5191/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.04.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossinnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Strafaufschub bei rechtskräftigen Verurteilungen”
Den Medien
konnte immer wieder entnommen werden, daß zu einer unbedingten
Freizeitstrafe
rechtskräftig verurteilte Personen ein Strafaufschub unter bestimmten
Voraussetzungen
gewährt wurde.
Auch für André
Rettberg, einst Chef der Buchhandelskette Libro, wird es nach
Presseberichten langsam eng: Vor über einem Monat, am 14 Februar 2010, ist
der ihm
gewährte,
einjährige Strafaufschub abgelaufen. Der Manager Rettberg müßte
daher in den
kommenden
Wochen vom Landesgericht Wiener Neustadt aufgefordert werden, seine
Strafhaft von acht Monaten anzutreten.
Strafaufschub kann nach den Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes gewährt
werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Wie vielen
rechtskräftig verurteilten Personen wurde in den Jahren 2000 - 2009 ein
Strafaufschub gewährt (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre und
Landesgerichte)?
2.
Wie viele Personen haben in diesen Jahren nach Ablauf des Strafaufschubes
und trotz
Aufforderung
des zuständigen Gerichts die Strafhaft nicht angetreten
(Aufschlüsselung
jeweils auf Jahre und
Landesgerichte)?
3.
Wie vielen zu einer Freiheitsstrafe rechtskräftig
verurteilten Personen war bis zum
Stichtag
31.03.2010 ein Strafaufschub gewährt worden (Aufschlüsselung auf
Jahre und
Landesgerichte)?
4. Wie viele dieser Personen haben nach Ablauf dieser Frist die Strafhaft nicht angetreten?
5.
Wie viele
dieser rechtskräftig
verurteilten Personen, denen ein Strafaufschub gewährt
wurde, waren durch das Gericht zu einer
Freiheitsstrafe von bis sechs Monaten verurteilt
worden?
6.
Wie viele
dieser rechtskräftig
verurteilten Personen, denen ein Strafaufschub gewährt
wurde, waren durch das Gericht zu einer
Freiheitsstrafe von 6 bis 12 Monaten verurteilt
worden?
7.
Wie viele
dieser rechtskräftig
verurteilten Personen, denen ein Strafaufschub gewährt
wurde, waren durch das Gericht zu einer
Freiheitsstrafe von ein bis zwei Jahren verurteilt
worden?
8.
Wie viele
dieser rechtskräftig
verurteilten Personen, denen ein Strafaufschub gewährt
wurde, waren durch das Gericht zu einer
Freiheitsstrafe von zwei bis drei Jahren verurteilt
worden?
9.
Wie viele
dieser rechtskräftig
verurteilten Personen, denen ein Strafaufschub gewährt
wurde, waren durch das Gericht zu einer
Freiheitsstrafe von drei bis vier Jahren verurteilt
worden?
10.
Wie viele dieser rechtskräftig verurteilten Personen, denen ein
Strafaufschub gewährt
wurde, waren durch
das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von vier und mehr Jahren
verurteilt worden?