5122/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.04.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Walser, Grünewald, Freundinnen und Freunde,

 

an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung

 

betreffend Unregelmäßigkeiten bei Aufnahmetests an der Fachhochschule (FH) Joanneum

 

 

Die FH Joanneum wurde im Jahr 1995 gegründet und bietet mittlerweile 36 Studiengänge, davon 21 Bachelor-,, 12 Master- und drei Diplom-Studiengänge in vier Fachbereichen an den drei Standorten Graz, Kapfenberg und Bad Gleichenberg an. Im Studienjahr 2007/2008 waren insgesamt 3.189 Studierende inskribiert. In der Lehre sind ca. 175 hauptberuflich Lehrende und über 700 Lehrbeauftragte (2008) tätig. Im Vollausbau ist vorgesehen, von mehr als 4000 Studierende besucht zu werden. Als eine von wenigen FHs in Österreich hebt die FH Joanneum keine Studienbeiträge ein, der Erhalter (Mehrheitsgesellschafter) ist das Land Steiermark.

Um die laut Eigendefinition (www.fh-joanneum.at) „Spitzenausbildung am Puls der Zeit“ bieten zu können, gibt es entsprechende Aufnahmeverfahren, deren Art von Studiengang zu Studiengang variieren kann. Es wird betont, „JedeR hat die gleichen Chancen!“, und das Bewusstsein für Gleichstellung, Gleichbehandlung und Vielfalt wird groß geschrieben.

 

Seit 2002 bewerben sich jedes Jahr bis zu 200 AnwärterInnen für die 25 Studienplätze am Studiengang für „Journalismus und Public Relations“, der erste Studiengang an einer österreichischen FH, der diese zwei Ausbildungsschienen miteinander verbindet. Die AnwärterInnen müssen ein mehrgliedriges Aufnahmeverfahren absolvieren, um die Spitzenqualität zu sichern.

 

Allerdings mehren sich die Stimmen, die vorgeschriebenen Kriterien seien nicht entscheidend gewesen, als etwa 1000 BewerberInnen zwischen 2002 und 2009 abgelehnt wurden.

 

Unter dem Titel „Gefälschte Tests? Anzeigen gegen Grazer FH“ berichtete die Tageszeitung „Die Presse“ am 14.4.2010 über vermutete Unregelmäßigkeiten.

Die Vorwürfe lauten laut „Die Presse“ „Urkundenfälschung, die Beeinträchtigung der Chancengleichheit und – deutlich erkennbar – Bestechung“. Demnach soll auch das Wissenschaftsministerium bereits am 9. Dezember 2009 von einem Grazer Rechtsanwalt detailliert über die Verdächtigungen informiert worden sein: Der Leiter des Studiengangs „Journalismus“ wird der Urkundenfälschung verdächtigt. Man habe die Sache an den für Qualitätssicherung an FHs zuständigen Fachhochschulrat (FHR) weitergeleitet, so die einzige Information aus dem Ministerium.


Beteiligte, die uns persönlich bekannt sind, berichten davon, dass Resultate von Aufnahmeprüfungen gefälscht wurden und das abschließende Ranking in keinem Zusammenhang zu den erbrachten Prüfungsleistungen zu stehen schien. Der Grund dafür seien bewusste Manipulationen gewesen mit dem Ziel, bestimmten BewerberInnen einen Studienplatz zu garantieren.

 

Bereits im Frühjahr 2009 reichten vier Studiengangsmitarbeiter eine erste Beschwerde bei der Personalabteilung der FH Joanneum ein, in der sie zahlreiche Verfehlungen des betroffenen Studiengangsleiters zu Protokoll gaben und belegten. Das und weitere Vorwürfe führten schließlich zu einer internen Revision, am 30.Oktober 2009 wurde eine Beschlagnahmung umfangreicher Materialien durchgeführt, um zu verhindern, dass gefälschte Dokumente in den Reißwolf wandern. Wenige Tage später erhielten MitarbeiterInnen des Studiengangs ein Schreiben der Internen Revision, u.a. mit der Frage, ob sie von Fälschungen der Auswertungsbögen für den Studienzugang durch den Studiengangsleiter gewusst hätten.

Der Revisionsbericht wurde bislang nicht veröffentlicht. Bezüglich seiner Brisanz ließen sich aber mittelbar Rückschlüsse ziehen. So wurde an alle StudentInnen ein Fragebogen ausgegeben, aus welchem man Rückschlüsse auf tatsächliche Manipulationen herauslesen könnte. Betroffene vermuten, dass dem Revisor eine große Anzahl von Manipulationsbeweisen bekannt geworden sind.

 

Leider habe bis auf die Geschäftsführung niemand diesen Bericht bislang zu Gesicht bekommen.

 

Wir verschweigen nicht, dass wir auch mit gänzlich anderslautenden Informationen konfrontiert wurden. Sich hier eine objektive Meinung zu bilden, kann nur durch eine offizielle Sachverhaltsdarstellung erreicht werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Ist Ihnen der Revisionsbericht bekannt?

 

  1. Wenn ja: Trifft die Anschuldigung der Urkundenfälschung gegen die betroffene Person zu? Was wird nun unternommen?

 

  1. Wenn nein: Welche Relevanz und welchen Hintergrund haben die Beschwerden?

 

  1. Werden Sie dafür Sorge tragen, dass dem Nationalrat den Revisionsbericht zur Einsicht übermittelt wird?

 

  1. Wenn ja, bis wann wird dies der Fall sein?

 

  1. Wenn nein: Warum nicht?

  1. Angeblich reagierte man auf die interne Kritik mit Mobbing, Kündigungen und Zwangsversetzungen. Haben Sie davon Kenntnis?

 

  1. Wenn dies zutrifft, was gedenken Sie, dagegen zu unternehmen?

 

  1. Stimmt es, dass neben Urkundenfälschung und der Beeinträchtigung der Chancengleichheit auch der Vorwurf der Bestechung im Raum steht?

 

  1.  Sind noch weitere Personen direkt in die konkreten Vorwürfe involviert?

 

  1.  Wie war die Reaktion des FHR auf die „Causa FH Joanneum“, nachdem sie vom Ministerium weitergeleitet worden ist? Hatte man beim FHR bereits Kenntnis über den Fall? Was sind die Konsequenzen?