

Wien, 22.04.2010