5202/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.04.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Daten zum geforderten Burkaverbot
Im Zuge des Wiener Wahlkampfes nahm Familienstaatssekretärin Marek die parlamentarische Debatte in Belgien über u.a. ein Burkaverbot als Anlass, um sich ebenfalls pauschal für ein Burka-Verbot auszusprechen. Dabei forderte sei ein generelles Burka-Verbot im öffentlichen Raum. Ein Verbot solle nicht nur öffentliche Gebäude wie Gerichte oder Amtshäuser betreffen, sondern auch Spitäler, Banken, Geschäfte, die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Lenken eines eigenen Fahrzeugs. Bedenken der Verfassungswidrigkeit begegnete sie mit dem vermeintlichen Sicherheitsargument "Eine Burka ist ja schließlich auch eine Sichteinschränkung",(APA 0120 5 II 0298 CI/AI).
Auch die Innenministerin leistete zum Thema Burkaverbot am Steuer bereits öffentlich Schützenhilfe: "Wenn eine Frau mit Burka mit einem Sehschlitz im Straßenverkehr ein Auto lenken würde, würde ich das als Sicherheitsrisiko ansehen." (APA APA0021 5 II 0458 CI).
Bezeichnend bei dieser Debatte ist jedoch, dass weder die Innenministerin noch die Familienstaatssekretärin stichhaltige Daten und Fakten zu der Anzahl der Burkaträgerinnen, geschweige denn deren öffentliches Auftreten und Fahrverhalten vorlegen konnten. Es scheint sich dabei also vielmehr um eine Pseudodebatte zur Stimmungsmache im Wahlkampf zu handeln und nicht um eine ernstzunehmende Sicherheits-, geschweige denn Frauenrechtsdebatte.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
..a) Wenn nicht, warum nicht?
b) Wenn ja, bis wann?
a) Falls ja, wann werden Sie diese durchführen und werden die Ergebnisse noch vor etwaigen Regierungsvorlagen zum geplanten Burkaverbot vorliegen?
b) Falls nein, weshalb erachten Sie dies nicht als notwendig?