5200/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.04.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Flussbauliches Gesamtprojekt (FGP) Donau östlich von Wien
Derzeit findet in Wien und in Bratislava eine Konferenz der EU Kommission im Rahmen der Erstellung einer neuen Strategie für den Donauraum statt (19.-21.4.2010). Das Thema Schifffahrt wird in diesem Zusammenhang als zentral für die Weiterentwicklung des gesamten Raumes angesehen. Die Donau ist jedoch nicht nur als Verkehrsachse, sondern insbesondere auch von enormer ökologischer Bedeutung. Etliche Schutzgebiete liegen entlang der Donau, wie u.a. auch der Nationalpark Donau Auen. Gerade im Kontext eines naturverträglichen Ausbaus der Wasserstraße wird das österreichische Pilotprojekt „Flussbauliches Gesamtprojekt Donau östlich von Wien“ der via donau immer wieder als best practice Beispiel genannt und auch durch mehrere Initiativen über den gesamten Donauraum beworben. Dabei sind gerade in diesem Projekt einige Punkte offen, welche die Umwelt- und Naturverträglichkeit des Gesamtprojektes in Frage stellen. Eine für die Mitglieder des Umweltausschusses organisierte Informations- und Diskussionsveranstaltung unter Einbeziehung der via donau GmbH, des Umweltbundesamtes, des Nationalparks Donauauen und NGOs am 24.2.2010 warf weitere Fragen auf, zu deren abschließenden Klärung die vorliegende Anfrage einen Beitrag leisten soll.
Die Donau wurde im Rahmen der Trans-European Networks – Transport (TEN-T) als Teil des prioritären Wasserstraßen-Projekts Nr. 18 definiert. In ihrem Oberlauf existieren mehrere Abschnitte, die als schifffahrtstechnische Engpässe bezeichnet werden: der Abschnitt Straubing – Vilshofen (Bayern/D) und in Österreich die Wachau sowie der Abschnitt Wien – Staatsgrenze bei Bratislava.
Für den Abschnitt Wien – Staatsgrenze bei Bratislava (Strom-km 1.921,0 bis km 1.872,7, also 48,3 km) wurde von der via donau GmbH Bewilligungen eines aus zwei Teilen bestehenden Projekts beantragt, das Flussbauliche Gesamtprojekt östlich von Wien (FGP) (gemäß UVP-G, Wasserrechtsgesetz, NÖ Naturschutzgesetz, Forstgesetz, NÖ Nationalparkgesetz etc.) und der Naturversuch bei Bad Deutsch-Altenburg (NV-BDA) (gemäß NÖ Nationalparkgesetz, Forstgesetz, Wasserrechtsgesetz, etc.). Für beide wurden bei der EU Förderungen beantragt. Das FGP bezweckt u.a. den Stopp der Eintiefung durch Stabilisierung der Gewässersohle und die Gewährleistung einer Fahrwassertiefe von 2,80 m bei Regulierungsniedrigwasser. Da das FGP in einem Europaschutzgebiet (nach FFH-Richtlinie 92/43/EWG und Vogelschutz-Richtlinie 79/409/EWG) durchgeführt werden soll, das eine große Zahl stark bedrohter, nach diesen Richtlinien geschützter Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten enthält, sieht es auch eine Reihe ökologischer Ausgleichmaßnahmen vor.
Die Stabilisierung der Stromsohle soll mit Hilfe der so genannten „Granulometrischen Sohlverbesserung“, bei der im Vergleich zum Ist-Zustand im Mittel doppelt großer Schotter auf die Sohle aufgebracht werden soll, erreicht werden. Da diese Methode den Geschiebetrieb um 90% des normalen Ausmaßes reduziert, wird die ökologische Funktionsfähigkeit der Donau massiv beeinträchtigt werden, was einer Zustandsverschlechterung im Sinne der Wasser-Rahmenrichtlinie 2000/60/EG gleichkommt. Darüber hinaus sind Ursache, Ausmaß, Tendenz der Eintiefung der Donau und in Folge die Frage der am besten geeigneten Gegenmaßnahmen höchst umstritten, unabhängige Expertengutachten dazu fehlen. Ob die geplanten ökologischen Maßnahmen wie Uferrückbau und Gewässervernetzung die Beeinträchtigung der Umlagerungskraft des Flusses zu kompensieren bzw. zu verbessern imstande sind, wird von den naturschutzfachlichen Amtssachverständigen im Rahmen der UVP in Frage gestellt.
Da das FGP in einem der am besten geschützten Gebiete Europas (außer Europa- und Ramsarschutzgebiet auch noch zum Nationalpark Donau-Auen erklärt) durchgeführt werden soll, wird die geplante technische Durchführung der Sohlstabilisierung und Niederwasserregulierung von einigen NGOs bekämpft. Laut NÖ Nationalparkgesetz ist grundsätzlich jeglicher Eingriff darin verboten.
Der Naturversuch bei Bad Deutsch-Altenburg soll auf einer Länge von drei Kilometern umgesetzt werden, bleibt somit unter dem Schwellenwert, ab dem eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist, und erfordert daher für die Bewilligung wesentlich geringere Prüfumfänge. Eine Naturverträglichkeitsprüfung gemäß FFH-Richtlinie wurde nicht durchgeführt. Es besteht außerdem der Verdacht, dass hier Forschungsbedarf vorgespiegelt wurde, um einen höheren EU-Kofinanzierungsanteil zu erzielen.
Weiters wurde vorab im Nationalpark-Bereich das Pilotprojekt Witzelsdorf durchgeführt (TEN‑T-Förderung) sowie die Projekte Revitalisierung Donau-Ufer Bereich Thurnhaufen (Stopfenreuth gegenüber Hainburg), Gewässervernetzung und Lebensraummanagement Donau-Auen (zwischen Wien und Hainburg) und Altarmvernetzung Rossatz-Rührsdorf (Wachau), die alle drei aus LIFE-Mitteln gefördert wurden und mit denen die Auswirkungen von Uferrückbau und Buhnenumgestaltung bereits erprobt wurden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
Fragen betreffend Projektfinanzierung:
Fragen betreffend Verkehr:
Fragen betreffend Umwelt- und Naturschutz:
Fragen betreffend Übereinkommens über die Hauptbinnenwasserstraßen von internationaler Bedeutung (AGN Übereinkommen):