5178/J XXIV. GP

Eingelangt am 27.04.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend die durchschnittlichen Einkommen der ÖBB Infrastruktur Bau Aktiengesellschaft

 

Aufgrund des Berichts 2009/1 des Rechnungshofes über die durchschnittlichen Einkommen und zusätzlichen Leistungen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes wurde deutlich, dass die Mitglieder des Vorstandes respektive die Geschäftsführung einiger Unternehmen über dem Bundeskanzler-Einkommen liegen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

 

ANFRAGE

 

  1. Wer sind die beiden Vorstandsmitglieder bei der ÖBB Infrastruktur Bau Aktiengesellschaft, die im Jahr 2008 ein Durchschnittseinkommen von € 401.200 bezogen haben?
  2. Wie teilt sich das o. a. Durchschnittseinkommen auf die beiden Personen auf?
  3. Welcher Betrag des o. a. Betrages macht den vertraglichen Gehalt pro Person aus?
  4. Welcher Betrag des o. a. Betrages macht Bonuszahlungen und sonstige Zulagen außerhalb des vertraglichen Grundgehalts pro Person aus?
  5. Sollten Bonuszahlungen und sonstige Bezüge in o. a. Betrag nicht inkludiert sein, in welcher Höhe bestehen diese im Pro-Kopf Schnitt?
  6. Sollten Bonuszahlungen gewährt werden – nach welchen Kriterien werden diese ausbezahlt?
  7. Aus welchem Jahr stammt der zugrunde liegende Dienstvertrag mit enthaltener Gehaltsvereinbarung?
  8. Nach welchen Kriterien wurde die Gehaltsbemessung in den zugrunde liegenden Dienstverträgen vorgenommen?
  9. Werden diese Verträge jährlich oder in anderen periodischen Abschnitten angepasst?
  10. Wenn ja, in welche Richtung respektive nach welchen Kriterien erfolgen diese Anpassungen?
  11. Wie kann ein Pro-Kopf-Einkommen der Vorstandsmitglieder/ Geschäftsführer gerechtfertigt werden, das über dem Einkommen des Bundeskanzlers liegt?
  12. Welche Kriterien liegen dieser Gehaltsbemessung zugrunde?
  13. Wirken sich Betriebsergebnisse auf die Gehälter der Vorstandsmitglieder/ der Geschäftsführung aus?
  14. Wenn ja, in welcher Weise wirken sich positive Betriebsergebnisse auf die Gehälter der Vorstandsmitglieder/ der Geschäftsführung aus?
  15. Wenn ja, in welcher Weise wirken sich negative Betriebsergebnisse auf die Gehälter der Vorstandsmitglieder/ der Geschäftsführung aus?
  16. Wenn nein, warum bleiben die Gehaltsbezüge statisch?